Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wegen ausbleibender Aufträge innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 17:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

Firma XY (angesiedelt in einer Gegend, wo der Wirtschaftsaufschwung schon lange nicht mehr gesehen wurde und selbst die offizielle Arbeitslosenzahl sicher im 2-stelligen Bereich liegt) bestellt eines Tages alle (bis dahin noch ahnungslosen) Mitarbeiter zu einem "Gespräch" ein. Dabei bekommen alle Mitarbeiter eine korrekt aussehende "fristgemäße Kündigung aus betrieblichen Gründen" ausgehändigt.
Außerdem bekommen sie mündlich erklärt, dass die Lage schlecht sei und die Firma zur Zeit keine Aufträge hätte. Man wolle sich aber nun besonders intensiv darum bemühen. Wohlverhalten in Form von Akzeptanz der Kündigung wolle man dann durch bevorzugte Wiedereinstellung honorieren. Betriebsrat, Tarifvertrag, ... diese Fremdworte hat dort noch niemand gehört.
Was ist zu raten?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 18:19
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 290
100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)100% positive Bewertungen (290 Beiträge, 24 Bewertungen)  
AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

schonmal ein paar Fragen die Experten zu dem Thema sicher stellen werden:
- wieviele Angestellte hat die Firma insgesamt?
- wurden sämtliche Mitarbeiter gekündigt? Liegt eine Geschäftsaufgabe/Insolvenz vor?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 09:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.309
96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)  
AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

Interessanter ist eigentlich die (möglichst objektive) wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 21:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

Zitat:
Zitat von Ara1 Beitrag anzeigen
schonmal ein paar Fragen die Experten zu dem Thema sicher stellen werden:
- wieviele Angestellte hat die Firma insgesamt?
- wurden sämtliche Mitarbeiter gekündigt? Liegt eine Geschäftsaufgabe/Insolvenz vor?
Ich würde jetzt mal eine Zahl von 25 Beschäftigten festlegen, denen sämtlicht gekündigt wurde. Von imaginären Angestellten (Familienmitglieder des Inhabers, die ein Gehalt beziehen, aber noch nie in der Firma gesehen wurden) wissen wir mal nichts.
Außerdem würde ich mal festlegen, dass es sich um eine GmbH handelt. Eine formelle Geschäftsaufgabe liegt nicht vor und eine Insolvenz soll wohl vermieden werden. Ich stelle mir vor, dass man noch etwas Gras über die Sache wachsen lassen möchte und dann hofft, den (sagen wir mal) bereits über 15 Jahre eingeführten Firmennamen ohne irgendwelchen Balast besser verkaufen zu können. Eine andere Erklärung für solches Verhalten fällt mir nicht ein.

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Interessanter ist eigentlich die (möglichst objektive) wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.
Ich nehme nicht an, dass der Firmeninhaber nicht beabsichtigt, sich demnächst irgendeiner Sozialkasse auf die Tasche zu legen, die Firma ist ja anscheinend auch noch nicht pleite. Ein gewisser aber überschaubarer Wohlstand kann als vorhanden angesehen werden.
Der Geschäftsführer der Firma sei auch zumindest noch Mehrheitsgesellschafter (also keine XYZ-Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft) und aber sonst nicht in nennenswertem Umfang an anderen Unternehmungen beteiligt.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 09:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.309
96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7309 Beiträge, 475 Bewertungen)  
AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Eine formelle Geschäftsaufgabe liegt nicht vor und eine Insolvenz soll wohl vermieden werden.
Also ein ehrlicher Kaufmann der seinen Betrieb schließt, ehe er andere auf ihren Forderungen sitzen lässt? Findet man leider nur noch selten!


Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Ich stelle mir vor, dass man noch etwas Gras über die Sache wachsen lassen möchte und dann hofft, den (sagen wir mal) bereits über 15 Jahre eingeführten Firmennamen ohne irgendwelchen Balast besser verkaufen zu können.
Auch eine Merke stellt einen Wert dar. Die Realisierung dieses Wertes ist nichts unanständiges.



Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
... Firmeninhaber ... Wohlstand ... Geschäftsführer ... Mehrheitsgesellschafter ...
Die finanziellen Verhältnisse der Eigentümer sind eigentlich wurscht!

Aber um es abzukürzen: Ebenso wie ich heute entscheiden kann ein Unternehmen aufzumachen und Menschen einzustellen kann ich morgen die Entscheidung treffen dieses zu schließen. Niemand kann mich zwingen ein Unternehmen zu führen welches mir keinen Spaß mehr macht, ebensowenig kann ich ge´zwungen werden Geld zu scheffeln. Das ist die freie unternehm,erische Entscheidung.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 18:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Also ein ehrlicher Kaufmann der seinen Betrieb schließt, ehe er andere auf ihren Forderungen sitzen lässt? Findet man leider nur noch selten!
Ich stelle mir eher da eher einen Kaufmann vor, der selbst noch damit rechnet, Rechnungen und andere Außenstände eintreiben zu können, aber bis dahin seine Kosten minimieren möchte.
Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Die finanziellen Verhältnisse der Eigentümer sind eigentlich wurscht!
Warum werd ich dann danach gefragt?
Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Aber um es abzukürzen: Ebenso wie ich heute entscheiden kann ein Unternehmen aufzumachen und Menschen einzustellen kann ich morgen die Entscheidung treffen dieses zu schließen. Niemand kann mich zwingen ein Unternehmen zu führen welches mir keinen Spaß mehr macht, ebensowenig kann ich gezwungen werden Geld zu scheffeln. Das ist die freie unternehmerische Entscheidung.
Die Entscheidung kannst und darfst Du sicher recht schnell treffen, bei der Umsetzungsgeschwindigkeit wirst Du aber sicher recht schnell Grenzen finden, insbesondere dann, wenn Deine Entscheidungen auch Interessen anderer, also z.B. Deiner Angestellten betreffen.

Mich interessiert aber viel mehr folgendes: Welche Chancen haben nun die (Ex-)Beschäftigten von X, die eventuelle Schließungsabsicht und damit die Hinfälligkeit ihrer Hoffnung auf Wiedereinstellung zu erkennen und so möglicherweise noch eine Abfindung zu erstreiten? Oder ist der Käs sowieso gegessen, weil sie eh nichts kriegen und wenn doch, dann zieht ihnen das Amt alles wieder ab?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 20:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2009
Ort: NRW
Beiträge: 1.529
100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)  
AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge

Hallo

Eine Betriebsschließung wird man bei fristgerechten Kündigungen nicht vermeiden können. Sozialplan und/oder Abfindungen scheiden mangels Betriebsrat ebenfalls aus. Anders ist es, wenn der Betrieb übernommen wird. Da kann man von hier aus aber sicher nichts sagen. Fachanwalt vor Ort einschalten.

Gruß,
Xtase
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rückgabe wegen ausbleibender Lieferung Ersatzteile Kaufrecht / Leasingrecht 18.06.2009 12:28
Pfändung der Instrumente bei ausbleibender Mietzahlung Mietrecht 31.08.2008 22:34
Aufträge an Privat Bürgerliches Recht allgemein 09.10.2007 14:21
Kündigungsfrist bei ausbleibender Lohnzahlung Arbeitsrecht 27.01.2007 11:56
Handlungsmöglichkeiten bei ausbleibender Unterhaltszahlung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 08.07.2006 10:22





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios