Dies ist eine Diskussion zu Kündigung wegen ausbleibender Aufträge innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kündigung wegen ausbleibender Aufträge Außerdem bekommen sie mündlich erklärt, dass die Lage schlecht sei und die Firma zur Zeit keine Aufträge hätte. Man wolle sich aber nun besonders intensiv darum bemühen. Wohlverhalten in Form von Akzeptanz der Kündigung wolle man dann durch bevorzugte Wiedereinstellung honorieren. Betriebsrat, Tarifvertrag, ... diese Fremdworte hat dort noch niemand gehört. Was ist zu raten?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge |
| |||
| AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge Interessanter ist eigentlich die (möglichst objektive) wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
| |||
| AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge Zitat: Außerdem würde ich mal festlegen, dass es sich um eine GmbH handelt. Eine formelle Geschäftsaufgabe liegt nicht vor und eine Insolvenz soll wohl vermieden werden. Ich stelle mir vor, dass man noch etwas Gras über die Sache wachsen lassen möchte und dann hofft, den (sagen wir mal) bereits über 15 Jahre eingeführten Firmennamen ohne irgendwelchen Balast besser verkaufen zu können. Eine andere Erklärung für solches Verhalten fällt mir nicht ein. Zitat:
Der Geschäftsführer der Firma sei auch zumindest noch Mehrheitsgesellschafter (also keine XYZ-Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft) und aber sonst nicht in nennenswertem Umfang an anderen Unternehmungen beteiligt.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber um es abzukürzen: Ebenso wie ich heute entscheiden kann ein Unternehmen aufzumachen und Menschen einzustellen kann ich morgen die Entscheidung treffen dieses zu schließen. Niemand kann mich zwingen ein Unternehmen zu führen welches mir keinen Spaß mehr macht, ebensowenig kann ich ge´zwungen werden Geld zu scheffeln. Das ist die freie unternehm,erische Entscheidung.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
| |||
| AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge Zitat:
Warum werd ich dann danach gefragt? ![]() Zitat:
![]() Mich interessiert aber viel mehr folgendes: Welche Chancen haben nun die (Ex-)Beschäftigten von X, die eventuelle Schließungsabsicht und damit die Hinfälligkeit ihrer Hoffnung auf Wiedereinstellung zu erkennen und so möglicherweise noch eine Abfindung zu erstreiten? Oder ist der Käs sowieso gegessen, weil sie eh nichts kriegen und wenn doch, dann zieht ihnen das Amt alles wieder ab?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Kündigung wegen ausbleibender Aufträge Hallo Eine Betriebsschließung wird man bei fristgerechten Kündigungen nicht vermeiden können. Sozialplan und/oder Abfindungen scheiden mangels Betriebsrat ebenfalls aus. Anders ist es, wenn der Betrieb übernommen wird. Da kann man von hier aus aber sicher nichts sagen. Fachanwalt vor Ort einschalten. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Rückgabe wegen ausbleibender Lieferung Ersatzteile | Kaufrecht / Leasingrecht | 18.06.2009 12:28 |
| Pfändung der Instrumente bei ausbleibender Mietzahlung | Mietrecht | 31.08.2008 22:34 |
| Aufträge an Privat | Bürgerliches Recht allgemein | 09.10.2007 14:21 |
| Kündigungsfrist bei ausbleibender Lohnzahlung | Arbeitsrecht | 27.01.2007 11:56 |
| Handlungsmöglichkeiten bei ausbleibender Unterhaltszahlung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 08.07.2006 10:22 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios