Dies ist eine Diskussion zu Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht Meine Frage wäre welches Recht Anwendung findet und ob jemand von einem ähnlichen Fall gehört hat ? Wäre es nicht ein grosser Nachteil wenn österreichisches Recht Anwendung findet ? DANKE |
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| AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht Warum sollte hier möglicher Weise deutsches Recht Anwendung finden?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht Anwalt des Arbeiters ist der Meinung das deutsches Recht Anwendung findet , weil X stets den gewöhnlichen Arbeits-und Wohnort in Deutschland hat und Ordre Public zur Anwendung kommt. Wer weiss was das heisst ? |
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| AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht Zitat:
Andererseits sollte es möglich sein einen einzelnen ausländischen Arbeitnehmer in Österreich ein zu stellen der dann z.B. Vertriebsaktivitäten in Deutschland wahrnimmt ohne dass dadurch bereits zwingend deutsches Recht zur Anwendung kommt. Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht Es wurden doch Steuern nach Deutschland abgeführt und nur weil der Firmensitz in Österreich ist muss auch dieses Recht zur Anwendung kommen obwohl es so grosse Nachteile für X wären ? Geändert von insp.gadget (05.02.2010 um 18:13 Uhr). |
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| AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht Vielleicht sind die Definitionen im Doppelbesteuerungsabkommen hilfreich.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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