Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 12:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht

Arbeiter X wurde im Krankenstand ( Arbeitsunfall ) von seinem Arbeitgeber aus Österreich mit Frist von 1 Woche gekündigt. X war nur in Deutschland tätig, ist deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Gekündigt wurde ohne Angaben von Gründen und X hat sowohl in Deutschland als auch in Österreich Klage gegen die Kündigung eingerreicht. X möchte das deutsches Recht Anwendung findet ( Kündigungsschutzgesetz ) , der Arbeitgeber will österreichisches Recht zur Anwendung bringen, obwohl im Arbeitsvertrag nichts geregelt wurde.
Meine Frage wäre welches Recht Anwendung findet und ob jemand von einem ähnlichen Fall gehört hat ? Wäre es nicht ein grosser Nachteil wenn österreichisches Recht Anwendung findet ?
DANKE
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 13:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht

Warum sollte hier möglicher Weise deutsches Recht Anwendung finden?
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 13:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht

Anwalt des Arbeiters ist der Meinung das deutsches Recht Anwendung findet , weil X stets den gewöhnlichen Arbeits-und Wohnort in Deutschland hat und Ordre Public zur Anwendung kommt. Wer weiss was das heisst ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 13:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht

Zitat:
Zitat von insp.gadget
Anwalt des Arbeiters ist der Meinung das deutsches Recht Anwendung findet , weil X stets den gewöhnlichen Arbeits-und Wohnort in Deutschland hat
Die Brücke wäre mir etwas zu dünn. Sicherlich kan ein österreichisches Unternehmen keine Produktionsstätten in Deutschland unter österreichischem Recht betreiben.

Andererseits sollte es möglich sein einen einzelnen ausländischen Arbeitnehmer in Österreich ein zu stellen der dann z.B. Vertriebsaktivitäten in Deutschland wahrnimmt ohne dass dadurch bereits zwingend deutsches Recht zur Anwendung kommt.


Zitat:
Zitat von insp.gadget
und Ordre Public zur Anwendung kommt. Wer weiss was das heisst ?
Wikipedia weiß es: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordre_p...Deutschland%29
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 13:43
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, insp.gadget hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht

Es wurden doch Steuern nach Deutschland abgeführt und nur weil der Firmensitz in Österreich ist muss auch dieses Recht zur Anwendung kommen obwohl es so grosse Nachteile für X wären ?

Geändert von insp.gadget (05.02.2010 um 18:13 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 14:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.332
96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7332 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung unter Anwendung deutschem oder österreichischem Recht

Vielleicht sind die Definitionen im Doppelbesteuerungsabkommen hilfreich.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Heirat nach deutschem oder ausländischem Recht Familienrecht 24.01.2010 23:58
verheiratet nach deutschem und türkischem recht,Scheidung? Familienrecht 23.06.2009 11:43
Welches Recht findet Anwendung? Internationales Recht 17.10.2008 14:43
Ehegatte nach deutschem Recht Asyl- und Ausländerrecht 24.05.2008 21:53
... nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis ... Insolvenzrecht 16.07.2006 22:43





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN