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Kündigung umwandeln

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung umwandeln innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 21:56
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Kündigung umwandeln

Hallo,,
angenommen ein AG spricht betriebsbedingte Kündigungen aus(sozialauswahl/sozialplan inklusive), ist es ihm danach noch möglich
die Kündigungen in eine fristlose Kündigung umzuwandel, und somit die entstandenen Abfindungsansprüche zu vermeiden?
Oder andersrum gefragt:kann ein AN durch fehlerhaftes verhalten seine Abfindungsansprüche während der Kündigungsfrist verlieren?

mfg axel
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 23:14
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AW: Kündigung umwandeln

Hallo,

Zitat:
Zitat von nichtzufassen
Oder andersrum gefragt:kann ein AN durch fehlerhaftes verhalten seine Abfindungsansprüche während der Kündigungsfrist verlieren?
Der Abfindungsanspruch besteht ja für die fristgerechte Kündigung und wenn der AN tatsächlich Anlass für eine frsitlose Kündigung gibt und diese - den Umständen nach - okay ist, dann ist auch die Abfindung weg.

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 08:58
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AW: Kündigung umwandeln

Zitat:
Zitat von XyX
Der Abfindungsanspruch besteht ja für die fristgerechte Kündigung und wenn der AN tatsächlich Anlass für eine frsitlose Kündigung gibt und diese - den Umständen nach - okay ist, dann ist auch die Abfindung weg.
In dieser Allgemeinheit ist das vermutlich nicht ganz richtig.

Man könnte sich als AN hier auch auf den Standpunkt stellen dass der Abfindungsanspruch mit Ausspruch der Kündigung entstanden ist. Dann besteht erst einmal kein Anlass zu der Annahme dass eine weitere außerordentliche Kündigung in jedem Falle einen Verlust der Abfindungsansprüche hinterher zieht.
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Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #4 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 09:09
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AW: Kündigung umwandeln

Diebstahl würde ich ja auch als besonders treuwidriges Verhalten einstufen.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 11:25
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AW: Kündigung umwandeln

Hallo,
danke erstmal für die Antworten.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung kann der AG
mit etwas geschick auch "konstruieren".
Wenn der AN merkt das bei der Sozialauswahl gemogelt wurde,
und eine KdschKl. einreicht, muß er doch befürchten das der
AG alles versuchen wird um Gründe für eine außerordentliche
Kündigung zu finden.

mfg Axel
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  #6 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 12:15
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AW: Kündigung umwandeln

Man könnte auch vermuten dass in solchen Konstellationen der Arbeitgeber eher darauf verzichtet fristlose Kündigungen aus zu sprechen da er dann in jedem Falle damit rechnen muss dass der AN gegen diese bis zur letzten Konsequenz vorgeht.
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Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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Alt 27.03.2009, 12:30
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AW: Kündigung umwandeln

Wenn zb. AN x dem AN y zb. einen Schraubendreher etc. in die Arbeitstasche steckt,
der AG dann anschließend die Tasche kontrolliert...
Wenn weiterhin ANx bei Gericht als Zeuge aussagt, er habe gesehen wie ANy
diesen selbst eingesteckt habe.
Oder wiedersprüchliche Anweisungen von verschiedenen Vorgesetzten
könnten auch schnell zu mehreren Abmahnungen mit anschließender Kündigung führen.
usw.
Das der AG den AN loswerden will hätte er ja schon mit den falsch berechneten
Sozialdaten des AN bewiesen, wenn dieser nun Klage erhebt kommt es eben nur
darauf an wie weit der AG geht um den AN loszuwerden.
Auf andere AN als Zeugen bräuchte der Gekündigte auch nicht zu hoffen,
da diese dann selbst um ihren Arbeitsplatz fürchten müßten.


mfg axel
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