Dies ist eine Diskussion zu Kündigung umwandeln innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung umwandeln angenommen ein AG spricht betriebsbedingte Kündigungen aus(sozialauswahl/sozialplan inklusive), ist es ihm danach noch möglich die Kündigungen in eine fristlose Kündigung umzuwandel, und somit die entstandenen Abfindungsansprüche zu vermeiden? Oder andersrum gefragt:kann ein AN durch fehlerhaftes verhalten seine Abfindungsansprüche während der Kündigungsfrist verlieren? mfg axel |
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| AW: Kündigung umwandeln Hallo, Zitat:
MfG |
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| AW: Kündigung umwandeln Zitat:
Man könnte sich als AN hier auch auf den Standpunkt stellen dass der Abfindungsanspruch mit Ausspruch der Kündigung entstanden ist. Dann besteht erst einmal kein Anlass zu der Annahme dass eine weitere außerordentliche Kündigung in jedem Falle einen Verlust der Abfindungsansprüche hinterher zieht.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Kündigung umwandeln Diebstahl würde ich ja auch als besonders treuwidriges Verhalten einstufen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Kündigung umwandeln Hallo, danke erstmal für die Antworten. Gründe für eine außerordentliche Kündigung kann der AG mit etwas geschick auch "konstruieren". Wenn der AN merkt das bei der Sozialauswahl gemogelt wurde, und eine KdschKl. einreicht, muß er doch befürchten das der AG alles versuchen wird um Gründe für eine außerordentliche Kündigung zu finden. mfg Axel |
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| AW: Kündigung umwandeln Man könnte auch vermuten dass in solchen Konstellationen der Arbeitgeber eher darauf verzichtet fristlose Kündigungen aus zu sprechen da er dann in jedem Falle damit rechnen muss dass der AN gegen diese bis zur letzten Konsequenz vorgeht.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Kündigung umwandeln Wenn zb. AN x dem AN y zb. einen Schraubendreher etc. in die Arbeitstasche steckt, der AG dann anschließend die Tasche kontrolliert... Wenn weiterhin ANx bei Gericht als Zeuge aussagt, er habe gesehen wie ANy diesen selbst eingesteckt habe. Oder wiedersprüchliche Anweisungen von verschiedenen Vorgesetzten könnten auch schnell zu mehreren Abmahnungen mit anschließender Kündigung führen. usw. Das der AG den AN loswerden will hätte er ja schon mit den falsch berechneten Sozialdaten des AN bewiesen, wenn dieser nun Klage erhebt kommt es eben nur darauf an wie weit der AG geht um den AN loszuwerden. Auf andere AN als Zeugen bräuchte der Gekündigte auch nicht zu hoffen, da diese dann selbst um ihren Arbeitsplatz fürchten müßten. mfg axel |
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