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Kündigung: Überstunden/Urlaub

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung: Überstunden/Urlaub innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 20:53
Boardneuling
 
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Thumbs up Kündigung: Überstunden/Urlaub

Hallo,

angenommen es wird in einem Unternehmen einem AN eine (gerechtfertigte) fristlose Kündigung auf Grund eines aus Unachtsmkeit begangenen, jedoch vermeidbarem, groben Fehlers ausgesprochen. Wäre diese gültig, auch wenn zuvor keine Abmahnung ausgesprochen worden wäre? Man sollte zudem annehmen dass dem Unternehmen ein begrenzter finanzieller Schaden durch den Fehler zu Teil geworden sein könnte.

Hätte der AN dennoch Anspruch auf eine anteilige Auszahlung seines Jahresurlaubs und vorhandener Überstunden? Könnte der AG vor dem Arbeitsgericht evtl. Schadenersatzansprüche geltend machen, im Sinne von einer Verrechnung mit Urlaubsanspruch und Überstunden?

Was wäre wenn der AG die Kopie der fristlosen Kündigung dem AN nicht aushändigt (auch nach mehreren Wochen nicht?).

Beste Grüße ...
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  #2 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 01:04
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AW: Kündigung: Überstunden/Urlaub

Hallo,

Zitat:
Zitat von los-drahmas
Wäre diese gültig, auch wenn zuvor keine Abmahnung ausgesprochen worden wäre?
Nicht jede fristlose Kündigung setzt zwangsläufig eine Abmahnung voraus.


Zitat:
Man sollte zudem annehmen dass dem Unternehmen ein begrenzter finanzieller Schaden durch den Fehler zu Teil geworden sein könnte.
Auch nicht zwangsläufig Voraussetzung für ne fristlose Kündigung.

Wobei für mich die Frage im Raum steht, warum es dem AG jetzt unzumutbar sein sollte, den AN noch einen Tag länger da arbeiten zu lassen.

Vielleicht paar Stichworte dazu, was da passiert ist?

Zitat:
Hätte der AN dennoch Anspruch auf eine anteilige Auszahlung seines Jahresurlaubs und vorhandener Überstunden?
Ja.

Zitat:
Könnte der AG vor dem Arbeitsgericht evtl. Schadenersatzansprüche geltend machen, im Sinne von einer Verrechnung mit Urlaubsanspruch und Überstunden?

Nö, aber im Sinne von 'für den Schaden bezahlen', wenn er tatsächlich grob fahrlässig verursacht worden ist.

Zitat:
Was wäre wenn der AG die Kopie der fristlosen Kündigung dem AN nicht aushändigt (auch nach mehreren Wochen nicht?).
Wieso Kopie? Was soll das heißen? Hat der AN die fristlose Kündigung nun irgendwie schriftlich erhalten oder nicht?

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 08:28
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AW: Kündigung: Überstunden/Urlaub

Zitat:
Zitat von los-drahmas
Könnte der AG vor dem Arbeitsgericht evtl. Schadenersatzansprüche geltend machen, im Sinne von einer Verrechnung mit Urlaubsanspruch und Überstunden?
Natürlich könnte er dies. Denn;

1. Man kann sich vor Gericht immer einigen.
2. Überstunden und Urlaubsauszahlung gehören zum Gehalt.
3. Der Arbeitgeber muss bei der Verrechnung die Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c ZPO einhalten.

Der Arbeitgeber kann einen entstandenen Schaden dem Gehalt entgegen rechnen, wenn er die Pfändungsfreigrenzen dabei einhält.

Gruß

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