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kündigung trotz vertragsklausel

Dies ist eine Diskussion zu kündigung trotz vertragsklausel innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 08:48
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kündigung trotz vertragsklausel

Guten Morgen

angenommen Person A hat einen alten Vertrag, der beinhaltet, dass bei Krankheitsfall ab dem dritten Tag eine AU vom Arzt vorgelegt werden soll. Bis zu drei Tage benötigt man keine AU laut vertragsklausel. Person A wird dennoch nach einer vergangen 2 Mahnung mit einer 3 Mahnung bestraft und gekündigt, obwohl Person A bei Person B sich krank gemeldet hat und dieser nur 1 Tag wahrgenommen hat. Kann Person A dagegen klagen?

vielen Dank

MFg
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 14:33
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AW: kündigung trotz vertragsklausel

Steht da drin, dass der Arbeitnehmer keine AUB vorlegen muss, wenn er weniger als 3 Tage arbeitsunfähig ist?


Oder steht dort lediglich: Die AUB ist spätestens am Dritten Tage vorzulegen?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 14:56
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AW: kündigung trotz vertragsklausel

Zitat:
Person A wird dennoch nach einer vergangen 2 Mahnung mit einer 3 Mahnung bestraft und gekündigt,
Ist mit Mahnung eine Abmahnung gemeint?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 18:15
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AW: kündigung trotz vertragsklausel

Zitat:
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Ist mit Mahnung eine Abmahnung gemeint?
ja Abmahnung ist gemeint.. verzeihung
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 18:18
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AW: kündigung trotz vertragsklausel

Zitat:
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Steht da drin, dass der Arbeitnehmer keine AUB vorlegen muss, wenn er weniger als 3 Tage arbeitsunfähig ist?


Oder steht dort lediglich: Die AUB ist spätestens am Dritten Tage vorzulegen?
AB dem dritten Krankheitstag ist eine AU vorzulegen.. bzw. zu erbringen... das sind die ganz alten verträge... bis 3 tage muss keine AU vorliegen..
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  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 20:04
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AW: kündigung trotz vertragsklausel

Und der AN hatet wegen Verstoss gegen die Pflicht eine AUB ab dem ersten Tag vorzulegen bereits 2 Abmhanungen bekommen? Und jetzt der 3. Verstoss, die 3. Abmahnung und gleichzeitig die Kündigung? Hatte der AG den AN unmissverständlich aufgefordert, ab sofort ab dem ersten Tag eine AUB vorzulegen? Geibt es möglicherweise einen Betriebsrat in dem fiktiven Fall?
Wie lang ist das her, dass die schriftliche Kündigung dem Arbeitnehmer übergeben wurde? Wieviel AN beschäftigt der AG?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 10:26
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Zitat:
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Und der AN hatet wegen Verstoss gegen die Pflicht eine AUB ab dem ersten Tag vorzulegen bereits 2 Abmhanungen bekommen? Und jetzt der 3. Verstoss, die 3. Abmahnung und gleichzeitig die Kündigung? Hatte der AG den AN unmissverständlich aufgefordert, ab sofort ab dem ersten Tag eine AUB vorzulegen? Geibt es möglicherweise einen Betriebsrat in dem fiktiven Fall?
Wie lang ist das her, dass die schriftliche Kündigung dem Arbeitnehmer übergeben wurde? Wieviel AN beschäftigt der AG?
Der Vertrag beinhaltet folgende Klausel :

Der AN muss erst nach dem 3 Tag eine AU vorlegen. Bis zu den ersten 2 tagen reicht eine telefonische Entschuldigung (das sind alte Verträge der Firma) Person B hat aber verstanden das Person A nur ein Tag weg bleiben wird, obwohl Person A sich für 2 Tage per Telefon krank gemeldet hatte. Da aber Person A 2 Abmahnungen in den 6 Jahren firmen zugehörigkeit gesammelt hatte wegen anderen gründen und nun die dritte Abmahnung bekam wegen unentschuldigtem weg bleiben, wurde Person A vor 2 Tagen persönlich und schriftlich gekündigt. Ich hoffe das nun alle fragen geklärt sind
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 11:57
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AW: kündigung trotz vertragsklausel

Wie lang ist der Zeitabstand zwischen den Abmahnungen gewesen? Und wie lange sind die Abmahnungen jeweils her?
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  #9 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 12:11
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Zitat:
Zitat von Punik Beitrag anzeigen
Der Vertrag beinhaltet folgende Klausel :

Der AN muss erst nach dem 3 Tag eine AU vorlegen. Bis zu den ersten 2 tagen reicht eine telefonische Entschuldigung (das sind alte Verträge der Firma) Person B hat aber verstanden das Person A nur ein Tag weg bleiben wird, obwohl Person A sich für 2 Tage per Telefon krank gemeldet hatte. Da aber Person A 2 Abmahnungen in den 6 Jahren firmen zugehörigkeit gesammelt hatte wegen anderen gründen und nun die dritte Abmahnung bekam wegen unentschuldigtem weg bleiben, wurde Person A vor 2 Tagen persönlich und schriftlich gekündigt. Ich hoffe das nun alle fragen geklärt sind
Zwar ist der genaue Text der Bestimmung im Arbeitsvertrag noch immer nicht klar, ich gehe aber mal (restriktiv) davon aus, dass es sich dabei (lediglich) um eine Wiedergabe der gesetztlichen Vorschrift des § 5 Abs.1 EntgFG handelt. In eben dieser Norm ist aber auch festgelegt, dass der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit auch früher verlangen darf.

Unabhängig davon dürfte die Kündigung keinen Bestand haben, wenn die Kündigung zugleich mit der Abmahnung erfolgte und die früheren Abmahnungen mit anderen Sachverhalten zu tun hatten. Mehrere Abmahnungen können nur dann "zusammen gezogen" werden und einen Kündigungsgrund darstellen, wenn sie den gleichen Sachverhalt als Grundlage haben.

Erfolgten Abmahnung und Kündigung zum gleichen Zeitpunkt, so ist der Zweck der Abmahnung verfehlt, die Abmahnung letztlich obsolet. Eine Kündigung ohne Abmahnung (die nicht grundsätzlich unmöglich ist) düfte bei dem geschilderten Sachverhalt jedoch nicht zulässig sein.

Wie war denn der zeitliche Ablauf?
__________________
Gruß

Klaus
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  #10 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 17:11
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Zitat:
Ich hoffe das nun alle fragen geklärt sind
Nein, sind sie nicht. Die wichtige Frage nach der Anzahl der AN im Betrieb wurde nicht beantwortet.

Der Sachverhalt liest sich wie eine Wiederholung der uralten Arbeitnehmer-Sage: nach der 3. Abmahnung ist man gekündigt. Das ist natürlich absoluter Blödsinn und ich hoffe, es ist nur ein fiktiver Beispielfall. Kann doch gar nicht sein, dass ein Arbeitgeber ebenfalls an selbiges Märchen glaubt.

Zitat:
Da aber Person A 2 Abmahnungen in den 6 Jahren firmen zugehörigkeit gesammelt hatte wegen anderen gründen
Der AG kann nur verhaltensbedingt kündigen, wenn er den gleichen Grund vorher abgemahnt hat (z.b. zu spät kommen).
Wenn der AN eine neue Abmahnung für einen vollkommen anderen Vertragsverstoss bekommt, dann spielt das keine Rolle. Und was gar nicht geht, ist einen Verstoss abzumahnen und gleichzeitig als Kündigungsgrund heranzuziehen. Durch die Abmahnung hat der AG ja zum Ausdruck gebracht, diesmal noch nicht kündigen zu wollen.
Ob der AG überhaupt den vermeintlichen Vertragsverstoss abmahnen durfte, ist darüber hinaus tatsächlich mehr als fraglich.


Zitat:
Kann Person A dagegen klagen?
Natürlich. Person A sollte auf jeden Fall klagen, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Bei einem Kleinbetrieb müsste man klagen, wenn die Kündigungsfrist vom AG nicht eingehalten wurde.

Wurde der Grund in der schriftlichen Kündigung angegeben?

Geändert von filter (13.01.2012 um 18:51 Uhr).
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