Dies ist eine Diskussion zu kündigung trotz vertragsklausel innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| kündigung trotz vertragsklausel angenommen Person A hat einen alten Vertrag, der beinhaltet, dass bei Krankheitsfall ab dem dritten Tag eine AU vom Arzt vorgelegt werden soll. Bis zu drei Tage benötigt man keine AU laut vertragsklausel. Person A wird dennoch nach einer vergangen 2 Mahnung mit einer 3 Mahnung bestraft und gekündigt, obwohl Person A bei Person B sich krank gemeldet hat und dieser nur 1 Tag wahrgenommen hat. Kann Person A dagegen klagen? vielen Dank MFg |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel Steht da drin, dass der Arbeitnehmer keine AUB vorlegen muss, wenn er weniger als 3 Tage arbeitsunfähig ist? Oder steht dort lediglich: Die AUB ist spätestens am Dritten Tage vorzulegen? |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel ja Abmahnung ist gemeint.. verzeihung |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel Zitat:
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel Und der AN hatet wegen Verstoss gegen die Pflicht eine AUB ab dem ersten Tag vorzulegen bereits 2 Abmhanungen bekommen? Und jetzt der 3. Verstoss, die 3. Abmahnung und gleichzeitig die Kündigung? Hatte der AG den AN unmissverständlich aufgefordert, ab sofort ab dem ersten Tag eine AUB vorzulegen? Geibt es möglicherweise einen Betriebsrat in dem fiktiven Fall? Wie lang ist das her, dass die schriftliche Kündigung dem Arbeitnehmer übergeben wurde? Wieviel AN beschäftigt der AG? |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel Zitat:
Der AN muss erst nach dem 3 Tag eine AU vorlegen. Bis zu den ersten 2 tagen reicht eine telefonische Entschuldigung (das sind alte Verträge der Firma) Person B hat aber verstanden das Person A nur ein Tag weg bleiben wird, obwohl Person A sich für 2 Tage per Telefon krank gemeldet hatte. Da aber Person A 2 Abmahnungen in den 6 Jahren firmen zugehörigkeit gesammelt hatte wegen anderen gründen und nun die dritte Abmahnung bekam wegen unentschuldigtem weg bleiben, wurde Person A vor 2 Tagen persönlich und schriftlich gekündigt. Ich hoffe das nun alle fragen geklärt sind |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel Wie lang ist der Zeitabstand zwischen den Abmahnungen gewesen? Und wie lange sind die Abmahnungen jeweils her? |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel Zitat:
Unabhängig davon dürfte die Kündigung keinen Bestand haben, wenn die Kündigung zugleich mit der Abmahnung erfolgte und die früheren Abmahnungen mit anderen Sachverhalten zu tun hatten. Mehrere Abmahnungen können nur dann "zusammen gezogen" werden und einen Kündigungsgrund darstellen, wenn sie den gleichen Sachverhalt als Grundlage haben. Erfolgten Abmahnung und Kündigung zum gleichen Zeitpunkt, so ist der Zweck der Abmahnung verfehlt, die Abmahnung letztlich obsolet. Eine Kündigung ohne Abmahnung (die nicht grundsätzlich unmöglich ist) düfte bei dem geschilderten Sachverhalt jedoch nicht zulässig sein. Wie war denn der zeitliche Ablauf?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: kündigung trotz vertragsklausel Zitat:
Der Sachverhalt liest sich wie eine Wiederholung der uralten Arbeitnehmer-Sage: nach der 3. Abmahnung ist man gekündigt. Das ist natürlich absoluter Blödsinn und ich hoffe, es ist nur ein fiktiver Beispielfall. Kann doch gar nicht sein, dass ein Arbeitgeber ebenfalls an selbiges Märchen glaubt. Zitat:
Wenn der AN eine neue Abmahnung für einen vollkommen anderen Vertragsverstoss bekommt, dann spielt das keine Rolle. Und was gar nicht geht, ist einen Verstoss abzumahnen und gleichzeitig als Kündigungsgrund heranzuziehen. Durch die Abmahnung hat der AG ja zum Ausdruck gebracht, diesmal noch nicht kündigen zu wollen. Ob der AG überhaupt den vermeintlichen Vertragsverstoss abmahnen durfte, ist darüber hinaus tatsächlich mehr als fraglich. Zitat:
Wurde der Grund in der schriftlichen Kündigung angegeben? Geändert von filter (13.01.2012 um 18:51 Uhr). |
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