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Kündigung ohne Unterschrift nicht rechtsgültig?

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung ohne Unterschrift nicht rechtsgültig? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 15:30
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Kündigung ohne Unterschrift nicht rechtsgültig?

Angenommen A hat eine Kündigung eingereicht. Diese wurde von A nicht unterschrieben, unten steht nur "gelesen und akzeptiert" und ein Platz zum unterschreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da die Kündigung nur im Büro des Arbeitgebers abgegeben wurde, als er nicht da war, blieb die Unterzeichnung aus.

Ist diese nun rechtsgültig oder nicht rechtsgültig? Der Arbeitgeber besteht darauf, diese nicht zu akzeptieren.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 16:13
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AW: Kündigung ohne Unterschrift nicht rechtsgültig?

Der AN hat gekündigt? Der AN hat unterschrieben, wenn auch unter der Zeile "gelesen und akzeptiert"? Ist es ein Problem eine 2. Kündigung, diesmal mit einfacher, direkter Unterschrift nachzuschieben?
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 19:40
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AW: Kündigung ohne Unterschrift nicht rechtsgültig?

Der AN hat gar nicht unterschrieben. Das ist das Problem. Der AN möchte nur nicht erneut kündigen, weil er dann erneut die Kündigungsfrist abarbeiten möchte.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 19:43
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AW: Kündigung ohne Unterschrift nicht rechtsgültig?

Dann dürfte der AN leider Pech gehabt haben, denn nach §623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Und dazu gehört auch die handschriftliche Unterschrift des Kündigenden.
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