Dies ist eine Diskussion zu Kündigung ohne Begründung / unbefristeter Vertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung ohne Begründung / unbefristeter Vertrag also, mal angenommen X hat seit über 6 Monaten einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit A und ist auch jeden Tag pünktlich, verrichtet gute Arbeit u.s.w. Dann erkrankt X (vermutlich ernsthafter, ist noch in Klärung). X fällt einmalig während der Probezeit für ca. eine Woche aus. Nehmen wir an, X fällt nun 2 Monate später wieder ca. eine Woche aufgrund Krankheit aus (alle Regeln eingehalten, pünktlich angerufen / Schein abgeschickt!). Am Samstag der Woche des "2. Ausfalls" erhält X von A per Einschreiben eine "Kündigung". Diese Kündigung von A enthält keinerlei Begründung, es wurde keine Abmahnung ausgesprochen, auch vorher keine! Es wird auf ein (Telefon-)Gespräch zwischen X und A Bezug genommen, welches in keinster Weise auf eine Kündigung hinauszuzielen scheinte. Es hatte vielmehr den Grund, den A von dem weiteren voraussichtlichen Krankheitsverlaufs des X zu unterrichten. Die Kündigung soll "fristgerecht" erfolgen. Es wird ein völlig abstruser Urlaubsanspruch vorgerechnet und ein "letzter Arbeitstag" definiert. Dieser müsste nach den Berechnungen von X jedoch schon überschritten sein, da X weit weniger Urlaub genommen hat als A rechnet (nachweislich!). X hat nun ein wenig Zweifel, ob noch eine Weiterbeschäftigung bei A wünschenswert ist (vor diesem Vorfall war sie es definitiv!). Die Vorfälle lassen ja darauf schließen, dass X "ausgewechselt" werden soll. X hat auch mit A direkt zu tun am Arbeitsplatz und "ein X" wird dort nun einmal benötigt. Der Arbeitsvertrag zwischen X und A ist unbefristet und enthält eine Klausel, dass der Vertrag von beiden Seiten unter Wahrung der gesetzlichen Fristen aufgelöst werden kann. Ist dies üblich? In einem unbefristeten Vertrag? Im Unternehmen sind knapp weniger als 10 Personen beschäftigt. Angenommen, es besteht für X eine gewisse Unsicherheit des weiteren Vorgehens und Zeitdruck, denn der besagte Samstag könnte der letzte gewesen sein :-) Vielen Dank und frohe Pfingsten :-) |
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| AW: Kündigung ohne Begründung / unbefristeter Vertrag Zitat:
Zitat:
Selten, aber kommt vor. Ich kenne meistens 3 oder 6 Monate. Zitat:
Zitat:
Ohne die genaue Beschäftigungsdauer und den arbeitsvertraglich vereinbarten Jahresurlaub zu kennen kann hier keiner beurteilen ob die Berechnung des Urlaubs wirklich so "abstrus" ist wie angenommen.
__________________ Gruß Bourne |
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| AW: Kündigung ohne Begründung / unbefristeter Vertrag Danke erstmal für die Antwort ![]() X war insgesamt 8 Monate im Unternehmen. Probezeit 6 Monate. Der Urlaub ist im AV ca. so definiert: "X erhält kalenderjährlich Urlaub in Höhe der gesetzl. Vorschriften". In diesem Jahr nahm X aber bisher nur 4 Tage und weitere 10 sind im August genehmigt gewesen. Wie kommt A auf 8 Tage die X nun nur zustehen sollen? Wenn darauf heute Abend noch jemand eine Antwort findet wäre das Klasse, denn dass entscheidet ja, ob X morgen noch anwesend sein muss oder für andere DInge dann Zeit hat. Zur Agentur muss X ja innerhalb 3er Tage, oder? |
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| AW: Kündigung ohne Begründung / unbefristeter Vertrag Das kommt darauf an, wie viele Tage in der Woche X arbeitet. Der Gesetzgeber hat bei einer 6-Tage-Woche 24 und bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage vorgeschrieben, also immer 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wenn wir von einer 5-Tage-Woche ausgehen würden wäre die Rechnung folgende: 20 Tage : 12 Monate (1Jahr) x 5 Monate (Januar bis Mai) Aufgerundet auf volle Tage ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 9 Tagen bis 31.05. Urlaub der bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht genommen werden kann wird ausgezahlt. Wie die Meldefristen bei der AA sind kann ich ihnen nicht sagen. M.W. nach soll die Meldung umgehend nach Kenntnisnahme der Kündigung erfolgen. Aber vll. ist jemand hier im Forum der die Fristen kennt. Ansonsten mal die Frage im entsprechenden Forumstellen. Oder, noch einfacher, auf der Website der AA nachschauen.
__________________ Gruß Bourne |
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| AW: Kündigung ohne Begründung / unbefristeter Vertrag Zitat:
Man muß sich tatsächlich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme der Kündigung bei der AA melden. |
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| AW: Kündigung ohne Begründung / unbefristeter Vertrag Zitat:
Zitat; Dazu hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) mit Urteil vom 21.02.2001 (2 AZR 15/00) im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts allerdings festgestellt, daß der Arbeitgeber auch in einem Kleinbetrieb, auf den das KSchG keine Anwendung findet, zu einem Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme verpflichtet ist. Andernfalls verstößt die Kündigung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und ist daher unwirksam. Gruß Pro |
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