Dies ist eine Diskussion zu Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? bräuchte bitte dringend Rat von euch. Angenommen, jemand hätte erst seit kurzem eine neue Beschäftigung aufgenommen. Es hätte sich herausgestellt das derjenige da auf keinen Fall länger arbeiten möchte, und er hätte den Arbeitgeber gebeten eine Kündigung auszusprechen da er keine Sperrzeit vom Arbeitsamt haben möchte da er noch Anspruch auf ALG1 hätte. Der Arbeitgeber hätte ihm eine Kündigung mit sofortiger Wirkung vorgelegt, indem halt steht das sie demjehnigen mit sofortiger Wirkung kündigen würden. Derjenige hätte aber noch net unterschrieben, würde er da eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen? Oder sollte er weiter zu Arbeit gehen und um ne ordentliche Kädigung kämpfen?? BITTE DRINGEND UM RAT Geändert von Vincent_Vega (04.05.2007 um 21:22 Uhr). |
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Bitte Forenregeln beachten.
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Bitte um Rat . . habs geändert |
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Zitat:
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? okay . . ist gemacht PLEASE HELP!! |
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Die Bitte einer Kündigung ist einer Eigenkündigung mit entsprechender Folge gleichgestellt.
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Ja, aber in dem Schreiben steht das die die Kündigung aussprechen . . also Sperre? |
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Zitat:
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Zitat:
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| AW: Kündigung mit sofortiger Wirkung ???? Zitat:
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