Dies ist eine Diskussion zu Kündigung - Lohnabzug wg. Schulung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung - Lohnabzug wg. Schulung Angenommen ein Arbeitnehmer (AN) bekommt in der Probezeit fristgerecht seine Kündigung. Der Arbeitgeber (AG) gibt dem AN für die restlichen 2 Wochen Urlaub, Urlaubsanspruch für das halbe Jahr besteht - und dann trennen sich ihre Wege. Ein Monat darauf kommt der letzte Lohn und der AN ist erschrocken. Von den normalen 1270.- Euro netto, wurden ihm nur noch 547,19 Euro ausbezahlt. Auf dem Postweg ist die Abrechnung gekommen, wobei verschiedene Posten abgezogen wurden: Was noch verständlich klingt: 4 Tage Urlaub zuviel (der AN wurde am 01.06.11 eingestellt und ihm wurde zum 25.11.11 gekündigt) welches so abgerechnet wurde: Abz. 4 Tg. Urlaub zuviel 290,91 EUR - 1600,00:22AT=290,61) Aber dann: Abzüglich: Gefahrgutkurs: 218,00 Euro Den Gefahrgutkurs wollte der AN garnicht machen, wurde ihm aber vom AG aufgetragen, dass er ihn während seines Angestelltenverhältnisses machen muss (in seiner Freizeit am Wochenende). Der AN hat nichts unterschrieben, dass er diese Kosten tragen würde. Im Arbeitsvertrag steht: Der AN verpflichtet sich, an Schulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, soweit der Arbeitgeber diese für notwendig erachtet und die Kosten übernimmt. Ausserdem: 100.- Euro Abzug Arbeitskleidung Im Vertrag ist über Kosten für Arbeitskleidung nichts festgehalten. Jedoch wurde dem AN vom AG telefonisch mitgeteilt, dass der AG die Kosten hierfür übernimmt (die Ehefrau, sowie der Sohn 16J. können dies bestätigen, das das Telefonat über Lautsprecher geführt wurde). Der AN wäre selbstverständlich bereit, die Arbeitskleidung getragen, aber unbeschadet zurück zu geben. Kann der AN wegen der Abzüge Schulungskosten und Arbeitskleidung etwas unternehmen bzw. sogar gegen alle 3 Abzüge? Eine Auszahlung von knapp 550 Euro für eine Familie mit 2 Kindern kurz vor Weihnachten ist doch sehr ärgerlich. Welche Schritte könnte der AN machen? Ist ein Gang zum Arbeitsgericht notwendig, wenn ja, wie oder was müsste er da machen ? |
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| AW: Kündigung - Lohnabzug wg. Schulung AN könnte AG unter Fristsetzung von 2 Wochen auffordern den ausstehenden Lohn zu zahlen. Danach sollte ein Jurist beauftragt werden oder ggf. persönlich das Arbeitsgericht bemüht werden. Schulung: Das ist natürlich Arbeitszeit und ist vom AG zu vergüten. Arbeitskleidung: Ist es Arbeitsschutzkleidung bzw. Kleidung mit Firmenlogo muss der AG zahlen. Ggf. kommt es auf die Stelle an, die AN inne hatte. Andere Arbeitskleidung, über die keine Vereinbarung existiert, ließe sich sicher als kostenfreies Zur-Verfügung-Stellen werten. Urlaub: Hört sich eher so an, dass der AG sagte: Geh nach Hause, ich brauch dich die 2 Wochen bis Ausscheiden aus der Firma nicht. |
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| AW: Kündigung - Lohnabzug wg. Schulung Vielen lieben Dank für die Antwort. Die Arbeitskleidung ist mit dem Firmelogo bedruckt. Somit wäre dies geklärt und wird nun wie beschrieben gefordert. Das mit dem Urlaub wurde richtig verstanden. AG meinte auch, dass er bis Ausscheiden unbezahlten Urlaub nehmen soll, der AN aber dann auf seinen Urlaubsanspruch pochte. Bei der Schulung habe ich mich wohl falsch ausgedrückt, oder ich verstehe jetzt einfach die Antwort falsch. Es geht garnicht um den Zeitaufwand, da der Lohn ein Pauschallohn war. Die Schulung war Freitag Abend (18-21 Uhr) und zwei Samstagen von ( 8 - 17 Uhr). AN ist noch garnicht auf die Idee gekommen, dafür eine Vergütung zu verlangen, obwohl es ja eigentlich Freizeit war. Es geht mehr um die Kosten der Schulung, die dem AN jetzt vom Lohn abgezogen worden sind. Wobei somit eigentlich schon das nächste Problem auftreten würde: Angenommen der AN war Paketzusteller. Sein Pauschallohn bezog sich auf eine 40 Stunden Woche. Tatsächlich war AN aber täglich mit Ladezeit von 6 Uhr morgens bis ca. 19 Uhr abends Mo-Fr unterwegs. Er wurde vom AG angehalten, das Fahrtenbuch zu faken, sonst könne er den Job gleich vergessen. Lt. Fahrtenbuch hat AN jetzt nicht mal eine 40 Std. Woche. Der AN hat nun von einem Ex-Kollegen gehört, dass er eine Selbstanzeige machen soll, bzgl. des Fahrtenbuches, wenn der AG weiterhin zicken macht. Ist das sinnvoll bzw. mit welchen Konsequenzen müsste der AN rechnen? Geändert von Zauberweib (21.12.2011 um 15:14 Uhr). Grund: was vergessen |
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| AW: Kündigung - Lohnabzug wg. Schulung Zitat:
Zitat:
"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40h die Woche. Mehrarbeit von bis zu 8 Stunden pro Woche ist mit dem Festlohn abgegolten." Würde im vertrag stehen: "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40h und wird mit einem Festlohn von XXXX Euro vergütet.", bedeutet dies, dass Mehrarbeit vergütet werden muss, da die Nichtbezahlung von Überstunden sittenwidrig wäre und der Straftatbestand des Wuchers (§ 291 StGB) erfüllt wäre bzw. die Nichtgewährung von Freizeitausgleich wäre rechtswidrig. Zitat:
Zitat:
Man könnte den Arbeitgeber telefonisch darüber informieren, dass man Selbstanzeige wegen des Fahrtenbuches erstattet. Ggf. finden sich noch ein paar Fahrer die ebenfalls Selbstanzeige erstatten oder, sofern zumindest ein paar mehr Fahrer dort beschäftigt sind, könnte man dem Arbeitgeber klar machen, dass noch zwei, drei Kollegen ebenfalls Selbstanzeige erstatten werden. IdR. sollte der ehemalige AG dann handzahm werden. Zitat:
Oder gibt es einen Urlaubsantrag in Schriftform? Sollte der AG irrtümlich zuviel Urlaub gewährt haben, könnte dem Arbeitnehmer u.U. der zuviel gewährte Urlaub vom Lohn abgezogen werden. Da möchte ich mich aber nicht drauf versteifen. Aber fordern kann man ja erst einmal alles und zwar schriftlich mit Frist von 14 Tagen und Hinweis darauf, dass sonst der eigene Rechtsnwalt klagen wird und 2 Tage später anrufen und dem Arbeitgeber von der Selbstanzeige erzählen. |
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| AW: Kündigung - Lohnabzug wg. Schulung Zitat:
Der Monatslohn beträgt brutto EURO 1600 Auf das Arbeitsverhältnis finden folgende einschlägige Tarifverträge Anwendung: keine Die Arbeitszeit beträgt ohne Pausen 40 Stunden wöchentlich unabhängig von Tarifverträgen Der AN ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen auf Verlangen des AG Mehrarbeit (Überstunden) sowie Wechselschicht zu leisten. Mehrarbeit kann durch freie Tage ausgeglichen werden. Sorry, ich dachte, sowas sei Pauschallohn. Es wurde auch nie nach Stunden gefragt bzw. abgerechnet. Zitat:
bzgl. des Pauschallohns wollte ich noch folgendes nachtragen: Auf der Abrechnung ist folgendes eingetragen: Std.lohn 1: 9,23 Woch.Arb.Zt.: 40 Lohnart:002 Bezeichnung: Festbezug Lohn/Gehalt LLJ 1600 Durch den Eintrag Festbezug ist AN auf die Vermutung des Pauschallohns gekommen. Danke für Deine Hilfe Geändert von Zauberweib (21.12.2011 um 21:48 Uhr). Grund: Nachtrag |
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| AW: Kündigung - Lohnabzug wg. Schulung Im Arbeitsvertrag steht aber nicht, dass Mehrarbeit mit den 1600 € Brutto abgegolten ist. Man könnte aber davon ausgehen, dass ein Festgehalt vereinbart wurde. Das muss dann aber der Arbeitsrechtler klären. Zitat:
Zitat:
Hintergrund ist der, dass nicht genommener Urlaub ausbezahlt werden muss, wenn er bis Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht genommen wurde oder genommen werden konnte. Auf welchen Punkt sich A jetzt stellt ist eine Frage der möglicherweise vorhandenen oder nicht vorhandenen Beweismittel, insbesondere Zeugen. In dem Schriftstück könnte A erst einmal alles fordern, auch wenn er sich dann später mit weniger zufrieden geben müsste. |
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