Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 14:30
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

Hallo zusammen,

"Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Monatsfrist gekündigt werden. "

Was bedeutet in diesem Fall das Wort Monatsfrist? Kann der Arbeitnehmer auch während des Monats kündigen? Oder wird die Kündigung dann immer nur zum 15. oder zum Monatsende wirksam?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Geändert von edufl13 (13.06.2007 um 14:52 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 14:32
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Kassel
Alter: 39
Beiträge: 168
Keine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

Hallo,

bitte Forenregeln beachten
__________________
Viele Grüße und einen schönen Tag noch


Wissen ist Macht, nichts Wissen macht auch nichts
Alle Angaben ohne Gewähr und Pistole
Wenn es gefällt, für eine Bewertung gibt es auch ein
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 14:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

....keinen "Ich----oder Mein" -Bezug

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 14:52
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, edufl13 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

Zitat:
Zitat von Monaco501
....keinen "Ich----oder Mein" -Bezug
oke, sorry! Frage ist angepasst.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 15:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

.... heißt vier Wochen zum 15. des Monat, oder eben vier zum 1. des Monats...

z.B.: Am 14.6.07 würde gekündigt zum 15.7.07 (somit letzter Arbeitstag der 15.7.) oder
am 30.6.07 gekündigt zum 31.7.

Je nachdem, welcher Termin günstigst erscheint!


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 15:26
XyX XyX ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 2.537
98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

Zitat:
Zitat von Monaco501
.... heißt vier Wochen zum 15. des Monat, oder eben vier zum 1. des Monats...
Nö, heißt es eben nicht. Da steht "Monatsfrist". Nichts von "4 Wochen" und auch nichts von "zum ...".

Man kann (innerhalb der Probezeit) mit einer Frist von 1 Monat kündigen zu jedem Zeitpunkt.

MfG
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 15:38
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Kassel
Alter: 39
Beiträge: 168
Keine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

Hallo

§ 187BGB
Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

§ 188 BGB
Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

So das mal einfach so in den Raum geschmissen :-)
__________________
Viele Grüße und einen schönen Tag noch


Wissen ist Macht, nichts Wissen macht auch nichts
Alle Angaben ohne Gewähr und Pistole
Wenn es gefällt, für eine Bewertung gibt es auch ein
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 13.06.2007, 15:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

tatsächlich????

noch nie gehört --- sodann entschuldige ich mich für die von mir erstellte Info !



...würde heißen ich kündige am 14.06. zum 13.07. ...??????


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 16:01
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Kassel
Alter: 39
Beiträge: 168
Keine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wichtelmaenchen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist

Also ich würde das so lesen.
Bei uns heißt es immer z.b. 4 Wochen zum bla bla oder bla bla eines Monats.
Ich denke doch, das das was im BGB steht einfach die Erklärung einer Frist (Anfang, Ende) ist.
Gutes altes Deutschland...hier wird echt noch erklärt welche seite des Klopapiers für welchen Stuhlgang zu nehmen ist....looool sorry ist mir gerade so eingefallen.
__________________
Viele Grüße und einen schönen Tag noch


Wissen ist Macht, nichts Wissen macht auch nichts
Alle Angaben ohne Gewähr und Pistole
Wenn es gefällt, für eine Bewertung gibt es auch ein
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kündigung Probezeit Wiki 20.05.2010 12:06
Kündigung Probezeit Arbeitsrecht 29.07.2009 11:12
Kündigung in der Probezeit,fristgerechte Abgabe d. Kündigung Arbeitsrecht 21.03.2008 22:45
Kündigung innerhalb 6 Monatsfrist... Arbeitsrecht 01.07.2007 12:50





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN