Dies ist eine Diskussion zu Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist "Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Monatsfrist gekündigt werden. " Was bedeutet in diesem Fall das Wort Monatsfrist? Kann der Arbeitnehmer auch während des Monats kündigen? Oder wird die Kündigung dann immer nur zum 15. oder zum Monatsende wirksam? Vielen Dank für Eure Hilfe. Geändert von edufl13 (13.06.2007 um 14:52 Uhr). |
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist Hallo, bitte Forenregeln beachten
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist ....keinen "Ich----oder Mein" -Bezug Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist Zitat:
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist .... heißt vier Wochen zum 15. des Monat, oder eben vier zum 1. des Monats... z.B.: Am 14.6.07 würde gekündigt zum 15.7.07 (somit letzter Arbeitstag der 15.7.) oder am 30.6.07 gekündigt zum 31.7. Je nachdem, welcher Termin günstigst erscheint! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist Zitat:
Man kann (innerhalb der Probezeit) mit einer Frist von 1 Monat kündigen zu jedem Zeitpunkt. MfG |
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist Hallo § 187BGB Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters. § 188 BGB Fristende (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. (3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. So das mal einfach so in den Raum geschmissen :-)
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist tatsächlich???? noch nie gehört --- sodann entschuldige ich mich für die von mir erstellte Info ! ...würde heißen ich kündige am 14.06. zum 13.07. ...?????? Lg.
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| AW: Kündigung in der Probezeit/Monatsfrist Also ich würde das so lesen. Bei uns heißt es immer z.b. 4 Wochen zum bla bla oder bla bla eines Monats. Ich denke doch, das das was im BGB steht einfach die Erklärung einer Frist (Anfang, Ende) ist. Gutes altes Deutschland...hier wird echt noch erklärt welche seite des Klopapiers für welchen Stuhlgang zu nehmen ist....looool sorry ist mir gerade so eingefallen.
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