Dies ist eine Diskussion zu Kündigung immer zu Ende eines Monats? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung immer zu Ende eines Monats? wenn ein Arbeitnehmer aus der Probezeit raus ist und die Firma (Zeitarbeitsfirma) ihn kündigen will und er ein Aufhebungsvertrag unterschreiben soll, was der Arbeitnehmer nie machen wird, kann die Firma ihn dann mitten im Monat die Kündigung aussprechen oder hat eine Kündigung nach der Probezeit immer zum Ende eines Kalendermonats zu erfolgen? Darf der Arbeitnehmer die Kündigung erstmal mit heim nehmen und prüfen lassen ob der Betriebsrat überhaupt angehört wurde oder zählt die Kündigung sofort wenn diese vor Ort vom Arbeitgeber ausgesprochen wird ohne das der Arbeitnehmer diese sofort unterschreibt |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Auf wann gekündigt werden kann steht im AV oder TV. Ob der Mitarbeiter die Kündigung mitnimmt oder unterschreibt oder sogar zum Fenster raus wirft ist unerheblich. Ausschlaggebend ist der wirksame (und auch u.U. beweisbare) Zugang der Kündigung. Wenn also der Personalleiter unter den Augen eines Zeugen (z.B. seine Sekretärin) die Kündigung persönlich aushändigt kann der gekündigte MA damit machen was er will. Er ist damit erstmal gekündigt. Ob die Kündigung wirksam ist steht auf einem anderen Blatt Papier.....
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Ok gehen wir mal davon aus der Arbeitgeber hat es eilig da er auch zum 15ten kündigen darf eines Monates. Wie ist das aber wenn vor Kündigung immer der Betriebsrat angehört werden muß, dieser aber noch gar nicht wurde und die Kündigung schon auf den Tisch liegt, damit sie pünktlich zum 15ten erfolgt. Dann wäre es aber unwirksam oder? Also kann der Arbeitgeber nicht sagen "ja Kündigung haben sie schon mal, den Betriebsrat habe ich schon mal bescheid gegeben, Antwort kam noch keine, wird schon noch kommen". |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Das könnte in der Tat in einem Kündigungsschutzverfahren dazu führen, dass die Kündigung auf Grund eines Formfehlers unwirksam ist.
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Zitat:
Eine Kündigung ist nach Zugang zunächst schwebend unwirksam. Erst nach Ablauf der 3 Wochen-Frist, in der der Arbeitnehmer KSch-Klage erheben kann, wird sie wirksam. Die von dir genannten Probleme (Anhörung des BR) müssen in einem KSch-Prozess geklärt werden. Wenn man nicht klagt, wird die Kündigung nach 3 Wochen wirksam.
__________________ Viele Güße, jan |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Zitat:
__________________ Viele Güße, jan |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Also die ZAF hat definitiv einen Betriebsrat. Allerdings hat der Betriebsrat gesagt, das die ZAf nicht nachweisen muß das der Betriebsrat angehört werden muß. Den ARbeitnehmer wurde heut der Aufhebungsvertrag vor der Nase hingehalten, allerdings ist er nicht drauf eingegangen. Nun will die ZAF erstmal weiter überlegen was sie macht |
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| AW: Kündigung immer zu Ende eines Monats? Zitat:
ist zwar eher die Ausnahme, aber Randstad hat z.B. auch einen und zwar flächendeckend. Lieben Gruß Ed van Schleck
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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