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Kündigung fristgerecht ?

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung fristgerecht ? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 14.01.2012, 12:46
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Kündigung fristgerecht ?

Ein Arbeitnehmer wurde am 23.12.2011 darauf aufmerksam gemacht, dass er ab Januar nicht mehr beschäftigt werden kann, aufgrund der Wirtschaftlichen Lage.
Der Arbeitnehmer ist daraufhin am 02.01.2012 beim Arbeitsamt gewesen um sich Arbeitslos zu melden. Das Arbeitsamt möchte natürlich ein Kündigungsschreiben usw. haben.
Dieses Kündigungsschreiben hat der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aber erst am 11.01.2012 bekommen. In diesem Kündigungschreiben wurde das Datum auf den 12.12.2011 zurück daktiert.
In dem Schreiben steht vollgendes:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
hiermit kündige ich ihnen das zwischen uns geschlossene Arbeitsverhältnis form- und fristgerecht zum 30.12.2011.

Mit freundlichen Grüßen
Arbeitgeber"

Das ist doch so nicht richtig, oder ?

Die Beführchtung die der Arbeitnehmer nun hat, ist das das Arbeitsamt nun der Meinung ist das er sich zu spät gemeldet hat.
Was er aufgrund der Mündlichen Aussage vom Arbeitgeber ja nicht getan hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 12:56
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Der AG kann nicht rückwirkend kündigen. Die mündliche Kündigung vom 23.12. ist rechtlich ohne Belang.

Es zählt der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Das Datum im Schreiben spielt keine Rolle.

Wie lange war der AN beschäftigt? Wieviel AN arbeiten insgesammt dort? Was ist im AV zur Kündigungsfrist vereinbart worden? Wird ein Tarifvertrag angewendet?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 13:45
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Der AN war 4 Monate dort beschäftigt, er wurde direkt nach der Ausbildung übernommen.
Eine Kündigungsfrist ist mit 10 Werktagen angegeben worden.
In dem Formular für das ALG wurde angegeben das der AN zum 13.12.2011 zum 30.12.2011 gekündigt worden ist.

Der AN ist nun völlig verwirrt.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 14:05
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Zitat:
Der AN war 4 Monate dort beschäftigt, er wurde direkt nach der Ausbildung übernommen.
Wann begann die Ausbildung im selben Betrieb? Wie wäre es, alle Rückfragen zu beantworten, die stellt man mit Sicherheit nicht aus langeweile.
Also: wieviel AN arbeiten in dem Betrieb? TV?


Zitat:
In dem Formular für das ALG wurde angegeben das der AN zum 13.12.2011 zum 30.12.2011 gekündigt worden ist.
Man wird nicht zum 13.12. zum 30.12. gekündigt, sondern am 13.12. zum xx.xx. Offensichtlich will der AG eine rückwirkende Kündigung darstellen.
Wie auch immer, das geht so nicht. Die Kündigungsfrist läuft ab dem darauffolgenden Tag des Zugangs der schriftlichen Kündigung. Lernt man diese simplen Sachen des Arbeitsrechts denn nicht in der Berufschule? Das ist doch wichtig für jeden, der mit Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen muss.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 18:25
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Zitat:
Zitat von Eumel1983 Beitrag anzeigen
Die Beführchtung die der Arbeitnehmer nun hat, ist das das Arbeitsamt nun der Meinung ist das er sich zu spät gemeldet hat.
Was er aufgrund der Mündlichen Aussage vom Arbeitgeber ja nicht getan hat.
Er befürchtet zu Recht. Er hätte sich unverzüglich arbeitssuchend melden müssen > § 37 b SGB III.

Auch wenn Dummheit bestraft werden sollte (sorry), aber dieser AN sollte schleunigst Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Hier stimmt doch überhaupt nichts, weder die Kü´frist, noch sonst irgendwas.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 19:34
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Zitat:
Er befürchtet zu Recht. Er hätte sich unverzüglich arbeitssuchend melden müssen > § 37 b SGB III.
Der AN ist doch selbst ohne schriftliche Kündigung bereits bei der Arbeitsagentur gewesen.

Zitat:
aber dieser AN sollte schleunigst Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Hier stimmt doch überhaupt nichts, weder die Kü´frist, noch sonst irgendwas.
Zustimmung.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 21:22
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Zitat:
Man wird nicht zum 13.12. zum 30.12. gekündigt, sondern am 13.12. zum xx.xx. Offensichtlich will der AG eine rückwirkende Kündigung darstellen.
Wie auch immer, das geht so nicht. Die Kündigungsfrist läuft ab dem darauffolgenden Tag des Zugangs der schriftlichen Kündigung. Lernt man diese simplen Sachen des Arbeitsrechts denn nicht in der Berufschule? Das ist doch wichtig für jeden, der mit Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen muss.
Nein, lernt man nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 18:42
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Zitat:
Zitat von Eumel1983 Beitrag anzeigen
Dieses Kündigungsschreiben hat der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aber erst am 11.01.2012 bekommen. In diesem Kündigungschreiben wurde das Datum auf den 12.12.2011 zurück daktiert.
In dem Schreiben steht vollgendes:
"Sehr geehrter Herr XYZ,
hiermit kündige ich ihnen das zwischen uns geschlossene Arbeitsverhältnis form- und fristgerecht zum 30.12.2011.

Mit freundlichen Grüßen
Arbeitgeber"

Das ist doch so nicht richtig, oder ?
Egal, wo sowas gelehrt wird, hier im Forum kann man das lernen! Man erfährt sogar, wo die wichtigen Sachen stehen.

Nehmen wir aber mal einen Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz und Tarifvertrag an, dann kann der Chef also ohne Angabe von Gründen kündigen. Ich nehme mal weiter an, dass nach der Ausbildung im neuen Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart und erlaubt ist. Dann würde für A eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gelten. Ohne Probezeit wäre es dann eben ein Monat.
Die Kündigung vom 11.1. kann dann allerfrühestens zum 25.1. wirksam werden, in der obigen Formulierung aber gar nicht.
Würde A die Kündigung so klaglos hinnehmen, müsste er sich beim ALG-Bezug auf eine Sperrfrist einrichten. Das wird man ihm im Jobcenter vielleicht schon gesagt haben, falls er inzwischen wieder dort war. Schließlich weiß man ja schon, dass er am 2.1. noch nicht wirksam gekündigt war.

A kann also gleich zum Arbeitsgericht weitermarschieren oder zunächst die freundlichen Grüße des Chefs friedlich erwiedern und ihm sagen, dass das so nicht geht und dass er leider noch einige wenige Euronen (sozusagen als Lehrgeld) mehr rausrücken muss.
Und A muss auch weiterhin zur Arbeit antreten ("seine Arbeitskraft anbieten"), bis er vom Chef wirksam gekündigt oder beurlaubt ist.

Wenn der Chef nun brüllt, droht, tobt oder dumme Sprüche klopft, ändert das nichts an der Sache, das gehört aber zum Spiel. Die Regeln gelten auch für ihn und ...(siehe unten)
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #9 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 18:53
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Zitat:
Ich nehme mal weiter an, dass nach der Ausbildung im neuen Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart und erlaubt ist. Dann würde für A eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gelten. Ohne Probezeit wäre es dann eben ein Monat.
Mensch, was schreibst Du denn da? Alles falsch. Und das nach der Einleitung...
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  #10 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 19:02
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AW: Kündigung fristgerecht ?

Keine Probezeit? Bin ich mir leider nicht sicher, weil ein Azubi kein AN ist, für den wenigsten §622 gilt, oder doch?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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