Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| folgendes Beispiel: A geht mit B eine geringfügige Beschäftigung ein, es wird kein Vertrag unterschrieben ebenso keine Belehrung über Kündigungsfrist etc. A geht der Beschäftigung trotz nichtunterschriebenen Vertrags einen Monat nach und muss dann aus persönlichen Gründen kündigen. A denkt, da kein Vertrag unterschrieben wurde, sofort aufhören zu können. B aber behauptet, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden müsse. Hat B recht? Hat A sozusagen durch die Aufnahme und Durchführung der Beschäftigung den Vertrag "unterschrieben"? Gruß Schachmatt |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Hallo, Zitat:
Die Kündigungsfrist erscheint mir etwas lang. Dazu müsste ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelten. - Branche? - Tätigkeit? - Bundesland? Wenn kein Tarifvertrag gilt, dann gilt http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html ... und wenn keine Probezeit vereinbart ist => ''Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.'' MfG |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Zustellung von Druckerzeugnissen oder ähnlichen Medien, Baden-Württemberg. Da die Beschäftigung nur ein Monat war, sind die nochmaligen 3 Monate schon etwas lang oder spielt es eine Rolle, dass die 3 Monate Kündigungsfrist im Vertrag angegeben wurden? |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Zitat:
Es gibt eine ''Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge''. Kannst ja mal googlen, ob da 'Zustellung von Druckerzeugnissen oder ähnlichen Medien, Baden-Württemberg.' dabei ist. |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Verstehe ich das richtig, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag erstellt wurde, der eine Kündigungsfrist von drei Monaten beinhaltete, der aber nicht unterschrieben wurde? Dann sind zwei Rechtsstandpunkte denkbar: 1. Durch die Arbeitsaufnahme wurde ein Arbeitsvertrag zu den schriftlich niedergelegten Bedingungen abgeschlossen (Es lag ein Angebot des Arbeitgebers vor welches der AN durch seine Arbeitsaufnahme vollumfänglich angenommen hat). 2. Durch die Nichtunterzeichnung wurde zum Ausdruck gebracht dass eben genau diese Klauseln nicht akzeptiert wurden, es gelten also die gesetzlichen Regelungen. |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Zitat:
Durch die Beschäftigung kann nun je nach den Umständen des Einzelfalles entweder ein Vertrag auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen geschlossen worden sein - oder es besteht tatsächlich kein Vertrag. Letzteres dürfte allerdings äußerst unwahrscheinlich sein, da der Arbeitgeber bei der Beschäftigung in dem Glauben sein müsste, dass der schriftliche Vertrag unterschrieben sei. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags An sich richtig. Aber dann gibt es keinerlei Indizien die dafür sprechen, dass der Inhalt des schriftlichen Vertrages gelten soll. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Ok! Dann gebe ich noch einen dritten möglichen Rechtsstandpunkt zum Besten: Durch die Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsverhältnis nicht begründet worden, da der Arbeitgeber sein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrags von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht hatte. |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Auch möglich. Aber falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Kenntnis der Nicht-Rückgabe des Vertrages dennoch beschäftigt (und das dürfte der Regelfall in dieser Konstellation sein) - was haben wir dann? Vertrag mit gesetzlichem Inhalt oder einen fehlerhaften (oder faktischen) Arbeitsvertrag? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags Bei A sollte ein Mitarbeiter von B vorbeikommen um den Vertrag zu unterschreiben, der kam aber nie. Und da schon kurz darauf das Arbeitsverhältniss anfing und A nicht wusste ob er Schadensersatzpflichtig wird wenn er das Verhältnis noch nicht antritt, hat A angefangen. B meinte, A soll den Vertrag unterschreiben und zuschicken lassen, hat A aber nicht gemacht weil der Vertrag nie erklärt wurde. Und B hat dann auch nicht mehr nachgefragt nach dem Vertrag! |
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