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Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 09.07.2008, 22:38
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Question Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Hallo erstmal,

folgendes Beispiel:
A geht mit B eine geringfügige Beschäftigung ein, es wird kein Vertrag unterschrieben ebenso keine Belehrung über Kündigungsfrist etc.
A geht der Beschäftigung trotz nichtunterschriebenen Vertrags einen Monat nach und muss dann aus persönlichen Gründen kündigen. A denkt, da kein Vertrag unterschrieben wurde, sofort aufhören zu können. B aber behauptet, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden müsse.
Hat B recht? Hat A sozusagen durch die Aufnahme und Durchführung der Beschäftigung den Vertrag "unterschrieben"?

Gruß
Schachmatt
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  #2 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 22:48
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Hallo,

Zitat:
Zitat von Schachmatt
Hat A sozusagen durch die Aufnahme und Durchführung der Beschäftigung den Vertrag "unterschrieben"?
So isses.

Die Kündigungsfrist erscheint mir etwas lang. Dazu müsste ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelten.

- Branche?
- Tätigkeit?
- Bundesland?

Wenn kein Tarifvertrag gilt, dann gilt http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html ... und wenn keine Probezeit vereinbart ist => ''Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.''

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 23:02
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Zustellung von Druckerzeugnissen oder ähnlichen Medien, Baden-Württemberg.

Da die Beschäftigung nur ein Monat war, sind die nochmaligen 3 Monate schon etwas lang oder spielt es eine Rolle, dass die 3 Monate Kündigungsfrist im Vertrag angegeben wurden?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.07.2008, 23:35
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Zitat:
Zitat von Schachmatt
... oder spielt es eine Rolle, dass die 3 Monate Kündigungsfrist im Vertrag angegeben wurden?
Nur wenn sie auch mündlich miteinander vereinbart wurden.

Es gibt eine ''Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge''. Kannst ja mal googlen, ob da 'Zustellung von Druckerzeugnissen oder ähnlichen Medien, Baden-Württemberg.' dabei ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 09:51
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Verstehe ich das richtig, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag erstellt wurde, der eine Kündigungsfrist von drei Monaten beinhaltete, der aber nicht unterschrieben wurde?

Dann sind zwei Rechtsstandpunkte denkbar:

1. Durch die Arbeitsaufnahme wurde ein Arbeitsvertrag zu den schriftlich niedergelegten Bedingungen abgeschlossen (Es lag ein Angebot des Arbeitgebers vor welches der AN durch seine Arbeitsaufnahme vollumfänglich angenommen hat).

2. Durch die Nichtunterzeichnung wurde zum Ausdruck gebracht dass eben genau diese Klauseln nicht akzeptiert wurden, es gelten also die gesetzlichen Regelungen.
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Alt 10.07.2008, 10:06
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Zitat:
Zitat von Van Nille
1. Durch die Arbeitsaufnahme wurde ein Arbeitsvertrag zu den schriftlich niedergelegten Bedingungen abgeschlossen (Es lag ein Angebot des Arbeitgebers vor welches der AN durch seine Arbeitsaufnahme vollumfänglich angenommen hat).
Sehe ich im Ergebnis anders: Die Niederlegung von Arbeitsbedingungen in einem Arbeitsvertrag ist zumindest dann als vertraglich vereinbartes Schriftformerfordernis zu sehen, wenn am Ende des Vertragsentwurfes Stellen zum Unterschreiben vorgesehen sind. Das dürfte wohl der Regelfall sein, weshalb meines Erachtens der schriftlich fixierte Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Durch die Beschäftigung kann nun je nach den Umständen des Einzelfalles entweder ein Vertrag auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen geschlossen worden sein - oder es besteht tatsächlich kein Vertrag. Letzteres dürfte allerdings äußerst unwahrscheinlich sein, da der Arbeitgeber bei der Beschäftigung in dem Glauben sein müsste, dass der schriftliche Vertrag unterschrieben sei.
Gruß
Marcus
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

An sich richtig. Aber dann gibt es keinerlei Indizien die dafür sprechen, dass der Inhalt des schriftlichen Vertrages gelten soll.
Gruß
Marcus
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Alt 10.07.2008, 10:20
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Ok!

Dann gebe ich noch einen dritten möglichen Rechtsstandpunkt zum Besten:

Durch die Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsverhältnis nicht begründet worden, da der Arbeitgeber sein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrags von der Rückgabe des unterzeichneten Arbeitsvertrags abhängig gemacht hatte.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 10:29
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Auch möglich. Aber falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Kenntnis der Nicht-Rückgabe des Vertrages dennoch beschäftigt (und das dürfte der Regelfall in dieser Konstellation sein) - was haben wir dann? Vertrag mit gesetzlichem Inhalt oder einen fehlerhaften (oder faktischen) Arbeitsvertrag?
Gruß
Marcus
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  #10 (permalink)  
Alt 10.07.2008, 11:20
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AW: Kündigung eines nichtunterschriebenen Vertrags

Bei A sollte ein Mitarbeiter von B vorbeikommen um den Vertrag zu unterschreiben, der kam aber nie. Und da schon kurz darauf das Arbeitsverhältniss anfing und A nicht wusste ob er Schadensersatzpflichtig wird wenn er das Verhältnis noch nicht antritt, hat A angefangen. B meinte, A soll den Vertrag unterschreiben und zuschicken lassen, hat A aber nicht gemacht weil der Vertrag nie erklärt wurde. Und B hat dann auch nicht mehr nachgefragt nach dem Vertrag!
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