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Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines Betriebsratsmitglieds innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 17.06.2012, 18:57
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Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Guten Abend zusammen,

es geht in dieser Geschichte um einen Arbeitnehmer (nennen wir ihn Marcel), dem eine Kündigung angedroht ist. Innerhalb der letzten drei Monate nahm Marcel als Ersatzmitglied an einer Betriebsratssitzung im Unternehmen teil und genießt daher einen gesonderten Kündigungsschutz, weshalb eine ordentliche Kündigung nicht möglich sein dürfte. Nun gab es (scheinbar) eine Pflichtverletzung seitens Marcel, durch die eine außerordentliche Kündigung möglich sein könnte. Lisa (eine andere Arbeitnehmerin) hat vor einiger Zeit ebenfalls die selbe Pflichtverletzung vorgenommen, wurde dafür jedoch nur (schriftlich) abgemahnt.
  • a) ist die Kündigung zulässig, oder darf auch Marcel nur eine Abmahnung erhalten (Thema Gleichberechtigung - ich bin der Meinung, dazu gab es mal ein Urteil)?
  • b) sollte der Arbeitgeber (ggf. aus Unwissenheit) eine "außerordentlich, ersatzweise ordentliche Kündigung" aussprechen, ist diese insgesamt ungültig, weil einem Betriebsratsmitglied nicht ordentlich gekündigt werden kann?
  • c) eine außerordentliche Kündigung ist dann nicht zulässig, wenn es sich bei der Pflichtverletzung um einen einmaligen Ausrutscher handelt und durch eine Abmahnung (mildere Strafe) erreicht werden könne, dass solch eine Pflichtverletzung nicht noch einmal vorkommt. Wie kann sich Marcel darauf stützen bzw. was für Schritte wären notwendig, um ggf. vor Gericht den Arbeitgeber davon zu überzeugen?
  • d) eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn diese innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis ausgesprochen wurde. Ist eine andere Kündigung gegenüber Marcel (gesonderten Kündigungsschutz beachten) möglich, wenn die Frist von zwei Wochen überschritten wurde?
In dieser Geschichte ist dem Arbeitgeber kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Auch wurde der Ruf des Arbeitgebers nicht geschädigt. Außerdem handelt es sich bei den verwendeten Namen und rein fiktive Beispielsnamen.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2012, 19:22
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AW: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Zu a) Ich tendiere dazu, dass nur eine Abmahnung statthaft wäre. Gleichbehandlung ist auch im Arbeitsrecht zu beachten (AGG etc.).
Zu b) Nein. Die Erklärung wird ausgelegt und hat nicht ihre gänzliche Unwirksamkeit zur Folge. Die ordentliche Kündigung ist zudem nur hilfsweise ausgesprochen, also kommt nicht in Betracht, sofern die außerordentliche greift.
Zu c) Damit, dass es bisher nur einmal vorgekommen ist: "Einmal ist kein Mal." Eine Prognose für die Zukunft lässt sich schlecht beweisen, nur glaubhaft machen.
Zu d) Nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 1 Satz 2 BGB ist eine außerordentliche Kündigung nicht mehr möglich, für die ordentliche Kündigung gilt diese Frist nicht (Gesetzessystematik).

Allerdings lässt sich das alles schlecht sagen, sofern nicht mitgeteilt wird, um welche konkrete Verfehlung es sich handelt. Sofern eine Straftat vorliegt, würde ich je nach Schwere z.B. eine außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt ansehen, vorbehaltlich der jüngsten BAG-Rechtsprechung zu Bagatellfällen, wo die Betriebszugehörigkeit betrachtet werden müsste. Außerdem könnte man sich grundsätzlich fragen, warum das "Ersatzmitglied" denn das ordentliche Betriebsratsmitglied vertritt und ob und wann dieser Grund wegfällt. Dann wäre auch der Kündigungsschutz weg.
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!

Geändert von fernetpunker (17.06.2012 um 20:16 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2012, 19:47
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AW: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Zitat:
Innerhalb der letzten drei Monate nahm Marcel als Ersatzmitglied an einer Betriebsratssitzung im Unternehmen teil und genießt daher einen gesonderten Kündigungsschutz, weshalb eine ordentliche Kündigung nicht möglich sein dürfte.
Eine ordentliche Kündigung wäre bis auf die Ausnahmen Betriebsschliessung oder Abteilungsschliessung innerhalb von 12 Monaten nicht möglich. Das sehe ich genau so.

a) Es kommt wirklich immer auf den Einzelfall an, aber eine grundsätzliche Gleichbehandlung bei Vertragsverstössen ergibt sich aus dem AGG nicht.

b) Da stimme ich fernetpunker zu. Der AG kann hier aber Fehler bei der Anhörung des BR machen und nach meinem Verständnis müsste der BR nach § 103 BetrVG der verhaltensbedingten Kündigung zustimmen, bevor der AG kündigen kann.

d) Die 2-Wochen-Frist wird meines Wissens nicht so streng gehandhabt. D.h., der AG kann sich durchaus eine angemessene Zeit nehmen und den Fall erstmal gründlich prüfen.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2012, 19:50
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AW: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

Zitat:
Außerdem könnte man sich grundsätzlich fragen, warum das "Ersatzmitglied" denn das ordentliche Betriebsratsmitglied vertritt und ob und wann dieser Grund wegfällt. Dann wäre auch der Kündigungsschutz weg.
Ein Ersatz-BR vertritt ein ordentliches Mitglied, wenn dieses vorrübergehend verhindert ist. Der besondere Kündigungsschutz greift nur während der Vertretung, danach besteht aber für 12 Monate der nachwirkende Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 2 KschG).
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