Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 18:24
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Eine Schülerin S an einer Privatschule für Musical P (Staatlich anerkannt) hat folgendes Problem.
Sie befindet sich noch im ersten Ausbildungsjahr.
Ende August würde das zweite beginnen.
Sie bekommt Bafög und Kindergeld.
Es ist eine Vollzeitschule. Wegen der Flexibiltät die von P verlangt wird kann S auch nicht arbeiten.
S ist nun im 3ten Monat schwanger.
Schülerin möchte die Ausbildung abbrechen mit Abschluss der Prüfung zum Ende August.
Die Ausbildung beinhaltet sehr viel Training und körperliche fitness.
Zudem sind es Anwesenheits zeiten bis 22Uhr abends ca 2mal die Woche.
S hat keine Sozialen Kontakte an ihren Ausbildungsort.
Es ist ihr also nicht möglich die Ausbildung weiter zumachen.

Im Vertrag steht folgendes:
Eine Kündigung besteht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des 4 Semesters.
Eine Kündigung außerhalb dieser möglichkeiten ist nicht möglich.
Bei Abbruch inerhalb dieses Zeitraums bleibt die Zahlungspflicht in jedem Fall bestehen.
Ein Abbruch aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich wenn eine dauerhafte Krankheit vorliegt, sodass die Schülerin in keinem Fall den Beruf ausüben kann.

Was hat die Schülerin für Rechte.
Sie müsste monatlich die Schulgebühren bezahlen ohne das sie an derm Unterricht teilnimmt.

Danke schonmal für die Antworten.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 01:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.333
96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Bei Arbeitsrecht bist Du mit der Frage falsch.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 19:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sayra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Wo sollte man diese Frage denn reinstellen??

Vielen Dank für die Info
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 00:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.333
96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Vermutlich Bürgerliches Recht, evtl. aber auch Verwaltungsrecht.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 09:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.677
98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.


§ 309 Nr. 9a, c BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)

bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags, b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer; dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen, für Versicherungsverträge sowie für Verträge zwischen den Inhabern urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche und Verwertungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten;


BGB § 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

evtl. BGB § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses(1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.
(2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.



Aber:
die Rechtsprechung hat den Ausschluss der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung für eine Dauer von bis zu 20 Monaten in vielen Fällen anerkannt, (OLG München, 15.3.1990, NJW-RR 1990, 1016; OLG Saarbrücken, 24.9.1982 – 4 U 92/81).

Aber auch:
Recht zur ordentlichen Kündigung bereits ab einer Dauer von zwölf Monaten unzulässig (OLG Hamburg, 29.7.1999, 4.12.2001,


http://www.finanztip.de/recht/wirtsc...r41g00063.html

http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=1170

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/h...l20011204.html
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 10:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.333
96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

§ 626 BGB ist hier wohl kaum einschlägig.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 10:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.677
98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
§ 626 BGB ist hier wohl kaum einschlägig.
warum nicht?
mir würde er ausnehmend gut gefallen - wenn schwangerschaft und die körperliche belastung unvereinbar sind ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 14:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.333
96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Kein Dienstvertrag!
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 14:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.677
98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2677 Beiträge, 283 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Kein Dienstvertrag!
so schnell geb ich nicht auf:

§ 611 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag.(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 15:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7.333
96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)96% positive Bewertungen (7333 Beiträge, 473 Bewertungen)  
AW: Kündigung eines Ausbildungsvertrages an einer Privatschule

Nachdem ich mich jetzt kurz näher mit Unterrichtsverträgen beschäftigt habe, bin ich gerade dabei die Riemen um zu hängen...
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kündigung des Ausbildungsvertrages wegen Mobbing..Konsequenzen? Arbeitsrecht 09.10.2009 16:53
Kündigung des Ausbildungsvertrages Arbeitsrecht 27.08.2007 10:44
Unterhaltshöhe bei Besuch einer Privatschule Familienrecht 01.08.2007 04:57
Sittenwidrigkeit eines Ausbildungsvertrages Arbeitsrecht 19.06.2007 20:50
Schulgeld an einer Privatschule an unterrichtsreien Tagen Schulrecht und Hochschulrecht 26.08.2006 12:46





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN