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Kündigung durch AN: Frist und Ansprechpartner in Firma

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung durch AN: Frist und Ansprechpartner in Firma innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 09:52
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Question Kündigung durch AN: Frist und Ansprechpartner in Firma

Hallo,

momentan beschäftigt uns ein konstruierter, hypothetischer Fall:

Ein AN würde sein Arbeitsverhältnis kündigen.

Er hätte 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende.

Wenn er am 31. eines Monats kündigen würde:

1) Wäre die Kündigung dann mit Wirksamkeit zum Monatsende in 3 Monaten wirksam, da fristgerecht noch in dem jeweiligen Monat ausgesprochen, auch wenn es der letzte Tag des Monats wäre?

2) An würde so eine Kündigung gehen: Teamleiter, Bereichsleiter, Personalwesen, Geschäftsführung?

3) Wir müsste eine Kündigung durch Arbeitnehmer erfolgen damit Sie form- und fristgerecht wäre?

4) Müsste so eine Kündigung per ausgedrucktem Dokument erfolgen? oder würde im konstruierten Fall auch eine Email mit digitaler Signatur genügen? (Es könnte ja sein, das z.b. der Adressat der Kündgigung nicht am Standort/Tag fügbar wäre)

5) Könnte generell auch nach wirksamer Kündigung noch später ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden der das Arbeitsverhältnis mit sofortiger/baldiger Wirkung beendet?

vielen Dank vorab für Erhellung im konstruierten Fall und Grüße

P.S. Auch für die Beantwortung von Teilfragen wäre ich schon sehr dankbar

Geändert von Marcel23 (31.07.2007 um 10:21 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 11:27
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AW: Kündigung durch AN: Frist und Ansprechpartner in Firma

1) Wäre die Kündigung dann mit Wirksamkeit zum Monatsende in 3 Monaten wirksam, da fristgerecht noch in dem jeweiligen Monat ausgesprochen, auch wenn es der letzte Tag des Monats wäre?
JA

2) An würde so eine Kündigung gehen: Teamleiter, Bereichsleiter, Personalwesen, Geschäftsführung?
grds. Vorgesetzter ode weiter oben. Ideal: GF

3) Wir müsste eine Kündigung durch Arbeitnehmer erfolgen damit Sie form- und fristgerecht wäre?
Schriftlich, Zugang am 31., also am besten persönlich aushändigen und Übergabe qutieren löassen

4) Müsste so eine Kündigung per ausgedrucktem Dokument erfolgen? oder würde im konstruierten Fall auch eine Email mit digitaler Signatur genügen? (Es könnte ja sein, das z.b. der Adressat der Kündgigung nicht am Standort/Tag fügbar wäre)
Schon fraglich, ob dies dem Schriftformerforderniss genügt (imho nein), aber auf jeden Fall ist der rechtzeitige Zugang so schwer nachweisbar.

5) Könnte generell auch nach wirksamer Kündigung noch später ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden der das Arbeitsverhältnis mit sofortiger/baldiger Wirkung beendet?
Man darf (fast) alles vertraglich vereinbaren.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 12:02
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AW: Kündigung durch AN: Frist und Ansprechpartner in Firma

Hallo RATom,

vielen Dank schonmal.

Was wäre, wenn in dem konstruierten Fall die GF und auch der direkte Vorgesetzte, also Teamleiter und Bereichsleiter nicht am Ort wären?

Gäbe es die Möglichkeit dies bei der Assistenz der GF zu hinterlassen?
Falls diese wiederrum nicht verfügbar wäre: Ginge auch das Personalwesen?


Im hyptothetischen Fall nehmen wir mal an, wäre es sehr dringend, also heute wäre das Datum.

Danke nochmal und Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2007, 15:55
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AW: Kündigung durch AN: Frist und Ansprechpartner in Firma

Ich würde sagen, die höchste anwesende Charge ist vertretungsberechtigt, oder? Im Zweifel dürfte aber der Personalleiter reichen ... oder ein Prokurist.
AssistentIn der GF hängt sehr von den Befugnissen dieser Stelle ab. Sekretärin wäre mir zu käferlich...

Im Übrigen gelten natürlich die Zugangsregeln. Insofern müßte sogar Einwurf in den Geschäftsbriefkasten zur Geschäftszeit (mit Zeugenbeweis natürlich!) reichen.

HINWEIS: Dies kann natürlich nur eine hypothetische Erwägung sein. Da wir hier keine Rechtsberatung betreiben, kann man sich auf das, was hier geschrieben wird auch nie verlassen. Zuverlässig sind insofern nur Rechtsanwälte (und sei es, weil die zumindst eine Berufshaftpflicht haben ;0))
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  #5 (permalink)  
Alt 01.08.2007, 22:42
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AW: Kündigung durch AN: Frist und Ansprechpartner in Firma

Hallo Ratom,

vielen Dank nochmal für die Hilfe in diesem konstruierten Fall.

Nehmen wir mal an in diesem hypothetischen Gedankenspiel hätte ein Vertreter des Personalwesens gereicht und hätte unterzeichnet.

Der Fall wäre damit von der Überlegung her erfolgreich hypothetisch abgeschlossen.

viele Grüße
Marcel
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