Dies ist eine Diskussion zu Kündigung des Ausbildungsvertrages innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung des Ausbildungsvertrages zu folgendem Fall möchte ich bitte eure Meinung hören: Azubi A hat nach langer Suche einen Ausbildungspartner X gefunden. Eine Woche vor dem Ausbildungsbeginn (Stichtag: 1. September) unterschreibt A einen Ausbildungsvertrag bei Firma X. Diese Ausbildung stellt bei Azubi A aber lediglich den Zweitwunsch auf der Berufswahlwunschliste dar. Während der Woche vor dem Ausbildungsbeginn bei Firma X, erhält Azubi A überraschenderweise positive Nachricht von Firma Y, bei ihr eine Ausbildung zu seinem eigentlichen Wunschausbildungsplatz beginnen zu können. Azubi A ist hin- und hergerissen. Er möchte liebend gern eine Ausbildung bei Firma Y in seinem Wunschausbildungsplatz beginnen. Jedoch um auf Nummer sicher zu gehen und um am Ende der Ausbildungssuche nicht ohne Ausbildung dazustehen, unterschrieb er bei Firma X einen Ausbildungsvertrag ohne ahnen zu können, dass sich die Ereignisse noch so verändern würden. Kann Azubi A noch vor Beginn seiner Ausbildung bei Firma X, den Vertrag kündigen und anschließend bei Firma Y einen Ausbildungsvertrag unterschreiben? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Kündigung des Ausbildungsvertrages siehe http://www.ra-kassing.de/arbeit/kgdvda/kvdalg.htm iVm dem Wortlaut des Ausbildungsvertrages, da gem. § 10 II BBiG die arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung finden und § 22 BBiG noch nicht greft.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Kündigung des Ausbildungsvertrages Leider ist es eine gängige Lebenserfahrung für Unternehmen geworden, das viele Ausbildungsplätze trotz Vertrag nicht angetreten werden. Rechtlich stellt dies auch in der Praxis kein Problem für den Einzelnen dar, somit soll sich A nach Wunsch und Gusto entscheiden. Fairerweise sollte man somit den Vertrag mit X aus persönlichen Gründen kündigen (rechtzeitig), um zumindest einen anderen Ausbildungsplatzsuchenden die Möglichkeit zu gewähren. Immerhin dürfte allerdings A sicher sein, dass er bei Y lediglich " 2 te Wahl " war und kann sich fortan die Daumen drücken, dass seine Entscheidung die Richtige ist. Ich wünsche jedenfalls Glück und drücke die Daumen Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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