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Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 12:14
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Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag

Guten Tag allerseits,

ich habe eine einfache Frage:
kann ein befristeter Vertrag vor dem Ablauf der Frist gekündigt werden?
AG beruft sich dabei auf die Probezeit von 3 Monaten, innerhalb dessen der Vertrag mit zweiwöchigen Frist kündbar sein soll. Greift das aber nicht nur bei unbefristeten Verträgen?

Danke
Tao
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 12:38
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AW: Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag

Zitat:
kann ein befristeter Vertrag vor dem Ablauf der Frist gekündigt werden?
Wenn das vertraglich vereinbart wurde, ja.

Zitat:
AG beruft sich dabei auf die Probezeit von 3 Monaten, innerhalb dessen der Vertrag mit zweiwöchigen Frist kündbar sein soll.
Steht das so im befristeten Arbeitsvertrag oder anders gefragt, was steht zu Kündigungsmöglichkeiten, Probezeit im Vertrag?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 13:03
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AW: Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag

Im Vertrag stehen beide Kriterien: einerseits dass er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt definitiv befristet ist, andrerseits aber auch, dass er in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar ist, und das ohne Benennung von Gründen.
Nur weiss ich nicht, welche der beiden Statements Priorität hat.
Ich nahm an, dass -da es um einen Einheitsformular handelt, das Zweite im Fall eines unbefristeten Vertrags gilt.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 13:16
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AW: Kündigung beim befristeten Arbeitsvertrag

Aus meiner Sicht ist beides zutreffend. Der Vetrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, gleichzeitig ist er zumindest während der ersten 3 Monate ordentlich kündbar.
In der Praxis wird die überwiegende Mehrzahl der befristeten Arbeitsverträge mit einer Kündigungsmöglichkeit versehen sein.
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