Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) nehmen wir mal an das in einem Betrieb 3 Mitarbeiter in Verdacht stehen, Rauschgift während der Arbeit veräußert zu haben. Von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfährt der Inhaber der Firma durch Pressemitteilungen, die aufgrund von Indiskretionen entstanden sind. Bei den drei Mitarbeitern handelt es sich um den Geschäftsführer und zwei normalen Angestellten. Der Inhaber der Firma will den beiden Mitarbeitern kündigen und informiert den Betriebsrat über die beabsichtigte fristlose Kündigung. Am nächsten Tag kündigt der Arbeitgeber den beiden Mitarbeitern schriftlich fristlos (außerordentlich) und überdies ordentlich mit Einhaltung der Kündigungsfrist, da ein derart geschäftschädigendes Verhalten nicht toleriert werden kann. Nun meine Fragen: a) Sind die erklärten Kündigungen gegenüber den Mitarbeitern rechtwirksam? b) Welches Problem stellt sich hinsichtlich der Tatsache, dass zwar den Mitarbeitern gegenüber, nicht aber dem Geschäftsführer gegenüber eine Kündigung ausgesprochen wurde? Vielen Dank für die Antworten. |
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Moin, Zitat:
Zitat:
Wie steht der BR zu dem Thema? Gruß Aspirinho
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Moin Zitat:
Gruß Aspirinho
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Der blosse Verdacht /bzw Ermittlung durch einen Staatsanwalt reichen für eine fristlose Kündigung sicher nicht aus. Es ist ja noch nichts bewiesen. Was wenn die Beschuldigungen völlig haltlos sind? Um den guten Ruf der Firma scheint sich der Inhaber ja auch nicht zu sorgen, sonst würde er den GF ja nicht behalten.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Hallo, hier muss ich widersprechen: Der hinreichende Verdacht, dass ein AN eine Straftat im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis begangen hat, reicht für eine außerordentliche (= fristlose) Kündigung aus. Es ist einem AG nicht zuzumuten, solche Beschäftigungsverhältnisse weiter aufrecht zu erhalten, da das Vertrauensverhältnis schwerwiegend gestört ist. Der AG hat auch insoweit korrekt gehandelt, dass er hilfsweise ordentliche Kündigungen ausgesprochen hat. Inwieweit er den Geschäftsführer weiter beschäftigen will, obliegt allein der Entscheidung des AG - mag hier nun augenscheinlich die Gerechtigkeit ad absurdum geführt werden oder nicht. Dies hat in keiner Weise Einfluss auf die bereits ausgesprochenen Kündigungen und deren Bestand vor Gericht. Gruß
__________________ Soualmi |
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Moin, Zitat:
Denn ich meine, hier kommt die Unschuldsvermutung zum tragen: Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG). Im deutschen Grundgesetz ist die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich vorgesehen, folgt aber aus Art. 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Art. 6 Absatz 2 der EMRK lautet: Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Zitat:
) Also ran an die Tastatur Gruß Aspirinho
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Oh super, dann habe ich ja zukünftig keine Probleme mehr mit missliebigen Kollegen und angestellten Chefs. Einfach mal ein, zwei anonyme Hinweise an die Staatsanwaltschaft mit einem Delikt bei der sie ermitteln muss. und schon kan nfleissig gekündigt werden. Na wenn das mal so stimmt! Bis zur Klärung des Sachverhalts kann man die betreffenden AN ja freistellen, aber Kündigen?
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Moin, Zitat:
Gruß Aspirinho
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) Zitat:
Zitat:
2. vgl. bspw. LAG Berlin, Urteil vom 29.01.1996- Aktenzeichen 9 Sa 116/95 - Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention ( EMRK ), steht der Zulässigkeit einer Verdachtskündigung nicht entgegen.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Kündigung Arbeitsverhältnis (Drogenhandel) OK, ich lasse mich ja gerne überzeugen ( )Gruß an alle und Aspirinho
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