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Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 13.12.2011, 17:07
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Kündigung

Wenn man bei einem SubunternehmerB der Firma A angestellt ist, die Firma A den Subunternehmer B aber zu Subunternehmer C wechselt. Man von Subunternehmer C übernommen wird, da Subunternehmer B keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit hat, der aber verlangt, dass man selbst kündigen muss, ist das rechtens?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 23:31
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AW: Kündigung

Der Arbeitgeber kann das fordern, aber der Arbeitnehmer braucht der Forderung nicht nach zu kommen.

Das gleiche gilt für einen Aufhebungsvertrag.

Wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt und der Arbeitnehmer hat Zweifel an der rechtmäßigkeit der Kündigung, dann muß der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein reichen.

mehr hier
http://www.dgb.de/themen/++co++95e28...e-00188b4dc422

Wenn es sich um Leiharbeit handelt, gibt es hier wichtige Infos:
http://ratgeber-ungesicherte-jobs.dg...leiharbeit/#02

Das bitte gut durch lesen !

"Kündigung – Was muss ich beachten?

Beachten Sie folgende 5-Punkte-Regel, wenn Sie gekündigt werden:

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen! Unterschreiben Sie nichts! Insbesondere keine Verzichtserklärungen, Ausgleichsquittungen oder Ähnliches. Bestehen Sie darauf, sich alles in Ruhe – zu Hause – durchlesen zu dürfen.
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen: Sie führen grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Nehmen Sie vorab mit der Arbeitsagentur Rücksprache. Wenn der Aufhebungsvertrag eine ansonsten unvermeidbare Kündigung ersetzt, kann die Agentur von einer Sperrzeit absehen. Dies aber möglichst vorher klären.
Wenn es in ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, sprechen sie mit ihm über ihre Kündigung und Informieren sie sich, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde.
Informieren sie sich, ob beispielsweise jüngere und weniger lang beschäftigte Kollegen/innen ebenfalls gekündigt wurden, die dieselbe Arbeit wie Sie verrichten. Ist dies nicht der Fall, könnte die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, eine Begründung für die Sozialauswahl abzugeben. Legen Sie binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat ein.
Falls sie Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind, lassen sie sich von Ihrer DGB-Mitgliedsgewerkschaft beraten. Gegen eine Kündigung vorzugehen ist nicht so aussichtslos, wie es auf den ersten Blick scheint. Zumindest bei einer längeren Beschäftigungszeit kann eine Abfindung möglich sein oder es ist möglich, dass die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt wurde. Gegen eine Kündigung können Sie binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Mitglieder der DGB-Gewerkschaften erhalten kostenlosen Rechtsschutz."

Geändert von Enzian (13.12.2011 um 23:39 Uhr). Grund: Zusatzinfo
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 23:40
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AW: Kündigung

Zitat:
Zitat von Ashraf Beitrag anzeigen
Wenn man bei einem SubunternehmerB der Firma A angestellt ist, die Firma A den Subunternehmer B aber zu Subunternehmer C wechselt. Man von Subunternehmer C übernommen wird, da Subunternehmer B keine weitere Beschäftigungsmöglichkeit hat, der aber verlangt, dass man selbst kündigen muss, ist das rechtens?
Selbst kündigen ist fatal, das führt zur Sperrzeiten beim Arbeitsamt. Das gleiche kann bei einem Aufhebungsvertrag gelten ( wenn eine nicht eine unvermeidbaren Kündigung verhindert wird, das muß aber vorher geklärt werden ).


Gibt es einen Betriebsrat ?

Geändert von Enzian (13.12.2011 um 23:43 Uhr). Grund: Fehler
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 18:07
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AW: Kündigung

Lass doch mal Entlieihfirma A außen vor. Wenn X einen neuen (Vollzeit-)Job bei Firma C aufnimmt, kann er ja nicht bei B beschäftigt bleiben. B sieht aber keinen Grund, zu kündigen, also muss es X selbst tun, um zu C wechseln zu können. Er sollte sich der Übernahme durch C aber sicher sein, sonst droht die Sperrzeit.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 18:57
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AW: Kündigung

Volle Zustimmung, sinnvollerweise erst den neuen Vertrag unterschreiben, bevor man den aktuellen kündigt.
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