Dies ist eine Diskussion zu Kündigen ohne Vertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kündigen ohne Vertrag nehmen wir an, Person A hat vor einer Woche eine Aushilfsstelle auf 400€ Basis in dem Unternehmen B angenommen. Person A hat auch bereits zwei Mal dort gearbeitet. Person A hatte allerdings mehrere Bewerbungen abgeschickt und diese Woche natürlich eine Zusage von Unternehmen C bekommen, was sogar ihr Wunschunternehmen gewesen wäre. Bei Unternehmen B hat Person A keinen Arbeitsvertrag unterschrieben (Person A ist klar, dass es dennoch ein mündlicher Vertrag ist). Person A ist desweiteren sehr unzufrieden mit Unternehmen B, da alles extrem unorganisiert ist und die Festangestellten der unerfahrenen Person A die ganze Arbeit aufbürgen, während die Festangestellten selbst zwei Stunden (!) Pause machen, obwohl Person A ihre Hilfe gebraucht hätte. Was kann Person A passieren, wenn sie bei der Arbeitsstelle nicht mehr auftaucht (bzw. sich krankmeldet)? Oder kann Person A sogar fristlos kündigen? Es wurde auch nichts von einer Probezeit gesagt. Auch wurden noch keine festen Tage vereinbart. Noch eine blöde Frage: Person A stehen doch trotz Kündigung die ca. 100€, die sie sich erarbeitet hat, dennoch zu? Schonmal danke für alle Antworten. |
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| AW: Kündigen ohne Vertrag Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, dann kann das Arbeitsverhältnis mit der Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gekündigt werden (§ 622 abs. 1 BGB). Selbstverständlich. Es ist aber denkbar, dass der AG Schadenersatz geltend macht, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich sondern ohne Grund fristlos gekündigt wird. Gründe für eine ausserordentliche fristlose Kündigung kann ich aus den Schilderungen nicht entnehmen. Idealerweise vereinbart man mit dem AG einen Aufhebungsvertrag. |
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