Dies ist eine Diskussion zu Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Ich habe folgendes Problem. Ein Bekannter war einen Tag krank und hat dies am selben Tag dem Arbeitgeber mitgeteilt. Da er nur einen Tag krank war ging er nicht zum Arzt und hat somit auch keinen Geleb Schein. Nun sagt der Arbeitgeber, dass er einen Abgeben muss oder einen Urlaubstag. Im Vertrag steht aber folgendes: Herr XYZ verpflichtet sich, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Firma unverzüglich Mitteilung zu machen. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung länger als drei Kalendertage, hat Herr XYZ spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Im übrigen wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen. Muss bei einem Krankheitstag ein Gelber Schein abgegeben werden? Gruß Hans |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Zitat:
Hat sie doch nicht... Also kein gelber Schein.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Nur mal angenommen... AN A setzt an einem Donnerstag (vor einem Feiertag) die Meldung ab, dass er erkrankt ist (Sa & So sind keine Arbeitstage). Eine Virusinfektion setzt in bis einschließlich Sonntag außer Gefecht. Am nächsten Tag ist er genesen und erscheint wieder an seinem Arbeitsplatz. Hätte er nicht an diesem Montag eine AU vorlegen müssen? |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Grundsätzlich ja.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Zitat:
Zitat:
Zitat § 5 Abs. 1 insbesonder Satz 3 EntgFG (1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Also doch ein gelber Schein. Gruß Pro |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Zitat:
Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Zitat:
Zitat:
Zitat:
Fazit; Der AN war nicht beim Arzt. Konnte der AG davon ausgehen das der AN zum Arzt geht oder nicht? Liegt eine Ausnahmefall in diesem Moment vor, so dass der Arzt berechtigt ist eine rückwirkende AU auszustellen? Diese 2 Fragen wird man hier nicht beantworten können, aber genau dass ist der Schlüssel. PS: Ich bin der Meinung, wem es schlecht geht der sucht einen Arzt auf! Gruß Pro |
| |||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Zitat:
(OT, ich verschwinde...)
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||||
| AW: Krankheitstag, Abgabe "Gelber Schein" Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| "Ausgewählter Ort im Land der Ideen" 2009: "Spot an" für das Projekt "Mehr Raum für die Elbe" | Nachrichten: Wissenschaft | 12.05.2009 12:00 |
| Fallbearbeitung "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" | Bürgerliches Recht allgemein | 07.12.2008 14:32 |
| BFH: Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 13.11.2008 08:36 |
| Rechtsgrundlage für frühzeitigen "Gelben-Schein" | Arbeitsrecht | 25.03.2008 08:49 |
| Zwei Preise für "Exzellenz in der Lehre" an die Uni Kassel: Das "Projekt K - Kinder begleiten und verstehen" und der Masterstudiengang "Global Political Economy" ausgezeichnet | Nachrichten: Wissenschaft | 21.06.2007 15:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios