Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Krankheitsfall - Arbeitgeber will Grund wissen - erlaubt ?

Dies ist eine Diskussion zu Krankheitsfall - Arbeitgeber will Grund wissen - erlaubt ? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 21:59
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Keine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Orangensaft hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Krankheitsfall - Arbeitgeber will Grund wissen - erlaubt ?

Hallo,

folgender ausgedachter Fall:

In einem Arbeitsvertrag steht drin, dass der Arbeitgeber über die Gründe des Arbeitsausfalls vom Arbeitnehmer informiert werden möchte.

Muss der AN dem AG wirklich sagen, wieso er nicht arbeiten kann ?

Wenn es geht mit § vielen Dank.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 22:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.168
96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Krankheitsfall - Arbeitgeber will Grund wissen - erlaubt ?

Zitat:
In einem Arbeitsvertrag steht drin, dass der Arbeitgeber über die Gründe des Arbeitsausfalls vom Arbeitnehmer informiert werden möchte.
Das steht bestimmt in vielen Arbeitsverträgen. Damit kann aber nicht gemeint sein, dass der AN die Diagnose der Arbeitsunfähigkeit mitteilen muss. Es reicht "arbeitsunfähig" bzw. "krank" als Grund anzugeben.
Ein Paragraph fällt mir so spontan nicht ein. Auf jeden Fall hat es aber einen Grund, wenn auf der Bescheinigung für den AG nicht die Krankheit vermerkt ist.

Was so alles passiert, wenn der AN sich völlig falsch verhält und die Krankheitsgründe dem AG nennt, kann man sehr schön da

http://www.frag-einen-anwalt.de/Glei...__f169755.html

nachlesen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 22:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.868
98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18868 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Krankheitsfall - Arbeitgeber will Grund wissen - erlaubt ?

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Es reicht "arbeitsunfähig" bzw. "krank" als Grund anzugeben.
Ein Paragraph fällt mir so spontan nicht ein.
Indirekt §§3, 5 EntgFG, die den AN verpflichtet, AU unverzüglich mitzuteilen und festlegen, dass es Lohnfortzahlung nur bei Erkrankung gibt. Eine Verletzung der vertraglichen Regelungen ("Blaumachen") kann zur Abmahnung und Entlassung führen, was ein weiterer Grund ist (§§626, 611 BGB).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt? Baurecht 14.10.2009 16:41
Durchsuchung ohne Grund auf öffentlichem Platz durch Polizei erlaubt ? Polizeirecht 24.05.2009 16:01
Urlaubvorgabe vom Arbeitgeber erlaubt? Arbeitsrecht 10.12.2007 18:23
Was Arbeitgeber über Bachelor und Master wissen sollten Nachrichten: Wissenschaft 29.06.2006 10:00
Darf Arbeitgeber Schufauskunft einholen, ohne Wissen des Arbeitnehmers? Arbeitsrecht 06.02.2005 14:15





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN