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Krankgeschrieben und arbeiten!?

Dies ist eine Diskussion zu Krankgeschrieben und arbeiten!? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 18.01.2012, 17:01
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Krankgeschrieben und arbeiten!?

Hallo zusammen,

ein AN wird vom AG gesehen, während er in seiner "Freizeit" einem Freund bei der Arbeit hilft.

"Freizeit" insofern, weil der AN aufgrund einer Handverletzung krankgeschrieben ist.

Mit welchen arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund welcher Gesetzestexte und evtl. Gerichtsurteilen muss der AN rechnen?

Spielt es bei den Konsequenzen eine Rolle, ob der AN durchgehend krankgeschrieben war, also vor, während und nach dieser "Freizeitarbeit" oder ob der AN vor dieser "Freizeitarbeit" krankgeschrieben war, an dem Tag der "Freizeitarbeit" erst gesund war und während des Tages wieder krankgeschrieben wurde?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

PS: Mir fällt noch eine etwas absudere Idee ein: was wäre, wenn der direkte Vorgesetzte des ANs von dieser "Freizeitarbeit" wusste und es dem AN nicht untersagt hat und dem AG nicht gemeldet hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 17:17
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AW: Krankgeschrieben und arbeiten!?

Dann erkläre mal deinem Chef, wie man mit einer kaputten hat, seinem Freund beim heimwerklen/umziehen helfen kann, jedoch nicht arbeiten. Diese Erklärung würde mich echt mal interessieren.
Auch, wieso der AN nach dem heimwerklen plötzlich wieder AU ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 17:31
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AW: Krankgeschrieben und arbeiten!?

Zitat:
Zitat von Bowielein Beitrag anzeigen
Dann erkläre mal deinem Chef, wie man mit einer kaputten hat, seinem Freund beim heimwerklen/umziehen helfen kann, jedoch nicht arbeiten. Diese Erklärung würde mich echt mal interessieren.
Auch, wieso der AN nach dem heimwerklen plötzlich wieder AU ist.
Hier gehts nicht um die Erklärungen des ANs gegenüber seinem Chef und am wenigsten gehts um mich!

Beantworte(t) doch bitte nur meine Fragen! Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 19:20
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AW: Krankgeschrieben und arbeiten!?

Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer darf alles tun, was die baldmögliche Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit nicht behindert oder gefährdet. Der Arbeitgeber erfährt wiederum auf offiziellem Weg nicht, woran der AN erkrankt ist. Der Durchschlag der AUB enthält keine Angabe zur Krankheit.
Hat er einen Verdacht, kann er diesen der Krankenkasse bzw. dem MDK melden.
Er kann auch abmahnen und kündigen, was eventuell wieder durch ein Gericht gekippt werden könnte.

Der Vorgesetzte ist dem Arbeitnehmer nur dienstlich vorgesetzt, nach Feierabend sind beide gleichberechtigte Bürger. Er hat also nichts zu verbieten.
Ob er vertraglich verpflichtet ist, solche Dinge im Unternehmen zu melden oder anderswie zur Ahndung zu bringen, wer soll das wieder wissen?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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