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Krankenversicherung von Arbeitgeber rückwirkend gekündigt

Dies ist eine Diskussion zu Krankenversicherung von Arbeitgeber rückwirkend gekündigt innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 30.11.2011, 13:49
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Krankenversicherung von Arbeitgeber rückwirkend gekündigt

Mal angenommen es liegt ein Schreiben von der Krankenkasse im Briefkasten, welches besagt, dass die Krankenversicherung vom Arbeitgeber rückwirkend (3 Monate) gekündigt wurde. Desweiteren ist die Person seit ca. einem Jahr arbeitsunfähig & bekommt Krankengeld.

Wie schaut die rechtliche Situation aus? Kann der Arbeitgeber einfach so die Krankenversicherung kündigen?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 14:33
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AW: Krankenversicherung von Arbeitgeber rückwirkend gekündigt

Hä? Eine gesetzliche Krankenversicherung? Rückwirkend kündigen? Glaub ich nicht. Handelt es sich vielleicht um eine Zusatzversicherung?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 23:07
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AW: Krankenversicherung von Arbeitgeber rückwirkend gekündigt

Den allgemeinen Krankenversicherungsschutz (egal ob privat oder Kasse) sollte kein AG kündigen können. Einen Vertrag oder eine Mitgliedschaft können nach meinem Verständnis nur die Beteiligten, also Versicherter und Versicherer, kündigen.
Wenn der AG selbst aber irgendeiene Zusatzversicherung zugunsten des AN abgeschlossen hat, kann er die kündigen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 13:20
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AW: Krankenversicherung von Arbeitgeber rückwirkend gekündigt

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Wenn der AG selbst aber irgendeiene Zusatzversicherung zugunsten des AN abgeschlossen hat, kann er die kündigen.
Da sollte vorher der Blick in die Vertragsunterlagen erfolgen. Denn wenn die Zusatzversicherung Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist, dann ist eine Kündigung dem AN nachteilig und somit aus meiner Sicht nicht möglich, da dass AV immer noch besteht.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann der AG nicht kündigen. Im KG-Bezug ist der AN sowieso beitragsfrei versichert.

Gruß

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