Dies ist eine Diskussion zu Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
Wie sieht folgender fiktiver Fall aus?Eine Firma stellt für einen Auftrag ein Mann am 19-03 unbefristet ein. Am 26-03 meldet der man sich krank wegen eines Furunkels woran er operiert werden soll. Der Mann wird sofort innerhalb der Probezeit am 26-03 zum 28-03 gekündigt da der Kunde den Auftrag auch beendet hat und die Firma den Mann nicht weiterbeschäftigen kann. Die Krankenkasse meldet sich mit einen Brief und bezieht sich auf folgenden Urteil vom 20.08.1980 (5 AZR 218/78. Kündigungen die im zeitlichen zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit stehen, nach dem Beweis des ersten Anscheins so zu werten sind, als seien sie aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. In den Fällen, in denen aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wurde, haben Arbeitnehmer auch über das Beschäftigungsende hinaus einen Anspruch auf Entgeldfortzahlung bis zum Ablauf von 6 Wochen (siehe hierzu §8 Abs. 1 EFZG) Da der Beweis des ersten Anscheins darauf schließen lässt das es sich um eine Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit Ihres Arbeitnehmers handelt, melden wir hiermit unseren Erstattungsanspruch nach § 115 SGB X an. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass Sie auch dann zur Erstattung des von uns gezahlten Krankengeldes verpflichtet sind, wenn Sie nach Kenntnis dieses Schreibens für die Dauer des Krankengeldes Arbeitsentgellt fortzahlen. Wie soll die Firma sich verhalten? Wass soll die Firma die Krankenkasse schreiben? Da ob Krank oder nicht der Mitarbeiter wegen Wegfall des Auftrags so oder so gekündigt wurde. Was ist mit der Probezeit? Lieben Dank schon mal. Billy Hoffe auf Geändert von Billy1966 (20.04.2012 um 08:22 Uhr). |
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? Moin, Zitat:
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. (2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Gruß Aspirinho
__________________ Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten! --------------------------------------------------------------------------------------- Streite Dich niemals mit einem Idioten, denn er zieht Dich auf sein Niveau herunter und schlägt Dich dann dort mit seiner Erfahrung.... |
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? 2 Tage Kündigungsfrist? Ich werfe mal § 622 Abs. 3 BGB in die Runde .... 2 Wochen Kündigungsfrist sollten es schon sein - oder ? |
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. |
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? Zitat:
Geändert von filter (22.04.2012 um 19:08 Uhr). |
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? Da der TE in seinem Post folgendes schrieb: Zitat:
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? Zitat:
|
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? Zitat:
Der AG sollte den § 8 EntgFG zur Kenntnis nehmen. |
| |||
| AW: Krankenkasse schreibt: Wegen Krankheit gekündigt? Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Erstattungsanspruch 153a | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 28.05.2011 10:07 |
| Erstattungsanspruch gegen Ärztin? | Arztrecht | 19.05.2011 23:34 |
| Mehrbedarf Schwerbehinderung Erstattungsanspruch? | Sozialrecht | 23.04.2011 09:40 |
| § 115 SGB X Erstattungsanspruch Arbeitgeber | Sozialrecht | 21.02.2011 14:24 |
| Erstattungsansprüch gegenüber Reisevermittler | Reiserecht | 14.09.2010 00:31 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios