Dies ist eine Diskussion zu Krank durch Lüftung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Krank durch Lüftung Nun haben sich die betroffenen Angestellten beim Sicherheitsbeauftragten beschwert. Dieser bestätigt die Zugbelästigung durch die Lüftungsanlage und verspricht, sich darum zu kümmern. Es geschieht aber nichts. Die AN wissen nicht, auf welcher "Ebene" nichts getan wird, aber es ändert sich eben nichts. Dem Sicherheitsbeauftragte wurde inzwischen 3x Bescheid gegeben, jedoch ohne Erfolg. Was kann ein einzelner AN hier am besten tun? Sich krank schreiben lassen (der AN ist mittlerweile tatsächlich krank!), den Personalrat einschalten oder die Presse einschalten? Sollten die AN ihre Schreibtische auf den Gang schieben, wo keine Zugbelästigung herrscht?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Krank durch Lüftung Betriebsarzt/Betriebsrat einschalten. Wenn AU vorliegt, bescheinigen lassen. Ich erlebe selber Klimaanlagenprobleme, die mit irrsinnigen Begründungen rechtfertigt werden. Ursache: falsch geplant, Umbau zu teuer. Könnte auch hier das Problem sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Krank durch Lüftung Zitat:
Absolut! Vermutlich handelt hier niemand, bevor er es nicht muss.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Krank durch Lüftung Hallo Gibt's denn keinen BR/PR? Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Krank durch Lüftung Doch. Dieser wurde wegen unbedfriedigender Erfahrungen mit eben diesem noch nicht kontaktiert, sondern direkt der Sicherheitsbeauftragte. Natürlich kann der PR noch informiert werden. Die Frage ist halt, wie man am besten vorgeht, an wen man sich am besten wendet, um die Zugbelästigung abzustellen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Krank durch Lüftung Hallo Jetzt erinnere ich mich auch wieder an die Diskussion im Januar... ![]() Zuständig in "dritter Instanz" ( ) wären die Arbeitsschutzbehörden, z.B. das "Gewerbeaufsichtsamt", bzw das "Amt für Arbeitsschutz"Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Krank durch Lüftung Stimmt, habe ich schon gar nicht mehr gewusst, dass ich bereits im Januar ein solches Thema eingestellt habe. Leider sieht es so aus, als ob es den AN nicht viel bringt, dass sie im Recht sind (siehe auch das Statement von Humungus), solange nicht einer etwas unternimmt und den AG zum Handeln zwingt. Verfolgen die Behörden auch Hinweise durch anonyme Tippgeber?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Krank durch Lüftung Hallo Imho: ja. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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