Dies ist eine Diskussion zu Kooperationsvertrag vor Beginn kündigen (?) innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| mal angenommen eine Person ist selbstständig und hat einen Kooperationsvertrag bei einer östereichischen Onlinefirma unterschrieben. Jetzt wurde bei Vertragsabschluss kein Starttermin im Vertrag festgehalten, sondern dieser nur mündlich abgemacht. Im der fiktiven Kooperationsvereinbarung steht lediglich "Vertrag beginnt mit der Start der Onlinewebseite", welcher sich deutlich verzögert und somit der Termin längst nicht mehr in dem mündlich genannten Zeitraum liegt. Frage: Kann die Person den Vertrag VOR dem Vertragsbeginn kündigen oder auflösen? (Meiner Logik nach müsste das möglich sein, da der Startpunkt nicht vertraglich festgelegt war und sich das Ganze (in der Theorie) noch Jahrzehnte hätte hinziehen können) Und falls JA, wie genau? Was für ein Schreiben muss die Person verfassen? Vielen Dank schon einmal. Geändert von Bubbleboy (29.12.2011 um 13:21 Uhr). |
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| AW: Kooperationsvertrag vor Beginn kündigen (?) |
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| AW: Kooperationsvertrag vor Beginn kündigen (?) Getan. ![]() ( Ich hoffe es passt jetzt so ) |
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| AW: Kooperationsvertrag vor Beginn kündigen (?) Da der Start der Webseite nur mündlich vereinbart wurde und somit vermutlich nicht beweisbar ist, kommt auch ein Rücktritt vom Vertrag nicht in Frage. Auch fällt mir nichts weiter ein, warum der Vertrag nicht eingehalten werden müsste. Wenn der Startzeitpunkt so wichtig ist, hätte er schriftlich fixiert werden sollen. |
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| AW: Kooperationsvertrag vor Beginn kündigen (?) Hallo, wenn wir davon ausgehen, dass im Vertrag steht, dass a) der erst beginnt wenn die Webseite startet und es sich b) nicht um ein Arbeitsverhältnis oder arbeitsverhältnisähnliches Vertragsverhältnis handelt, ändert sich dann was? Es muss doch möglich sein, VOR dem Beginn diesen Vertrag zu kündigen bzw. diesen aufzulösen. Ist sonst eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich? Ich habe das hier gefunden: http://www.internetratgeber-recht.de...ungsbeginn.htm Thema "Kündigung vor Beschäftigungsbeginn". Dort steht, dass es möglich ist. Allerdings ist mein Fall etwas anders, deswegen frage ich hier nach. |
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