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Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

Dies ist eine Diskussion zu Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 15:55
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Unhappy Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

Zwischen Arbeitgeber A und Student B, welcher seine Arbeit aufgrund von persönlichen Problemen nicht fortführen konnte, kam es zu einem Aufhebungsvertrag, der ihn von der Arbeit für eine Zeitspanne befreite.

Im Aufhebungsvertrag steht, Student B müsste eine Vertragsstrafe von 300€ zahlen, wenn er nach Beendigung der Zeitspanne "seinen Arbeitsplatz nicht mehr benötige".

Student B plant zu kündigen, so bald wie möglich. Könnte er dann zur Arbeit kommen, kündigen, die zwei Wochen Kündigungsfrist arbeiten und wäre das Arbeitsverhältnis dann "los"? Oder müsste er eine längere Zeitspanne arbeiten, um "den Arbeitsplatz noch benötigt zu haben"?


Ich freue mich auf eure Antworten =)
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Halloooo!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 16:03
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AW: Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

Die vorgeschlagene Variante scheint problemlos (ohne Vertragsstrafe) umsetzbar zu sein.

Der AN sollte zumindest den ersten Arbeitstag hinter sich bringen, am 2. kündigen und die Kündigungsfrist dann weiter arbeiten.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 18:07
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AW: Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

Wieso vereinbart man erst einen Aufhebungsvertrag und denkt dann über Kündigungsmodalitäten nach? Der Aufhebungsvertrag dient doch üblicherweise der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 18:25
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AW: Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

Naja, Student, Vorlesungen, Nachholprüfungen?
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  #5 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 19:58
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AW: Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

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Wieso vereinbart man erst einen Aufhebungsvertrag und denkt dann über Kündigungsmodalitäten nach? Der Aufhebungsvertrag dient doch üblicherweise der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Kündigungsfrist war nicht mehr einzuhalten.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 22:53
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AW: Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

Ja und? Dafür wurde der Aufhebungsvertrag geschlossen - richtig?

Und was soll jetzt noch die Frage zur Kündigung? Ich versteh es nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 02:22
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AW: Konventionalstrafe bei "Nicht mehr Benötigen" des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis ruht doch momentan nur, aufgehoben ist es noch nicht.
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