Dies ist eine Diskussion zu Kndigung wegen Downloads auf Arbeits PC? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kndigung wegen Downloads auf Arbeits PC? habe heute von meinem Chef nen Brief bekommen das ich angeblich aus dem Internet mehrer Gigabytes Daten runter geladen habe. JEdoch war cih das nciht kann es aber nciht beweisen da unser Netzwerk mehrere PCs besitzt und einer davon auch für jeden Arbeitnehmer zugänglich ist. Er hat ein Screen kopie angeheftet wo die Dateien aufgelistet sind. Was kann cih nun machen um zu beweisen das ich es nicht war, daß geht aj eigentlich nun nciht. Ich bin aber nun leider der einzige im Büro der sehr gute PC kenntnisse hat. |
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| Fragen: Ordentliche Kündigung oder fristlos? Schriftlich oder mündlich? Größe des Betriebes? Abmahnung erhalten (auch in anderer Sache)? Verbot ausgesprochen, Daten für private Zwecke downzuloaden? Alles wichtig für halbwegs kompetente Antwort. Im Zweifel erst mal Kündigung widersprechen und Arbeitsleistung weiter anbieten. Gruß, fob |
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| Zu Kündigung steht dort: Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müssen, sofern sich der Verdacht gegen Sie bestätigt. kamm per Post. 3 Leute im Büro und 5 weiter im Gewerblichen Bereich also 8 Leute mit mir. Abmahnung: Ja, wegen privater internet nutzung am 05.12.2003 jedoch liegt das andere was jetzt kommt im November also davor. Bis jetzt bis auf der Abmahnung am 05.12.2003 war es nicht bekannt. Ist diese Abmahnung denn gültigt, da es ja nirgendwo festgehalten ist das man nicht Privat surfen darf. Wie schreibe ich nun die Stellungnahme da ich es ja nicht beweisen kann? |
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| Man sollte die Texte der Leute halt immer genau lesen. Mein Fehler. Du bist ja gar nicht gekündigt. Mit der Kündigung, sollte sie dich denn ereilen, können wir uns über deren Wirksamkeit oder Unwirksamkeit unterhalten. Schreib keinen Roman! Bestreite lediglich glaubhaft, dass du die Daten runtergeladen hast. Dass man etwas NICHT getan hat, ist immer schwerer zu beweisen, als dass man etwas getan hat. Ist glücklicherweise auch nicht dein Problem, denn die Beweislast liegt bei deinem Chef. Da du dich mit Computern auskennst, wird es dir sicherlich nicht schwerfallen darzulegen, warum genausogut jeder andere im Betrieb die Daten runtergeladen haben könnte. Wenn´s tatsächlich Probleme geben sollte, kannst du dich ja wieder hier melden. |
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| Zitat:
![]() Gruß Christian |
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| Man kann allem (und jedem) widersprechen - sogar dir. Mal ajuristisch gesprochen. |
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| Zitat:
![]() Mir zu widersprechen, mag ja (oft) einen Sinn haben (seufz). Einer Kündigung zu widersprechen, kaum. |
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| Kündigung nun erhalten trotz Krankmeldung Hi, nun habe ich heute die Kündigung erhalten, aber der Text dort ist echt hammer hart. Ich werd ihn euch gleich hier mal hin tippen aber zu vor. Habe die Kündigung erhalten aber bin ja bis zum 02.01.2004 krank geschrieben ist diese dann Rechtmäßig? Mein Name ist auf der Kündigung verkehrt geschrieben Habe Montag einen Termin bei Verdi, halt erstmal Gewerkschaft und morgen früh erstmal zum Arbeitsamt.... hoffe das ist richtig. So nun der Text von der Kündigung: wir sehen uns veranlasst, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wegen des dringenden Verdachtes einer schwerwiegenden Vertragsverletzung frsitlos, hilfsweise fristgemäß, zu kündigen. Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört. Der Betriebsrat hat der fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung zugestimmt. Kann man nun jemanden aus einen Verdacht her kündigen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen... oder ein paar Tips geben |
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| Wie bereits geschrieben: Für die tatsächlichen Voraussetzungen der fristlosen Kündigung bedarf es des von deinem Arbeitgeber genannten wichtigen Grundes. Es stellen sich zwei Fragen: 1. Ist das dir vorgeworfene Verhalten ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes? 2. Kann dein Arbeitgeber dir das Fehlverfahlten nachweisen? Nach erster Einschätzung steht die Kündigung auf sehr wackeligen Füßen. Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, und zwar SOFORT, da es im Arbeitsrecht - wie gesagt - sehr knapp bemessene Fristen gibt. Ob hilfsweise die ordentliche Kündigung greift, steht auf einem anderen Blatt. Letztlich laufen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen praktisch immer auf eine Abfindung hinaus. Du musst aber schon deswegen gegen deinen Arbeitgeber vorgehen, weil dir das Arbeitsamt für einige Monate im Falle der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde die Bezüge streichen wird. Vielleicht solltest du online unter meinem Tipp mal eine unverbindliche Anfrage machen - schon wegen des Prozessrisikos. Gruß, fob |
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