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Klauseln in Arbeitsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Klauseln in Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 06.04.2007, 11:40
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Klauseln in Arbeitsvertrag

Hallo Forum,

welche Auswirkungen könnte folgende Klausel für den Angestellten haben:

"Sie treten mit Wirkung zum xx.yy.zzzz in XYHausen als

Entwicklungsingenieur

in der Organisationseinheit Entwicklung ABC-Komponenten, E-ABC-72, in unser Unternehmen ein.

Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern behalten wir uns vor, Ihnen in den inländischen Betrieben unseres Unternehmens in zumutbarer Weise eine andere, Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit, auch in einem anderen Arbeitszeitsystm und/oder Entgeltsystem, zu übertragen"

Ist dies als Standard-AVklausel anzusehen, oder birgt diese evtl Tücken wie Herabstufung in der Bezahlung oder Nachteile bei der Arbeitszeit, z.B. Schichtarbeit/Wochenendarbeit, verlängerte Arbeitszeit. Droht mit dieser Klausel eine Versetzung auf "Sackgassenjobs"?

Danke für die Einschätzungen.

Grüße

JS
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 12:04
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AW: Klauseln in Arbeitsvertrag

Habe ich so auch noch nie gelesen.
Soll wohl den vorsorglichen und flexiblen Rahmen des AG gegenüber den AN stärken.
Es beschleicht mich ein unguter Gedanke dabei.

Derlei soll wohl schon eine Änderungskündigung im Vorfeld unnötig machen?

Bin ebenso neugierig, was andere Forumsmitglieder hierzu sagen.

Lg.
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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Alt 06.04.2007, 12:35
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AW: Klauseln in Arbeitsvertrag

Wenn es ein vorformulierter Arbeitsvertrag ist, sind irgendwelche Gedanken über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel absolute Zeitverschwendung.

Denn entweder ist die Klausel nach den Regelungen über AGB unwirksam (dann muss man sich nicht an sie halten) oder sie ist wirksam (dann ist man verpflichtet, sich an sie zu halten). Die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Klausel wird sich aber eh erst im Fall der Fälle klären, wenn man sich vorm Arbeitsgericht gegenüber steht.

Wenn man die Klausel nicht haben will, muss man mit dem AG verhandeln. Ob es aber besonders klug ist, bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses stunk zu machen, muss jeder für sich entscheiden!

Den Job nur wegen einer Klausel abzulehnen, sollte man sich auch gut überlegen!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 12:53
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AW: Klauseln in Arbeitsvertrag

Vorsicht!
Je allgemeiner die Beschreibung des Aufgabengebietes im Arbeitsvertrag ist, umso leichter kann der Arbeitnehmer gegen seinen Willen versetzt oder mit einer anderen Aufgabe betraut werden, möglicherweise sogar einer niedriger qualifizierten. Wer nur "als Produktionsmitarbeiter " eingestellt wird ,"kann auf jedem beliebigen Arbeitsplatz in der Produktion eingesetzt werden. Hieße es im obigen Beispiel lediglich "Frau Soundso wird als kaufmännische Angestellte eingestellt ", so könnte ihr unter Umständen auch eine weniger qualifizierte Tätigkeit in einer anderen Abteilung zugewiesen und damit sogar das Gehalt gemindert werden. Denn für die tarifliche Eingruppierung ist immer die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Allerdings kann sich eine nur allgemein gefasste Aufgabenbeschreibung auf die über einen längeren Zeitraum tatsächlich ausgeübte Tätigkeit konkretisieren.

gelesen IGMetall -Arbeitsverträge


Lg.

Ps. Leider ist die "Zeit, zur Zeit", für Verhandlungen darüber ungünstig
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Alt 06.04.2007, 13:10
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AW: Klauseln in Arbeitsvertrag

noch was:


(2) Die Firma ist berechtigt, dem Mitarbeiter anderweitige, seinen Fähigkei¬ten entsprechende Aufgaben zu übertragen. Eine Veränderung der Vergütung ist mit einer nachhaltigen Änderung der Aufgaben des Mitarbeiters nicht ver¬bunden. Bei höherwertiger Tätigkeit wird nach Ablauf von drei Monaten die Vergütung nach § 315 BGB angepaßt.

(3) Der Mitarbeiter ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen der Firma aus be¬trieblichen Gründen vorübergehend außerhalb des vereinbarten Aufgaben¬bereichs zumutbare Arbeiten, auch an einem anderen Ort oder für einen an¬deren Arbeitgeber, zu leisten. Als "vorübergehend" gilt nach dem Willen der Parteien nur ein Zeitraum unter einem Monat.


Lg.
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Alt 06.04.2007, 13:23
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AW: Klauseln in Arbeitsvertrag

Zitat:
Zitat von Monaco501
noch was:


(2) Die Firma ist berechtigt, dem Mitarbeiter anderweitige, seinen Fähigkei¬ten entsprechende Aufgaben zu übertragen. Eine Veränderung der Vergütung ist mit einer nachhaltigen Änderung der Aufgaben des Mitarbeiters nicht ver¬bunden. Bei höherwertiger Tätigkeit wird nach Ablauf von drei Monaten die Vergütung nach § 315 BGB angepaßt.

(3) Der Mitarbeiter ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen der Firma aus be¬trieblichen Gründen vorübergehend außerhalb des vereinbarten Aufgaben¬bereichs zumutbare Arbeiten, auch an einem anderen Ort oder für einen an¬deren Arbeitgeber, zu leisten. Als "vorübergehend" gilt nach dem Willen der Parteien nur ein Zeitraum unter einem Monat.


Lg.
1. Wo hast diese Klauseln denn ausgegraben?

2. Wenn sie nicht gerade einem Tarifvertrag entstammen, dürften sie größtenteils wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam sein. Z.B. Lohnapassung erst nach drei Monaten, unbegrenztes einseitiges Weisungsrecht hinsichtlich des Vertragsinhalts und Abs. 3 ist eh problematisch, insbesondere der Passus "für einen anderen Arbeitgeber", sofern damit auch die Übertragung des Weisungsrechts auf diesen einhergeht!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.04.2007, 13:33
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AW: Klauseln in Arbeitsvertrag

ich sah unter Arbeitsverträge Muster, Checklisten nach.
Link von der IG Metall -Arbeitsverträge

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