Dies ist eine Diskussion zu Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? wie ich lesen musste, gibt es eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bei einem Krankheitsfall in der Probezeit erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestanden hat. Gilt das auch für Auszubildende die man ja, im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern die auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen haben, fristlos (täglich) kündigen kann? Ein fiktiver Fall: Eine junge Dame gibt ihr normales Studium und ihren Studentenjob in einem guten Unternhemen für eine Duale Ausbildung (Ausbildung mit Studium) auf. In dem Büro (Raum) in dem sie alleine sitzt, lässt der Arbeitgeber nach einem starken Wasserschaden einen mit Dieselmotor betriebenen Industrieentfeuchter aufstellen. Sie atmet den ganzen Tag die Diesel Abgase mit ein. Abends bricht sie in der Firma zusammen und wird ins Krankenhaus gebracht, wo sie am nächsten Tag wieder entlassen wird. Sie ist für den Tag der Entlassung und den Folgetag krank geschrieben. Somit hat sie einen Tag gearbeitet und war danach zwei Tage krank geschrieben. Das der Arbeitgeber die Krankschreibung verursacht hat, soll hier nicht unbedingt diskutiert werden. Am zweiten und letzten Tag der Krankschreibung bekommt sie vom Arbeitgeber die fristlose sofortige Kündigung. Einen Ausbildungsvertrag kann man wohl mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen kündigen. Da es in der Firma nachweisbar mehrere solcher Vorfälle gegeben hat und da der Arbeitgeber die Erkrankung verursacht hat, wollte sie wenigstens die drei Tage bis zur Kündigung vergütet bekommen. Der Arbeitgeber hat aber nur einen Tag vergütet. Gibt es für Auszubildende vielleicht eine andere Regelung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wenn für Auszubildende in der Probezeit wenigstens auch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gelten würde, dann wäre das ja nicht so schlimm. Danke für eure Hilfe. |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? Wer setzt sich freiwillig in einen Raum mit Dieselabgasen??? 622 BGB Zitat:
Die Kündigungsfrist hätte eingehalten werden müssen, einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich nicht. Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle gibt es tatsächlich nur, wenn das Arbeitsverhältnis mind. 4 Wochen bestand. Dies gilt auch für Ausbildungsverhältnisse. |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? @Casa Bei der Probezeitkündigungsfrist eines Ausbildungsvertrages nicht in den § 622 BGB sehen, sondern ins BBiG. Und das sieht ausdrücklich keine Kündigungsfrist vor: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob ein duales Studium dem BBiG unterliegt. http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__3.html |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? Eventuell: Zitat:
Dann noch das: Zitat:
http://www.betriebs-berater.de/detai...d905df544921d9 Also scheinbar eher keine Anwendung des BBiG, wenn lediglich studiert wird mit dem Ziel Bachelor, Dipl. oder Master und wenn kein weiter Abschluss (Berufsausbildung, kein akademischer Abschluss) erworben wird. |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? Vielen Dank für eure Antworten. Es handelte sich in dem fiktiven Fall um eine Ausbildung nach BBiG zur Immobilienkauffrau mit einem kombinierten Studium. Somit gilt ein ganz normaler Ausbildungsvertrag z.B. so einer http://www.duesseldorf.ihk.de/linkab...1D4286D.repl20 Aus §7 Absatz 1 des Ausbildungsvertrages ergibt sich, dass das Ausbildungsverhältnis im Rahmen der Probezeit ohne Angaben von Gründen und ohne eine Frist gekündigt werden kann. (Wurde hier ja auch schon geschrieben) Deswegen war meine Frage ob es für Auszubildende vielleicht eine andere Regelung bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Da die Auszubildende durch den Ausbildungsbetrieb ja fast genötigt wurde sich den Diesel Abgasen in einem geschlossenen Raum auszusetzen und zum Dank dafür nach zwei Tagen und einem Aufenthalt im Krankenhaus gekündigt wurde, wird nun natürlich versucht wenigstens das rechtlich machbare rauszuholen. Ist es eigentlich richtig, dass bei einer Ausbildungsvergütung von 28 Euro noch Sozialabgaben gezahlt werden? Ich dachte immer Vergütungen bis 400 Euro wären abgabefrei. Oder gilt das nur für 400 Euro Jobs die auch als 400 Euro Job angemeldet werden? |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? Ausbildungsvergütung von 28 € im Monat? Berufsausbildungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig. |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? Nein, 28 Euro für den Tag. Sie hat ja nur einen Tag vergütet bekommen. Darum dreht sich ja der Thread. Allerdings 28 Euro brutto, also gingen davon noch die Sozialabgaben ab. Geändert von Trixxi (31.12.2011 um 15:24 Uhr). |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? Ja, da ist okay, da sozialversicherungspflichtig. |
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| AW: Keine Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall in der Probezeit: Gilt das auch für Auszubildende? Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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