Dies ist eine Diskussion zu Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Der Vertrag ist befristet. A konnte bei einem neuen arbeitgeber C einen festen Arbeitsvertrag vereinbaren, dieser vertrag wurde noch nicht von A unterschrieben. Arbeitgeber B besteht auf die weiterführung des praktikumsvertrages. es wurde in diesem vertrag weder eine probezeit noch eine kündigungsfrist festgelegt. kann arbeitnehmer A den praktikumsvertrag trotzdem "aus wichtigem Grund" (das neue, feste Arbeitsverhältnis) mit einer frist von 2 wochen kündigen? (§626 BGB) |
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Wird das befristete Arbeits- ähhh Praktikumsverhältnis angemessen vergütet? |
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Arbeitgeber A bezieht ein monatliches Entgeld in Höhe von 800 € Brutto, die entspricht einem nettomonatsgehalt von ca. 630 € |
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Weiterhin beträgt die wöchendliche Arbeitszeit 40 Stunden, wobei auch Wochenend- und feiertagsarbeit geleistet wird. Arbeitnehmerin A weiß nicht weiter... |
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Wie lange soll das "Praktikum" gehen? Wäre ich an Stelle des Praktikanten A, dann würde ich sofort kündigen, wenn eine richtige Arbeitstelle angeboten wird. Was soll passieren? |
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Wäre es falsch, diesen Praktikumsvertrag als befristeten regulären Arbeitsvertrag anzusehen? Die Merkmale, die einen Arbeitsvertrag vom allgemeinen Dienstvertrag abheben, scheinen mir erfüllt. Wenn er dann, wie geschrieben, keinerlei Kündigungsmodalitäten enthält, müssten doch automatisch die Kündigungsfristen nach §622BGB gelten, also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen. Wichtige Gründe für eine außerordentliche (und fristlose) Kündigung sind üblicherweise solche, die es der kündigenden Seite unmöglich machen, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, also typischerweise grobe Pflichtverstöße der Gegenseite. Dass man woanders günstigere Konditionen bekommen kann, zählt da aber nicht dazu.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Zitat:
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? OK. Hab gerade festgestellt, dass es im TzBfG nach §14 noch weitergeht. Mit dem Recht zur Kündigung tue ich mich aber noch schwer. Man kann natürlich sagen, die Praktikantin hat nichts zu verlieren und so eben gemäß Deinem Vorschlag "einfach mit Gewalt gehen". Andererseits könnte man hier sicher auch über Lohnwucher nachdenken und eben darin einen wirklich hinreichenden Grund zur Kündigung sehen. Dass es aber Praktika gibt, die nicht mal mehr des Anscheins halber etwas mit Ausbildung zu tun haben und trotzdem keine Arbeitsverhältnisse sind, ist mir auch noch neu.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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