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Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2012, 22:05
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Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Die Arbeitnehmerin A ist in einem Praktikunsverhältnis (dieser hat Arbeitsleistungs- und keinen Ausbildungs-Charakter) bei Arbeitgeber B beschäftigt.

Der Vertrag ist befristet.

A konnte bei einem neuen arbeitgeber C einen festen Arbeitsvertrag vereinbaren, dieser vertrag wurde noch nicht von A unterschrieben.

Arbeitgeber B besteht auf die weiterführung des praktikumsvertrages. es wurde in diesem vertrag weder eine probezeit noch eine kündigungsfrist festgelegt.

kann arbeitnehmer A den praktikumsvertrag trotzdem "aus wichtigem Grund" (das neue, feste Arbeitsverhältnis) mit einer frist von 2 wochen kündigen? (§626 BGB)
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  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2012, 22:51
V.I.P.
 
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Wird das befristete Arbeits- ähhh Praktikumsverhältnis angemessen vergütet?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2012, 23:15
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Arbeitgeber A bezieht ein monatliches Entgeld in Höhe von 800 € Brutto, die entspricht einem nettomonatsgehalt von ca. 630 €
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  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2012, 23:18
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Weiterhin beträgt die wöchendliche Arbeitszeit 40 Stunden, wobei auch Wochenend- und feiertagsarbeit geleistet wird.

Arbeitnehmerin A weiß nicht weiter...
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  #5 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 20:05
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Wie lange soll das "Praktikum" gehen? Wäre ich an Stelle des Praktikanten A, dann würde ich sofort kündigen, wenn eine richtige Arbeitstelle angeboten wird. Was soll passieren?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 21:17
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Wäre es falsch, diesen Praktikumsvertrag als befristeten regulären Arbeitsvertrag anzusehen? Die Merkmale, die einen Arbeitsvertrag vom allgemeinen Dienstvertrag abheben, scheinen mir erfüllt.

Wenn er dann, wie geschrieben, keinerlei Kündigungsmodalitäten enthält, müssten doch automatisch die Kündigungsfristen nach §622BGB gelten, also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen.

Wichtige Gründe für eine außerordentliche (und fristlose) Kündigung sind üblicherweise solche, die es der kündigenden Seite unmöglich machen, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, also typischerweise grobe Pflichtverstöße der Gegenseite. Dass man woanders günstigere Konditionen bekommen kann, zählt da aber nicht dazu.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 21:26
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Zitat:
Wäre es falsch, diesen Praktikumsvertrag als befristeten regulären Arbeitsvertrag anzusehen?
Meiner meinung nach ja.

Zitat:
Wenn er dann, wie geschrieben, keinerlei Kündigungsmodalitäten enthält, müssten doch automatisch die Kündigungsfristen nach §622BGB gelten, also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen.
Wenn man so tut, als wäre es ein reguläres Arbeitsverhälnis, dann wäre bei einem befristeten AV die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart (siehe TzBfG).

Zitat:
Dass man woanders günstigere Konditionen bekommen kann, zählt da aber nicht dazu.
Im Prinzip schon richtig. Wenn man aber nur einen befr. Praktikantenvertrag hat und ein richtiger Job winkt, dann wäre das aus meiner Sicht ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung. Und selbst wenn nicht, was bildet sich der AG des "Praktikums" eigentlich ein? Mir wäre es arbeitsrechtlich völlig egal - der AG kann doch selbst für die nicht rechtmässe Kündigung einen Praktikanten (wenn es denn einer wäre) gar keinen Schadenersatz geltend machen. Selbst bei einem regulären Arbeitsverhältnis wäre es für den AG ausserordentlich schwierig.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 22:05
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

OK. Hab gerade festgestellt, dass es im TzBfG nach §14 noch weitergeht.

Mit dem Recht zur Kündigung tue ich mich aber noch schwer. Man kann natürlich sagen, die Praktikantin hat nichts zu verlieren und so eben gemäß Deinem Vorschlag "einfach mit Gewalt gehen".
Andererseits könnte man hier sicher auch über Lohnwucher nachdenken und eben darin einen wirklich hinreichenden Grund zur Kündigung sehen.

Dass es aber Praktika gibt, die nicht mal mehr des Anscheins halber etwas mit Ausbildung zu tun haben und trotzdem keine Arbeitsverhältnisse sind, ist mir auch noch neu.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 22:12
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AW: Keine Kündigung eines Praktikumsvertrages möglich?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Man kann natürlich sagen, die Praktikantin hat nichts zu verlieren und so eben gemäß Deinem Vorschlag "einfach mit Gewalt gehen".
Mit Gewalt wohl eher nicht, aber ich bin auch der Meinung, dass der AN bei einer freundlichen Mitteilung an den AG, dass er die Firma z. B. zum 01.06.2012 verlassen wird, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten hat. Schadenersatzforderungen an einen Praktikanten wären wohl nicht durchsetzbar.

Zitat:
Andererseits könnte man hier sicher auch über Lohnwucher nachdenken und eben darin einen wirklich hinreichenden Grund zur Kündigung sehen.
Nein, Praktika können auch unbezahlt sein, bzw. nur die Fahrtkosten erstatten. Das wäre nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn es sich um Geisteswissenschaftler handelt.

Zitat:
Dass es aber Praktika gibt, die nicht mal mehr des Anscheins halber etwas mit Ausbildung zu tun haben und trotzdem keine Arbeitsverhältnisse sind, ist mir auch noch neu.
Die gibt es zu Hauf in den oben genannten Fällen und sind leider vollkommen normal geworden. Ob das so in Ordnung ist, wäre eine andere Frage.
__________________
"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."

Johann Wolfgang von Goethe
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