Dies ist eine Diskussion zu Keine Kündigung aber auch keine Weiterbeschäftigung nach Elternzeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Keine Kündigung aber auch keine Weiterbeschäftigung nach Elternzeit mal angenommen, eine Arbeitnehmerin befindet sich in der Elternzeit und spricht mit ihrem Arbeitgeber über die Zeit nach der Elternzeit. Der AG teil ihr mit, das ihre Arbeitskraft nach ihrer Elternzeit nicht mehr benötigt wird. Rein organisatorisch wäre auch von Seiten der AN keine normale Anstellung mehr dort möglich. Es wird sich mündlich geeinigt, das die AN im Betrieb nicht mehr gebraucht wird - also wird keine schriftliche Kündigung überreicht. Ist es da nicht besser eine Kündigung schriftlich zu machen? Auch schon wegen der Rentenbeiträgen? Die übrigens nur bis zum Mutterschutz eingetragen sind, die Erziehungszeit wurde nicht berücksichtigt. Und wie sieht das aus, wenn die AN ein kleines Gewerbe angemeldet hat? Besteht hier dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und was ist mit den Rentenbeiträgen? Liebe Grüße |
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| AW: Keine Kündigung aber auch keine Weiterbeschäftigung nach Elternzeit In der Elternzeit kann durch den AG nicht gekündigt werden. Mündliche Kündigungen sind darüber hinaus formnichtig. Möglich wäre der Abschluß eines schriftlichen Aufhebungsvertrages. Das dürfte allerdings mit ziemlicher Sicherheit zu einer Sperre durch das Arbeitsamt führen. Der AG kann am ersten Tag nach Ablauf der Elternzeit die Kündigung, unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen aussprechen. |
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| AW: Keine Kündigung aber auch keine Weiterbeschäftigung nach Elternzeit Was wäre, wenn nun die AN den AG bittet, eine Kündigung zu schreiben, da ja aus wirtschaftlichen Gründen von seiten des AG keine Weiteranstellung möglich ist. Dieser sagt jedoch, es gäbe nur die Möglichkeit das die AN selbst eine Kündigung schreibt oder einen Aufhebungsvertrag mit dem AG unterschreibt. Das sähe dann besser auf dem Lebenslauf aus. Warum streubt sich der AG für die AN eine Kündigung auszustellen? Könnte die AN denn dann vielleicht eine Abfindung verlangen? Das im Falle eine Kündigung der AN oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperre bezüglich Arbeitsamt gibt, ist klar. |
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| AW: Keine Kündigung aber auch keine Weiterbeschäftigung nach Elternzeit hab noch was vergessen: wäre es dann sinnvoller das die AN eine Kündigung schreibt oder einen Aufhebungsvertrag macht, oder ist das dann egal? |
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