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Keine Einstellung wegen Alter

Dies ist eine Diskussion zu Keine Einstellung wegen Alter innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 11:11
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Keine Einstellung wegen Alter

Fall:

Bewerber bewirbt sich auf eine Stelle in einer JVA
für den allgemeinen Vollzugsdienst.
Der Berwerber ist 55 Jahre alt.
In der Stellenanzeige gab es keinen Hinweis auf das
Einstellungsalter.

Antwort auf die Bewerbung:
Leider entspricht ihr Alter nicht den geforderten
Voraussetzungen.
Laut §2 abs. 3 SGB IX max. Alter 40 Jahre.
Weitere Ausnahmen sind nicht möglich.

Frage: Handelt es sich hier nicht um eine
Diskreminierung auf Grund des Alters???
Ist hier evtl. eine Klage angeraten?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 11:19
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AW: Keine Einstellung wegen Alter

Zitat:
Zitat von netterbonner Beitrag anzeigen
Antwort auf die Bewerbung:
Leider entspricht ihr Alter nicht den geforderten
Voraussetzungen.
Laut §2 abs. 3 SGB IX max. Alter 40 Jahre.
Weitere Ausnahmen sind nicht möglich.
Zitat:
Zitat von SGB IX
§ 2 Behinderung
(1) (...)
(2) (...)
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Zitat:
Zitat von netterbonner Beitrag anzeigen
Frage: Handelt es sich hier nicht um eine Diskreminierung auf Grund des Alters???
Grundsätzlich ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 11:27
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AW: Keine Einstellung wegen Alter

Geht es um eine Beamtenlaufbahn?

Auf jeden Fall ist der zitierte § nicht einschlägig für die Ablehnung. Ist der Bewerber behindert?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 12:30
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AW: Keine Einstellung wegen Alter

Der Bewerber ist nicht behindert.
Eine Übernahme in das Beantenverhältnis ist vorgesehen.
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Alt 03.09.2010, 12:38
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AW: Keine Einstellung wegen Alter

Zitat:
Zitat von netterbonner Beitrag anzeigen
Der Bewerber ist nicht behindert.
Dann hat das SGB IX dort auch nichts verloren...



Zitat:
Zitat von netterbonner Beitrag anzeigen
Eine Übernahme in das Beantenverhältnis ist vorgesehen.
Dann bleibt das zwar eine Diskriminierung, ist aber kein zu beanstandender Verstoß gegen das AGG. Die Frage wäre höchstens ob diese Stelle nicht auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden kann.
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Alt 03.09.2010, 13:04
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AW: Keine Einstellung wegen Alter

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Dann bleibt das zwar eine Diskriminierung, ist aber kein zu beanstandender Verstoß gegen das AGG.
Richtig, siehe §10 AGG: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__10.html (Punkt 3)

Ist auch etwas komisch, wenn man mit 55 Jahren beginnt und einige Jahre danach pensioniert wird.
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AW: Keine Einstellung wegen Alter

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ist auch etwas komisch, wenn man mit 55 Jahren beginnt und einige Jahre danach pensioniert wird.
Auch wenn's komisch ist, ich würde es machen...
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Alt 03.09.2010, 13:57
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