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Kassendifferenz / Ausgleich?

Dies ist eine Diskussion zu Kassendifferenz / Ausgleich? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 11:25
Boardneuling
 
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Kassendifferenz / Ausgleich?

Hallo zusammen,

ich habe hier mal folgenden fiktiven Fall zur Diskussion:

Arbeitnehmer A und B arbeiten zur Einlasskontrolle in zwei Terminals. Sie beaufsichtigen eine Wechselgeldkasse. Es ist vertraglich keine Mankoabrede getroffen worden.

Arbeitnehmer A übernahm bei Schichtanfang die Wechselgeldkasse ungezählt auf "Good Will" von einem dritten Arbeitnehmer C.

Während der Schicht fiel ein Terminal aus, so dass über eine lange Zeit hinweg Arbeitnehmer B die Kasse beaufsichtigte. Unterdessen hatte ein Techniker auch Zugang zu dieser Kasse.

Am Ende der Schicht fehlte ein Betrag von 50 EUR.

Muss Arbeitnehmer A diesen Betrag ausgleichen?



Danke im Voraus für Eure Beiträge.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2008, 19:21
V.I.P.
 
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AW: Kassendifferenz / Ausgleich?

Ich bin der Meinung, dass A diesen Fehlbetrag nicht ausgleichen muss.

Selbst eine wirksame Mankoabrede setzt voraus, dass der AN alleinige Verfügungsgewalt über die Kasse hat. Und daran fehlt es in diesem Fall.

Der AN A wird sich aber unabhängig davon den Vorwurf gefallen lassen müssen, die Wechselkasse ungeprüft/-gezählt übernommen zu haben. Aber ich wüsste nicht, wie der AG ein Verschulden (Fahrlässigkeit mind. von mittlerer Güte) von AN A bzgl. der fehlenden 50 Euro beweisen können sollte.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2008, 09:21
V.I.P.
 
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AW: Kassendifferenz / Ausgleich?

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Ich bin der Meinung, dass A diesen Fehlbetrag nicht ausgleichen muss.
Da wir nicht wissen wie das Geld abhanden gekommen ist und ob der AN sich bezüglich der Kasse an die vom Arbeitgeber aufgestellten Regeln gehaölten hat, würde ich mich dieser Einschätzung nicht in jedem Falle anschließen wollen.
__________________


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