Dies ist eine Diskussion zu Kassendifferenz / Ausgleich? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kassendifferenz / Ausgleich? ich habe hier mal folgenden fiktiven Fall zur Diskussion: Arbeitnehmer A und B arbeiten zur Einlasskontrolle in zwei Terminals. Sie beaufsichtigen eine Wechselgeldkasse. Es ist vertraglich keine Mankoabrede getroffen worden. Arbeitnehmer A übernahm bei Schichtanfang die Wechselgeldkasse ungezählt auf "Good Will" von einem dritten Arbeitnehmer C. Während der Schicht fiel ein Terminal aus, so dass über eine lange Zeit hinweg Arbeitnehmer B die Kasse beaufsichtigte. Unterdessen hatte ein Techniker auch Zugang zu dieser Kasse. Am Ende der Schicht fehlte ein Betrag von 50 EUR. Muss Arbeitnehmer A diesen Betrag ausgleichen? Danke im Voraus für Eure Beiträge. |
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| AW: Kassendifferenz / Ausgleich? Ich bin der Meinung, dass A diesen Fehlbetrag nicht ausgleichen muss. Selbst eine wirksame Mankoabrede setzt voraus, dass der AN alleinige Verfügungsgewalt über die Kasse hat. Und daran fehlt es in diesem Fall. Der AN A wird sich aber unabhängig davon den Vorwurf gefallen lassen müssen, die Wechselkasse ungeprüft/-gezählt übernommen zu haben. Aber ich wüsste nicht, wie der AG ein Verschulden (Fahrlässigkeit mind. von mittlerer Güte) von AN A bzgl. der fehlenden 50 Euro beweisen können sollte. |
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| AW: Kassendifferenz / Ausgleich? Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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