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Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen?

Dies ist eine Diskussion zu Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 28.12.2011, 11:57
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Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage, nehmen wir mal an, die Mitarbeiterin A arbeitet im Export. Sie wurde eingestellt obwohl sie Bürokauffrau ist. Ihre Einarbeitung war dürftig bis nicht vorhanden. Nach Ablauf der Probezeit beginnt die Vorgesetzte mit einer waren Mobbing Attake, wegen der A nun auch in ärztlicher Bahnadlung und auch Arbeitsunfähig geschrieben ist.
Gestern am Tag nach Weihnachten flattern A zwei Abmahnungen ins Haus. Teilweise mit "Fehlern", die noch wärend der Probezeit und alle, die auf eine manglende Einarbeitung und fehlende Arbeitsanweisungen zurückzuführen sind.
Wie sollte A sich verhalten.
Die Abmahnungen sollen unterschrieben zurückgeschicht werden. Soll A unterschrieben?
Kann sich A beim Arbeitsamt hilfe holen?
A hat leider keine Rechtschutzversicherung.

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Danke und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:04
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AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen?

Nichts unterschreiben!!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:27
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AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen?

Zitat:
Die Abmahnungen sollen unterschrieben zurückgeschicht werden. Soll A unterschrieben?
Man kann die Abmahnung mit "zur Kenntnis genommen" oder "erhalten" unterschreiben. Einen Anspruch hat der AG darauf aber nicht. Eine Abmahnung ist wie die Kündigung eine einseitige Willenserklärung.

Zitat:
Kann sich A beim Arbeitsamt hilfe holen?
Nein.

Zitat:
A hat leider keine Rechtschutzversicherung.
A wird doch sicherlich Gewerkschaftsmitglied sein.


Zitat:
Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen?
Weil der Threadtitel diese Frage beinhaltet: Ja der AN kann theoretisch gegen eine Abmahnung vorgehen. Das ist aber grundsätzlich nicht ratsam.
Wenn man nicht gegen eine (vermeintlich) ungerechtfertigte Abmahnung vorgeht, dann kommt das keinem Schuldeingeständnis gleich.

Auch das Schreiben einer Gegendarstellung, die der AG der Personalakte beilegen müsste, ist meist wenig sinnvoll. Oft gibt der AN den eigentlichen Vertragsverstoss in dem selbsformulierten Schreiben ungeschickterweise auch noch zu.

Man sollte für die eigenen Unterlagen ein Gedächtnisprotokoll des abgemahnten Vorganges anfertigen. Gegen die eigentlich Abmahnung kann man immer noch vor dem Arbeitsgericht vorgehen, wenn der AG diese für eine verhaltensbedingte Kündigung heranziehen will.

Gibt es einen Betriebsrat in dem Beispielfall?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 13:18
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AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen?

Nein A ist kein Gewerkschaftsmitglied.

Im Unternehmen gibt es auch keinen Betreibsrat.

Ist es nicht ein bisschen komisch, dass an einem Tag in einem Umschlag zwei Abmahnungen kommen, die auf einen Zeitraum im November abziehlen, zu einem Zeitpunkt an dem A seit ca. 3 Wochen Arbeitsunfähig geschrieben ist?

A würde sich auch gerne einen anderen AG suchen und hätte vielleicht schon längst gekündigt, wenn der Arbeitsvertrag nicht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quatalsende vorsehen würde.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 16:03
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AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen?

Zitat:
Nein A ist kein Gewerkschaftsmitglied.
Dann muss der AN sich eben selber kümmern. Die Hauptsache es wird dann im Streitfall nicht rumgejammert, wie teuer doch so ein Anwalt ist.

Zitat:
A würde sich auch gerne einen anderen AG suchen und hätte vielleicht schon längst gekündigt, wenn der Arbeitsvertrag nicht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quatalsende vorsehen würde.
Das sollte man 1. Bedenken, wenn man den AV unterschreibt und 2. wird der AG einem Aufhebungsvertrag doch sicherlich nicht abgeneigt sein, wenn er den AN sowieso los werden will.
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