Dies ist eine Diskussion zu Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen? ich habe mal eine Frage, nehmen wir mal an, die Mitarbeiterin A arbeitet im Export. Sie wurde eingestellt obwohl sie Bürokauffrau ist. Ihre Einarbeitung war dürftig bis nicht vorhanden. Nach Ablauf der Probezeit beginnt die Vorgesetzte mit einer waren Mobbing Attake, wegen der A nun auch in ärztlicher Bahnadlung und auch Arbeitsunfähig geschrieben ist. Gestern am Tag nach Weihnachten flattern A zwei Abmahnungen ins Haus. Teilweise mit "Fehlern", die noch wärend der Probezeit und alle, die auf eine manglende Einarbeitung und fehlende Arbeitsanweisungen zurückzuführen sind. Wie sollte A sich verhalten. Die Abmahnungen sollen unterschrieben zurückgeschicht werden. Soll A unterschrieben? Kann sich A beim Arbeitsamt hilfe holen? A hat leider keine Rechtschutzversicherung. Würde mich über Antworten sehr freuen. Danke und einen Guten Rutsch ins neue Jahr. |
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| AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen? Nichts unterschreiben!! |
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| AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen? Zitat:
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Wenn man nicht gegen eine (vermeintlich) ungerechtfertigte Abmahnung vorgeht, dann kommt das keinem Schuldeingeständnis gleich. Auch das Schreiben einer Gegendarstellung, die der AG der Personalakte beilegen müsste, ist meist wenig sinnvoll. Oft gibt der AN den eigentlichen Vertragsverstoss in dem selbsformulierten Schreiben ungeschickterweise auch noch zu. Man sollte für die eigenen Unterlagen ein Gedächtnisprotokoll des abgemahnten Vorganges anfertigen. Gegen die eigentlich Abmahnung kann man immer noch vor dem Arbeitsgericht vorgehen, wenn der AG diese für eine verhaltensbedingte Kündigung heranziehen will. Gibt es einen Betriebsrat in dem Beispielfall? |
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| AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen? Nein A ist kein Gewerkschaftsmitglied. Im Unternehmen gibt es auch keinen Betreibsrat. Ist es nicht ein bisschen komisch, dass an einem Tag in einem Umschlag zwei Abmahnungen kommen, die auf einen Zeitraum im November abziehlen, zu einem Zeitpunkt an dem A seit ca. 3 Wochen Arbeitsunfähig geschrieben ist? A würde sich auch gerne einen anderen AG suchen und hätte vielleicht schon längst gekündigt, wenn der Arbeitsvertrag nicht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quatalsende vorsehen würde. |
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| AW: Kann man gegen die Abmahnungen vorgehen? Zitat:
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