Dies ist eine Diskussion zu Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| angenommen, ein ehemaliger Arbeitnehmer würde aufgrund eines ungenügenden Arbeitszeugnisses an seinen Ex-Arbeitgeber eine Email verfassen, in welcher er den AG wie folgt zu einem besseren Arbeitszeugnis bewegen möchte: "[..] Wie Sie wissen, möchte ich mich mit dem Zeugnis bei anderen Arbeitgebern bewerben. Dies ist mir so nicht möglich. Genau wie ich ist sicher auch die 'XXXX GmbH' daran interessiert, in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Dritten sowohl als Arbeitgeber wie auch als Dienstleister positiv beschrieben zu werden".Könnte eine solcher Satz in irgendeiner Weise juristisch relevant sein, z. B. vor Gericht zum Nachteil des AN ausgelegt werden? Könnte hier z. B. eine (offene) Drohung, Nötigung, Erpressung vorliegen? Ich würde mich über eure Meinung freuen! Gruß vom Held der Arbeit |
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Drohung und Erpressung scheiden klar aus, da man weder mit einem Verbrechen droht, noch sich bereichern möchte. Nötigung würde ich an sich auch nicht sehen, aber es könnte evtl. sein. Ich denke da warte ich lieber was die Experten sagen
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Ich bin kein Experte, aber hab genügend Senf zum dazugeben. Es wird nicht mit einem empfindlichen Übel gedroht, daher keine Nötigung. |
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Zitat:
Der Mitarbeiter hier sagt ja durch die Blume, dass er rumerzählen wird, dass das Unternehmen nicht nur ein mieser Arbeitgeber ist, sondern auch seinen Job insgesamt schlecht macht. Dies ist geschäftsschädigend und somit natürlich auch ein empfindliches Übel Trotzdem denke ich nicht das die obige Aussage dafür ausreicht, nur 100% sicher bin ich da nicht. Das empfindliche Übel sehe ich nämlich schon
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Zitat:
"Ungenügende Arbeitszeugnisse" regelt man aber sinnvollerweise anders.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Zitat:
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Da ich selbst auch zu solchen Spielchen und schlauen Formulierungen neige, die Schlussfolgerung aus damit gesammelten Erfahrungen: Die XXXX GmbH wird sicher ihre Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden immer völlig fair und korrekt behandeln und auch alle einschlägigen Vorschriften einhalten. Also kann es sich doch bei den indirekt angedrohten Negativ-Äußerungen ja nur um Verleumdungen und Ähnliches handeln, also Straftaten, die erst dann, wenn wirklich geschehen, zu verfolgen wären. Umgekehrt weckt die Anzeige einer Nötigung in diesem Fall eher den Gedanken, dass XXXX tatsächlich Dreck am Stecken haben könnte. In der Position des XXXX-Personalchefs würde ich diesen Satz, rein juristisch betrachtet, hinten runter fallen lassen und durch eine neue Beurteilung würdigen, die formal zwar eine geringfügig bessere Note gibt, dem Ex-AN aber tatsächlich endgültig alle Türen vor der Nase zuschlägt. Diesem würde ich deshalb eine sachliche und völlig neutrale Formulierung anraten, wobei er aber klar mitteilen sollte, was aus seiner Sicht in dem Zeugnis falsch ist. Das wurmt mehr als "Spielchen" und coole Sprüche.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Vielen Dank für eure Meinung zu dem Fall. @Casa, @Angelito: Ich nehme für mich mit, dass die Rechtslage zumindest aus der Sicht der hier herrschenden Meinungen nicht eindeutig scheint (Übel zwar nicht konkret ausgedrückt, Aussage aber im Prinzip klar). @motzmecker: Ich danke dir für den Blick über den Tellerrand (Beleuchtung einer möglichen Arbeitgeberreaktion). |
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| AW: Juristische Relevanz indirekt formulierter "Drohung"? Indirekt andeuten ist keine Drohung und ich würde ferner behaupten, dass etwaige Schäden durch Gelaber des AN nicht wirklich den direkten Druck auf den AG insofern erhöhen, dass man von Erpressung reden könnte. Ein AG ist übrigens nicht zu einem Top-Zeugnis verpflichtet. Zitat:
Darüber hinaus darf nur etwas nicht zutreffendes drin stehen.
__________________ Halloooo! |
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| drohung, erpressung, indirekte rede, nötigung |
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