Dies ist eine Diskussion zu Jugend Arbeits Schutz Gesetz innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Jugend Arbeits Schutz Gesetz .....Die Vereinbarung gilt für unbestimmte Zeit. Sie kann beiderseits mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Unbenommen hiervon ist eine Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung bedarf der Schriftform (nicht per E-Mail!). Eine Kündigung in den ersten sechs Monaten ist ausgeschlossen; auch hier beträgt die Kündigunsfrist 2 Monate....... X leidet seit dem er diesen Job ausführt unter Angststörungen, Panikattaken und Zwangsstörungen. Kann X nun kündigen oder nicht? In der Liefervereinbarung steht ja er darf nicht in den ersten sechs Monaten kündigen. X glaubt jedoch im Jugend Arbeits Schutz Gesetz gelesen zu haben das Kinder und Jugendliche nur Arbeiten dürfen wenn ihre Psychischen und Physischen Grenzen nicht überschritten werden. |
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| AW: Jugend Arbeits Schutz Gesetz und diese Zitat:
eine Kündigung aus wichtigen Grudn wäre natürlich möglich müßte allerdings mit einem entsprechend aussagekräftigen Attest belegt werden. |
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| AW: Jugend Arbeits Schutz Gesetz Ja die hat X vom austragen. Das ganze wird ausgelöst aus Angst weil X angst hat etwas falsch zu machen und von dem Job unter Stress steht und weiteren Faktoren. Wo kann X dieses Attest bekommen? |
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| AW: Jugend Arbeits Schutz Gesetz er hat Angst Zeitungen auszutragen? X sollte dazu einen Psychologen befragen der stellt ihm dann gegebenfalls gegen gebühr ein entsprechendes Attest aus. X Sollte sich ab gedanken machen ob er wenn er sowieso grad beim psychologen ist gleich mal nach einer entsprechenden Therapie fragt weil normal ist sowas nicht vorallem da es ja hier um eine eher simple aufgabe geht und wenn man bedenkt das X in 1 oder 2 Jahren eine Lehre beginnen will die dann keine Hilfsarbeit ist und wesentlich mehr verantwortung verlangt sollte er schleunigst was an sich ändern. |
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