Dies ist eine Diskussion zu Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Wenn keine Vertragstrafen für den Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist vereinbart wurden, dann hat der AG i.d.R. ganz schlechte Karten, selbst wenn der AN sicht nicht an die vereinbarte Kündigungsfrist hält. Der AG könnte theoretisch Schadenersatz geltend machen, was aber laut Expertenmeinung nahezu unmöglich sein soll. Zitat:
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Danke für die Antwort und: Im fiktiven Fall stünde im Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag): Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen des §622 BGB. Der Arbeitgeber wöllte durch das Wort b e i d e r s e i t s die Staffelkündigungsfristen von Absatz 2 des §622 anwenden. |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Vielen Dank für die Antworten und ein schönes, entspanntes erstes Wochenende! |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Wieso sollte es der AG schwer haben Schadenersatz geltend zu machen? Schließlich muss die Arbeit in diesem Monat auch erledigt werden, wo ggf. Kollegen ran müssen die dann mit Überstundenzuschlägen o.ä. vergütet werden müssen. Oder wenn es die Kollegen nicht können oder aufgrund von Arbeitsvertrag nicht müssen oder möchten und es entsteht ein bezifferbarer Schaden dadurch, muss der AN haften. Ich finde es fahrlässig in dem fiktiven Fall einfach durchzuwinken und Herrn X nicht vollständig aufzuklären. |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Den entstandenen Schaden muss der AG erst einmal klar und glaubhaft beziffern. Ob da etwas Anerkennbares rauskommt, ist fraglich aber nicht auszuschließen. Das sehe ich aber völlig unerheblich, weil ich den Schadenersatzanspruch an sich nicht sehe. Für mich ist es höchst unwahrscheinlich, dass mit dem zitierten Vertragstext hinreichend deutlich wird, dass man sich geeinigt hat, die längeren Kündigungsfristen nach §622(2) auch für eine Kündigung des AN anzuwenden. Da fallen schon wesentlich klarer formulierte Klauseln durch das Transparenzgebot. Völlig unwesentlich ist dann auch die Vermutung, dass in dieser Firma sicher noch nie Überstundenzuschläge gezahlt wurden. Wäre sie so großzügig, hätte sie auch Geld für die Mühe, Verträge korrekt zu formulieren.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Welche Meinung hast Du denn zu der Kündigungsklausel? Ist die besonders eindeutig, klar und verständlich im Sinne der AGB-Kontrolle? Zitat:
Zitat:
Ausserdem muss es doch einen Grund haben, warum auf einmal verstärkt pauschale Vertragsstrafen durch die Arbeitgeber in Arbeitsverträgen vereinbart werden. Was wäre denn jetzt die Lösungsmöglichkeit für Herrn X aus Deiner Sicht? Die schriftliche Kündigung wurde doch anscheinend bereits übergeben. |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Ich wollte lediglich auf die Möglichkeit hinweisen, dass es so etwas wie Schadenersatzansprüche gibt. Wobei das den AN nicht so sehr interessieren dürfte, denn die Berufshaftpflicht seines RAs dürfte dann aufgrund einer Falschberatung greifen. |
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| AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? Das hatte ich aber bereits ausdrücklich in meiner ersten Antwort erwähnt. Gut, vielleicht zu offensiv formuliert. Aber wir können ja mal beiden nach Quellen suchen, wo das Thema Schadenersatz bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den AN erörtert wird. Mich würde trotzdem noch interessieren, wie Du die Kündigungsklausel interpretierst. |
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