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Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 06.01.2012, 12:24
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Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Angenommen Herr X arbeitet bei der Firma Y. Herr X bekäme ein lukratives Jobangebot und kündigte mit einer Frist von einem Monat. Firma Y ist aber der Ansicht, dass die Kündigungsfrist zwei Monate beträgt, so dass Herr X statt z. B. Februar erst im März der neuen Firma beitreten könnte. WAS PASSIERT nun wenn: Herr X trotzdem im Februar anfängt, obwohl die Firma Y ihn nicht aus dem Vertrag ließe. Wenn nun ein Anwalt Herrn X bestärkte, dass s e i n (einmonatiges) Kündigungsdatum rechtens ist, könnte man dann davon ausgehen, dass die Firma Y schlechte Karten hätte?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 16:14
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Wenn keine Vertragstrafen für den Fall der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist vereinbart wurden, dann hat der AG i.d.R. ganz schlechte Karten, selbst wenn der AN sicht nicht an die vereinbarte Kündigungsfrist hält. Der AG könnte theoretisch Schadenersatz geltend machen, was aber laut Expertenmeinung nahezu unmöglich sein soll.

Zitat:
Firma Y ist aber der Ansicht, dass die Kündigungsfrist zwei Monate beträgt, so dass Herr X statt z. B. Februar erst im März der neuen Firma beitreten könnte.
Wie lautet denn die vertragliche Klausel zur Kündigungsfrist? Wird ein Tarifvertrag angewendet?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 19:11
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Danke für die Antwort und:

Im fiktiven Fall stünde im Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag):

Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen des §622 BGB.

Der Arbeitgeber wöllte durch das Wort b e i d e r s e i t s die Staffelkündigungsfristen von Absatz 2 des §622 anwenden.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 22:45
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Zitat:
Zitat von joerg4sabine Beitrag anzeigen
Im fiktiven Fall stünde im Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag):

Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen des §622 BGB.

Der Arbeitgeber wöllte durch das Wort b e i d e r s e i t s die Staffelkündigungsfristen von Absatz 2 des §622 anwenden.
Der Klage würde ich gelassen entgegensehen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 06:47
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Vielen Dank für die Antworten und ein schönes, entspanntes erstes Wochenende!
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Alt 07.01.2012, 10:10
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Wieso sollte es der AG schwer haben Schadenersatz geltend zu machen?

Schließlich muss die Arbeit in diesem Monat auch erledigt werden, wo ggf. Kollegen ran müssen die dann mit Überstundenzuschlägen o.ä. vergütet werden müssen.

Oder wenn es die Kollegen nicht können oder aufgrund von Arbeitsvertrag nicht müssen oder möchten und es entsteht ein bezifferbarer Schaden dadurch, muss der AN haften.

Ich finde es fahrlässig in dem fiktiven Fall einfach durchzuwinken und Herrn X nicht vollständig aufzuklären.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 10:45
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Den entstandenen Schaden muss der AG erst einmal klar und glaubhaft beziffern. Ob da etwas Anerkennbares rauskommt, ist fraglich aber nicht auszuschließen. Das sehe ich aber völlig unerheblich, weil ich den Schadenersatzanspruch an sich nicht sehe.
Für mich ist es höchst unwahrscheinlich, dass mit dem zitierten Vertragstext hinreichend deutlich wird, dass man sich geeinigt hat, die längeren Kündigungsfristen nach §622(2) auch für eine Kündigung des AN anzuwenden. Da fallen schon wesentlich klarer formulierte Klauseln durch das Transparenzgebot.

Völlig unwesentlich ist dann auch die Vermutung, dass in dieser Firma sicher noch nie Überstundenzuschläge gezahlt wurden. Wäre sie so großzügig, hätte sie auch Geld für die Mühe, Verträge korrekt zu formulieren.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 11:51
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Welche Meinung hast Du denn zu der Kündigungsklausel? Ist die besonders eindeutig, klar und verständlich im Sinne der AGB-Kontrolle?

Zitat:
Wieso sollte es der AG schwer haben Schadenersatz geltend zu machen?
Diese Erkenntnis habe ich aus Antworten und Kommentaren von Experten zu diesem Thema gewonnen. Es ist natürlich nicht generell unmöglich, aber eben praktisch in den meisten Fällen fast unmöglich.

Zitat:
Oder wenn es die Kollegen nicht können oder aufgrund von Arbeitsvertrag nicht müssen oder möchten und es entsteht ein bezifferbarer Schaden dadurch, muss der AN haften.
Den Satz kannst Du knicken. Vermutlich wird sich der AG dann entgegenhalten müssen, wie es dann bei Urlaub oder Arbeitunfähigkeit des betreffenden AN gewesen wäre.

Ausserdem muss es doch einen Grund haben, warum auf einmal verstärkt pauschale Vertragsstrafen durch die Arbeitgeber in Arbeitsverträgen vereinbart werden.


Was wäre denn jetzt die Lösungsmöglichkeit für Herrn X aus Deiner Sicht? Die schriftliche Kündigung wurde doch anscheinend bereits übergeben.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 12:03
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Ich wollte lediglich auf die Möglichkeit hinweisen, dass es so etwas wie Schadenersatzansprüche gibt.

Wobei das den AN nicht so sehr interessieren dürfte, denn die Berufshaftpflicht seines RAs dürfte dann aufgrund einer Falschberatung greifen.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 12:20
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AW: Jobwechsel trotz lfd. Arbeitsvertrag?

Das hatte ich aber bereits ausdrücklich in meiner ersten Antwort erwähnt. Gut, vielleicht zu offensiv formuliert. Aber wir können ja mal beiden nach Quellen suchen, wo das Thema Schadenersatz bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den AN erörtert wird.

Mich würde trotzdem noch interessieren, wie Du die Kündigungsklausel interpretierst.
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