Dies ist eine Diskussion zu Instalateur im Reisegewerbe innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Instalateur im Reisegewerbe Person a hat schon sehr viel darüber gelesen das es möglich sein soll, nur leider noch nichts definitieves, danke mfg |
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| AW: Instalateur im Reisegewerbe Wer nur für gewerbliche Auftraggeber arbeitet, braucht keine Reisegewerbekarte. Dies regelt die Gewerbeordnung: § 55b Abs. 1 GewO: Eine Reisegewerbekarte ist nicht erforderlich, soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht. Dies gilt auch für Handlungsreisende und andere Personen, die im Auftrag und im Namen eines Gewerbetreibenden tätig werden. Wer also z.B. als Subunternehmer tätig werden will und immer wieder für neue Aufträge bei den Auftraggebern vorspricht und nach Aufträgen nachfragt, kann dies im Reisegewerbe auch ohne Reisegewerbekarte machen. Hintergrund für diese Regelung dürfte sein, daß die Reisegewerbekarten zum Schutz der privaten Auftraggeber eingeführt wurde. Private Auftraggeber sollte (in einer Zeit als es noch keinen Personalausweis gab) die Möglichkeit erhalten, die Identität der Auftragnehmer festzustellen. Der Gesetzgeber war der Auffassung, daß gewerbliche Auftraggeber dieses Schutzes nicht bedürfen. Im Ergebis: A benötigt keine Reisegewerbekarte, solange er keine privaten Kunden aufsucht um dort seine Leistungen/Waren feilzubieten. Anmerkung: Will A sich selbständig machen, muss er andere Voraussetzungen / Formalitäten beachten, so z. B.: sein Gewerbe anmelden! Geändert von klausschlesinge (29.07.2010 um 21:47 Uhr). Grund: Ausdruckskorrektur |
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| AW: Instalateur im Reisegewerbe aber um als installateur in einem stehenden gewerbe zu arbeiten benötige ich den Meister oder die Altgesellenregelung, denn auch als Subunternehmen benötige ich eine Konzession |
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