Dies ist eine Diskussion zu Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen der Fall ist so ein Nacht-Hotelportier soll die Rechnung des Gastes zahlen, der die Zeche geprellt hat...ist das zulässig? Die Begründung der Cheffin ist, er wäre im Dienst gewesen als der Gast eincheckte und habe auf die Vorkasse verzichtet, obwohl im auffallen hätte müssen, dass der Gast nur wenig Gepäck bei sich hatte. Eine Versicherung, die solche Zechprellungen decken sollte, besteht nicht. Der Gast hatte beim Einchecken behauptet ihm sei eine Kostenübernahme seiner Firma bestätigt worden, dies konnte zu dem Zeitpunkt nicht vom Portier überprüft werden, da in der Nacht keine Internetverbindung besteht anders als in der Tagschicht. |
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| AW: Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen Zitat:
MfG |
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| AW: Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen zunächst ersteinmal vielen dank dafür, dass du dich hiermit beschäftigst :-) es ist wohl üblich, wenn der Gast wenig Gepäck dabei hat, das Schlimmste zu vermuten und in Vorkasse zu gehen. In diesem Fall hat der Gast aber das Hotel verlassen ohne auch nur seine eine kleine Reisetasche mitzunehmen ( in der übrigens vom Personal andere Schlüssel anderer Hotels gefunden wurden) MfG |
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| AW: Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen .... somit ist der Portier einem Nomaden aufgesessen, welcher sicherlich auch die Chefin in professioneller Manier reingelegt hätte, welches die anderen Schlüsseln beweisen. Zur Haftungsfrage hierzu müsste explizit eine Dienst-oder Arbeitsanweisung vorliegen, welches derlei regelt und persönlich zur Kenntnis gebracht und unterschrieben wurde. Andernfalls trägt dieses Risiko der Unternehmer. Hierzu gibt es vom Hotel-und Gaststättenverband Auskünfte, wie auch hier die Gewerkschaft gerne berät. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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