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Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen

Dies ist eine Diskussion zu Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 17:41
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Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen

Hallo ich habe ein Problem
der Fall ist so
ein Nacht-Hotelportier soll die Rechnung des Gastes zahlen, der die Zeche geprellt hat...ist das zulässig?
Die Begründung der Cheffin ist, er wäre im Dienst gewesen als der Gast eincheckte und habe auf die Vorkasse verzichtet, obwohl im auffallen hätte müssen, dass der Gast nur wenig Gepäck bei sich hatte.
Eine Versicherung, die solche Zechprellungen decken sollte, besteht nicht.
Der Gast hatte beim Einchecken behauptet ihm sei eine Kostenübernahme seiner Firma bestätigt worden, dies konnte zu dem Zeitpunkt nicht vom Portier überprüft werden, da in der Nacht keine Internetverbindung besteht anders als in der Tagschicht.
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Alt 14.06.2007, 18:03
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AW: Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen

Zitat:
Zitat von Kykio
Die Begründung der Cheffin ist, er wäre im Dienst gewesen als der Gast eincheckte und habe auf die Vorkasse verzichtet, obwohl im auffallen hätte müssen, dass der Gast nur wenig Gepäck bei sich hatte.
Hallo, ist das eine allgemein bekannte Anweisung oder vielleicht was, was man halt "automatisch" zu machen hat als Hotelportier [in diesem Hotel]? Oder ist sowas sonst nicht üblich/vorgesehen?

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 18:16
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AW: Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen

zunächst ersteinmal vielen dank dafür, dass du dich hiermit beschäftigst :-)

es ist wohl üblich, wenn der Gast wenig Gepäck dabei hat, das Schlimmste zu vermuten und in Vorkasse zu gehen.
In diesem Fall hat der Gast aber das Hotel verlassen ohne auch nur seine eine kleine Reisetasche mitzunehmen ( in der übrigens vom Personal andere Schlüssel anderer Hotels gefunden wurden)

MfG
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  #4 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 18:25
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AW: Hotelgast prellt die Rechnung und Nachtportier soll zahlen

.... somit ist der Portier einem Nomaden aufgesessen, welcher sicherlich auch die Chefin in professioneller Manier reingelegt hätte, welches die anderen Schlüsseln beweisen.

Zur Haftungsfrage hierzu müsste explizit eine Dienst-oder Arbeitsanweisung vorliegen, welches derlei regelt und persönlich zur Kenntnis gebracht und unterschrieben wurde.

Andernfalls trägt dieses Risiko der Unternehmer.
Hierzu gibt es vom Hotel-und Gaststättenverband Auskünfte, wie auch hier die Gewerkschaft gerne berät.

Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
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