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Honorar für Anwalt

Dies ist eine Diskussion zu Honorar für Anwalt innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 05.03.2009, 17:09
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Question Honorar für Anwalt

Mal angenommen Person A wird zum Dienstgespräch geladen und es liegt der Geruch nach einer Kündigung im Raum. Person A möchte gleich Flagge zeigen und zum Gespräch einen Anwalt mitnehmen, da der Arbeitgeber dafür bekannt ist, seine Angestellten übern Tisch zu ziehen. Nun gibt es keinen Streitwert oder ähnliches.
Der Anwalt schlägt Person A eine Honorarvereinbarung mit einem Stundensatz von 200€ vor (wir befinden uns in der teuersten Stadt Deutschlands...). Dieser Stundensatz ist für Person A sehr happig - wenn man noch eine 0 dran hängt, ist das sein Monatsverdienst. Der Anwalt hat einen exellenten Ruf und gute Arbeit soll auch sein Geld wert sein!!
Nach was für Kriterien richtet sich eine Honorarvereinbarung im Arbeitsrecht? Gäbe es noch eine andere Alternative, an der man sich orientieren kann, ähnlich wie beim STreitwert?

Danke und mfG
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Alt 05.03.2009, 22:53
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AW: Honorar für Anwalt

Klar kann man sich auch am Streitwert orientieren und die gesetzlichen gebühren veranschlagen. Das wird nur sicherlich dieser Anwalt wegen seiner Erfahrung und daher Nichtverhandelbarkeit der Vereinbarung nicht mitmachen, ein anderer aber schon.

Zur Info: Stundensätze liegen regelmäßig zwischen 150 und 250 EUR, nach oben offen läufts bei spezaialisierten Kanzleien. Anzuschlagen sind für ein komplettes Kündigungsschutzverfahren etwa 3-7 Stunden, aber das kann, wenn der Anwalt vor der Kündigung mandatiert wird, erheblich mehr werden. Lohnt sich regelmäßig also nicht. Immerhin kann dies der Arbeitgeber sehen und die Verhandlungen der Kosten für den Arbeitnehmer wegen in die Länger ziehen...

Im Arbeitsrecht sollte man den Anwalt zur Beratung mandatieren und sich erklären lassen, was einem an Abfindung und Rechten zusteht.

Danach erst wiederkommen, falls eine Kündigung kommt. So eine Beratung dauert professionell max. 2 Stunden, der Rest ist Kündigungsschutzprozess, da sollte man bei den gesetzlichen Gebühren bleiben.

Erfahrungsgemäß ist man dann zwar etweder 300 EUR an Beratung los und kann ohne Weiteres gekündigt werden, oder beim kündigungschutzprozess einigt man sich mit einer die Anwealtskosten weit überschreitenden Abfindung.

Ist natürlich hier keine Rechtsberatung und daher ohne Garantie.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 14:43
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AW: Honorar für Anwalt

Zitat:
Zitat von 4-Mädel-Haus
Mal angenommen Person A wird zum Dienstgespräch geladen und es liegt der Geruch nach einer Kündigung im Raum. Person A möchte gleich Flagge zeigen und zum Gespräch einen Anwalt mitnehmen, da der Arbeitgeber dafür bekannt ist, seine Angestellten übern Tisch zu ziehen.
Ich frage mich grad, wie Person A überhaupt auf die Idee kommt, dass der AG dem Anwalt erlauben würde, an diesem Dienstgespräch teilnehmen zu können.

Wenn sich der AG gegen die Teilnahme ausspricht, kann sich Person A auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, aber trotzdem keinen Anspruch auf die Teilnahme geltend machen.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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