Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit eines Vertrags innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Gültigkeit eines Vertrags meine Frage ist eigetnlich eine allgemeine Frage zum Thema "Verträge", jedoch hat der Vertrag um den es geht auch mit dem Arbeitsrecht zu tun. Ich habe mich hier im Forum schonmal etwas umgesehen um doppelt Themen zu vermeiden aber leider über die Suchfunktion nichts passendes gefunden, deshalb: Folgender Sachverhalt Man nehme 180-200 junge Menschen über 18 Jahre und einen "Vertrag" der sie alle zu verschiedensten dingen verpflichtet. Der Inhalt des Vertrag ist momentan für mich nicht von Belang. Von diesen 200 Leuten hat nicht einer auf einem tatsächlichen Exemplar des Vertrages unterschrieben sondern nur auf einer Liste (Unterschrift an Unterschrift), die nur mündlich mit dem Vertrag in Verbindung gebracht wurde, sprich "du unterschreibst jetzt hier für das da." Ist so ein Vertrag "vollwertig" gültig, also wie einer, auf dem ich selbst unterschrieben habe oder müssen dabei Abstirche gemacht werden? Ich mein man könnte ja hinterher auch sagen ich hätte mit der Unterschrift den Kaufvertrag zu nem Ferrari unterschrieben... Thanks in advance, Stormy |
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags Hallo, es bleibt leider im Nebel, was du hier meinst. Vielleicht bringst du mal ein Beispiel, was verdeutlicht, was du meinst. MfG |
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags Grundsätzlich ist es egal, wie Verträge geschlossen werden; es gelten also auch mündliche Abreden? Ist denn die Liste irgendwie beschriftet, sodaß man diese eindeutig mit dem "Vertrag" . der anscheinend ein Arbeits- und kein Kaufvertrag sein soll - in Verbindung bringen kann? Ansonsten lassen die bisherigen Angaben keine weitere Stellungnahme zu.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags erstmal danke für eure antworten. Gut, man soll jak eine konktreten fälle schildern aber ich glaube soweit kann ich schon gehen. Es handelte sich dabei damals um eine Klassenliste auf der beim entsprechenden namen unterschrieben wurde. Zu dem Zeitpunkt hieß es eben man unterschreibt auf der Liste FÜR den Vertrag.. nur den Vertrag selber hat niemand unterschrieben. Sprich: es existiert keine Kope des Vertrages mit der Unterschrift eines Vertragspartners selbst. Nachträglich lässt sich da natürlich immer noch was draufschreiben. Wir wussten schon zu was wir da unsere Zustimmung geben aber ich war damals davon überzeugt, dass das ganze absolut nix Wert sein würde wenn's drauf ankommt Wie der Vertrag typisiert werden kann weiß ich nicht... er legt eben Arbeitsdienste und eventuelle Strafen bzw. haftbare und verantwortliche Personen usw. für eine Veranstaltung fest. Und momentan sieht es so aus, dass bei ebendieser Vernastaltung ein gewaltiges Minus erwirtschaftet wurde was meiner Meinung anch an einer miesen Organisation lag aber das tut nichts zu sache. Die Frage ist ob die Herrschaften sich jetzt tatsächlich auf diesen "Vertrag" berufen können um die Kosten auf die abzuwälzen die eben im Vertrag drinstehen. mfg, stormy |
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags Zitat:
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags Zitat:
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags Dankeschön für eure Antworten... aber das ganze ist für mich noch nicht gelaufen. Ob der In halt dieses Vertrags ihn nicht von vornherein nichtig macht werde ich an anderer Stelle überprüfen lassen. mfg, Stormy |
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| AW: Gültigkeit eines Vertrags Ob man den Vertrag nach §§ 118 ff. BGB anfechten kann, läßt sich naturgemäß von dieser Stelle aus nicht sagen. Der Grundsatz wurde ja oben genannt. Der Vertrag im Einzelnen sollte von einem RA geprüft werden.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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