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Gültigkeit eines Vertrags

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit eines Vertrags innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 20:47
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Gültigkeit eines Vertrags

Hallo,
meine Frage ist eigetnlich eine allgemeine Frage zum Thema "Verträge", jedoch hat der Vertrag um den es geht auch mit dem Arbeitsrecht zu tun. Ich habe mich hier im Forum schonmal etwas umgesehen um doppelt Themen zu vermeiden aber leider über die Suchfunktion nichts passendes gefunden, deshalb:

Folgender Sachverhalt

Man nehme 180-200 junge Menschen über 18 Jahre und einen "Vertrag" der sie alle zu verschiedensten dingen verpflichtet. Der Inhalt des Vertrag ist momentan für mich nicht von Belang. Von diesen 200 Leuten hat nicht einer auf einem tatsächlichen Exemplar des Vertrages unterschrieben sondern nur auf einer Liste (Unterschrift an Unterschrift), die nur mündlich mit dem Vertrag in Verbindung gebracht wurde, sprich "du unterschreibst jetzt hier für das da."
Ist so ein Vertrag "vollwertig" gültig, also wie einer, auf dem ich selbst unterschrieben habe oder müssen dabei Abstirche gemacht werden?
Ich mein man könnte ja hinterher auch sagen ich hätte mit der Unterschrift den Kaufvertrag zu nem Ferrari unterschrieben...

Thanks in advance,
Stormy
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Alt 28.07.2007, 21:08
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

Hallo, es bleibt leider im Nebel, was du hier meinst. Vielleicht bringst du mal ein Beispiel, was verdeutlicht, was du meinst.

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 21:20
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

Grundsätzlich ist es egal, wie Verträge geschlossen werden; es gelten also auch mündliche Abreden?

Ist denn die Liste irgendwie beschriftet, sodaß man diese eindeutig mit dem "Vertrag" . der anscheinend ein Arbeits- und kein Kaufvertrag sein soll - in Verbindung bringen kann?

Ansonsten lassen die bisherigen Angaben keine weitere Stellungnahme zu.
__________________
Gruß
Daniel

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  #4 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 21:52
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

erstmal danke für eure antworten.
Gut, man soll jak eine konktreten fälle schildern aber ich glaube soweit kann ich schon gehen.
Es handelte sich dabei damals um eine Klassenliste auf der beim entsprechenden namen unterschrieben wurde. Zu dem Zeitpunkt hieß es eben man unterschreibt auf der Liste FÜR den Vertrag.. nur den Vertrag selber hat niemand unterschrieben. Sprich: es existiert keine Kope des Vertrages mit der Unterschrift eines Vertragspartners selbst.
Nachträglich lässt sich da natürlich immer noch was draufschreiben. Wir wussten schon zu was wir da unsere Zustimmung geben aber ich war damals davon überzeugt, dass das ganze absolut nix Wert sein würde wenn's drauf ankommt

Wie der Vertrag typisiert werden kann weiß ich nicht... er legt eben Arbeitsdienste und eventuelle Strafen bzw. haftbare und verantwortliche Personen usw. für eine Veranstaltung fest.
Und momentan sieht es so aus, dass bei ebendieser Vernastaltung ein gewaltiges Minus erwirtschaftet wurde was meiner Meinung anch an einer miesen Organisation lag aber das tut nichts zu sache.
Die Frage ist ob die Herrschaften sich jetzt tatsächlich auf diesen "Vertrag" berufen können um die Kosten auf die abzuwälzen die eben im Vertrag drinstehen.

mfg, stormy
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Alt 28.07.2007, 22:01
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

Zitat:
Zitat von Stormy
Wir wussten schon zu was wir da unsere Zustimmung geben aber ich war damals davon überzeugt, dass das ganze absolut nix Wert sein würde wenn's drauf ankommt
Tja, man sollte halt davon ausgehen, dass man zu nichts seine Zustimmung geben sollte, wenn man mit den Folgen nicht einverstanden ist. Hier ist es nämlich tatsächlich so, dass ein bindender Vertrag zustande gekommen ist. Und wie Juristen sagen: pacta sunt servanda, Veträge sind einzuhalten
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #6 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 22:04
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

Zitat:
Zitat von Stormy
Wie der Vertrag typisiert werden kann weiß ich nicht... er legt eben Arbeitsdienste und eventuelle Strafen bzw. haftbare und verantwortliche Personen usw. für eine Veranstaltung fest.
Wie will man denn da vorher genau Strafen oder Haftung geregelt bekommen?
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  #7 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 22:15
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

Zitat:
Zitat von Domingo
Tja, man sollte halt davon ausgehen, dass man zu nichts seine Zustimmung geben sollte, wenn man mit den Folgen nicht einverstanden ist. Hier ist es nämlich tatsächlich so, dass ein bindender Vertrag zustande gekommen ist. Und wie Juristen sagen: pacta sunt servanda, Veträge sind einzuhalten
Da in Deutschland das Prinzip der Privatautonomie als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit gilt, ist dem - vorbehaltlich einer möglichen beschränkten Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB) - nichts hinzuzufügen.
__________________
Gruß
Daniel

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Alt 28.07.2007, 23:02
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

Dankeschön für eure Antworten... aber das ganze ist für mich noch nicht gelaufen. Ob der In halt dieses Vertrags ihn nicht von vornherein nichtig macht werde ich an anderer Stelle überprüfen lassen.

mfg, Stormy
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  #9 (permalink)  
Alt 28.07.2007, 23:17
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AW: Gültigkeit eines Vertrags

Ob man den Vertrag nach §§ 118 ff. BGB anfechten kann, läßt sich naturgemäß von dieser Stelle aus nicht sagen.
Der Grundsatz wurde ja oben genannt. Der Vertrag im Einzelnen sollte von einem RA geprüft werden.
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Daniel

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