Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gültigkeit des Arbeitsvertrags

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit des Arbeitsvertrags innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 15:38
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 92
Keine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Carola26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gültigkeit des Arbeitsvertrags

Hallo Forum,
ich bitte um Beurteilung des folgenden fiktiven Falles:
A ist bei B jedes Jahr für die Winterdienstarbeiten von 01.11. bis 30.04. beschäftigt (ger.Besch.). Für die aktuelle Saison erhält A von B erneut einen Vertrag zugesandt, in dem es eingangs heißt "der Vetrag über Winterdienstarbeiten wird für ein Jahr verlängert".
A unterschreibt den Vertrag und leitet ihn B zu.
Bei Ablage des Vertrags ein paar Wochen später, stößt A auf eine Formulierung im Vertrag, die mit den bisherigen Verträgen der Vorjahre nicht übereinstimmt.
Denn im aktuellen Vertrag heißt es "vom 01.11. bis max. 30.04. (je nach Witterung)".
A wendet sich an B und erklärt, dass er damit nicht einverstanden sei. Er seit davon ausgegangen, dass sich der Vertrag eben "verlängert" und keine Abweichung zu bisher besteht.
Außerdem sei er auch nicht damit einverstanden, dass der Vertrag eine Option für die vorzeitige Beendigung seitens B beinhalte.
B besteht auf der neuen Regelung, woraufhin A den Vertrag fristlos kündigt.
Zu diesem fiktiven Fall die beiden Fragen:
1) Kann B den Vertrag, obwohl "verlängert", wie beschrieben abändern im Vergleich zu früher, und wäre es rechtens das Ende der Beschäftigung durch die beschriebende Formulierung offen zu lassen bzw. zu einem beliebigen Zeitpunkt zu ermöglichen?
2) Wäre A zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ja, aus welchem wichtigen Grund, und wenn nein, was könnte ihm höchstenfalls blühen, wenn er eine solche Kündigung trotzdem in die Tat umsetzt?
Anzumerken sei noch, dass A sich moralisch im Recht fühlen würde (was ihm allerdings u.U. überhaupt nichts helfen würde), weil es B in den Vorjahren auch nicht interessiert habe, dass entsprechend heftige Winter vor Ort, die jeweils gezahlte monatliche Pauschale zu einem Stundenlohn haben werden lassen, der jenseits von Gut und Böse gewesen wäre.
Danke für jede Meinung
Gruß
Carola
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gültigkeit des Arbeitsvertrags bei Firma im Insolvenzverfahren Arbeitsrecht 18.01.2011 07:57
Probezeit - Änderung des Arbeitsvertrags Arbeitsrecht 28.08.2008 10:20
BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis Nachrichten: Recht & Gesetz 13.06.2007 18:33
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags Arbeitsrecht 06.02.2007 06:03
BAG: Schriftformerfordernis bei Befristung des Arbeitsvertrags Nachrichten: Recht & Gesetz 29.07.2006 09:47





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN