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Grenze für Überstunden?

Dies ist eine Diskussion zu Grenze für Überstunden? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 22:35
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Unhappy Grenze für Überstunden?

Ein Arbeitsvertrag wurde unterschrieben.

Klausel im Arbeitsvertrag:

Soweit gesetzlich erlaubt sind Überstunden mit dem Bruttogehalt abgegolten.


Erste Resonanz nach einem Monat: 76 Überstunden, höchste Wochenstundenanzahl: 66

IST DAS RECHTENS?


Muss im Arbeitsvertrag nicht eine Höchstgrenze angegeben sein, bzw. macht diese "Abgeltungsklausel" im Arbeitsvertrag diesen nicht rechtsunwirksam?


Was kann der Arbeitnehmer tun?

Arbeiten schön und gut aber irgendwo muss es doch eine rechtliche Grenze geben.
Denn laut Arbeitsplan für März stehen wieder 84 zusätzliche Überstunden an...

Vielen Dank im Voraus für eventuelle Hilfen
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 23:13
XyX XyX ist offline
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AW: Grenze für Überstunden?

Zitat:
Zitat von Stern84
höchste Wochenstundenanzahl: 66 ...
IST DAS RECHTENS?
Nö. Es gibt gesetzliche Grenzen. -> http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/


Zitat:
Muss im Arbeitsvertrag nicht eine Höchstgrenze angegeben sein,
Nö.

Zitat:
bzw. macht diese "Abgeltungsklausel" im Arbeitsvertrag diesen nicht rechtsunwirksam?
Selbst wenn die Klausel nicht rechtens wäre, wird davon nicht gleich der ganze Arbeitsvertrag unwirksam.

Zitat:
Was kann der Arbeitnehmer tun?
Den AG aufs Gesetz verweisen, der sich dafür höflich bedanken wird und dem vermutlich daraufhin ''plötzlich'' einfallen wird, dass AG und AN doch nicht so richtig zusammenpassen.

AG = Arbeitgeber
AN = Arbeitnehmer
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2009, 23:41
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AW: Grenze für Überstunden?

Aber dabei nicht vergessen, dass der AN die 76 Überstunden ausbezahlt bekommt! ;-)
__________________
Man kann nicht alles wissen!


Eine Bewertung wäre toll!
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  #4 (permalink)  
Alt 28.02.2009, 08:53
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AW: Grenze für Überstunden?

Zitat:
Zitat von Bussicat
Aber dabei nicht vergessen, dass der AN die 76 Überstunden ausbezahlt bekommt!;-)
Diese Aussage wirst Du doch sicherlich begründen können ...
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2009, 17:37
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AW: Grenze für Überstunden?

Sind nicht 10 Std pro Tag , das Maximale , was ein AN leisten muss ?

Und es ist üblich, wenn man 20 Std. pro Monat an Überstunden mehr leistet, wenn man umgekehrt diese 20 Stunden auch wieder abfeiert.

Es ist sicherlich nicht in Ordnung , daß ein AN 76 Überstunden pro Monat leistet und keinen Cent dafür sieht, weil im Vertrag steht , daß diese damit abgegolten sind.
Irgendwo werden die Zeiten festgehalten und es gibt auch dann eine Regelarbeitszeit, an die sich ein AN und ein AG halten muss.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.02.2009, 18:17
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AW: Grenze für Überstunden?

Zitat:
Zitat von Themistokles69
Sind nicht 10 Std pro Tag , das Maximale , was ein AN leisten muss?
Wo es Regeln gibt, gibts auch Ausnahmen von der Regel. -> http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73355.htm


Zitat:
Und es ist üblich, wenn man 20 Std. pro Monat an Überstunden mehr leistet, wenn man umgekehrt diese 20 Stunden auch wieder abfeiert.
Wo geregelt?

Zitat:
Es ist sicherlich nicht in Ordnung , daß ein AN 76 Überstunden pro Monat leistet und keinen Cent dafür sieht, weil im Vertrag steht , daß diese damit abgegolten sind.
Es kommt auch auf Bezahlung und Position an. Aber das heißt nicht, dass solch eine Vereinbarung unbedingt im Endeffekt den AN z.B. in die Lage bringen darf, dass er ''unterm Strich'' unterbezahlt ist.

Zitat:
Irgendwo werden die Zeiten festgehalten und es gibt auch dann eine Regelarbeitszeit, an die sich ein AN und ein AG halten muss.
Das schließt die Vereinbarung von Überstunden aber nicht grundsätzlich aus.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 19:00
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AW: Grenze für Überstunden?

Zitat:
Zitat von Themistokles69
Irgendwo werden die Zeiten festgehalten und es gibt auch dann eine Regelarbeitszeit, an die sich ein AN und ein AG halten muss.
im Arbeitsvertrag gibt es nur einen § für die Arbeitszeiten:

Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden (nicht 66!) ohne Berücksichtigung von Pausen. Der AN verpflichtet sich, Nacht-,Wechsel-,Sonntag-,Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Durch die nach §3 zu zahlende Bruttovergütung sind etwaige Über-und Mehrarbeitsstunden abgegolten.

Mehr ist dort nicht verfasst, nichts von Regelarbietszeiten...

Die Ausnahmen zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit gelten doch nur für Schichtarbeit und auch nur dann wenn ein Ausgleich dafür geschaffen wird??

Ist ja bei diesem Arbeitsvertrag definitiv nicht gegeben...
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Alt 01.03.2009, 19:14
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Thumbs down AW: Grenze für Überstunden?

Zitat:
Zitat von XyX
Es kommt auch auf Bezahlung und Position an. Aber das heißt nicht, dass solch eine Vereinbarung unbedingt im Endeffekt den AN z.B. in die Lage bringen darf, dass er ''unterm Strich'' unterbezahlt ist.

Bezahlung: Brutto 1150 € (über Netto möchte der AN nicht nachdenken)
Anstellung: Shopleiter/Filialleitung >>>>mit Sicherheit unterbezahlt...
Niemand sagt etwas gegen 5-10 Überstunden pro Woche als Filialleitung...

Allerdings überlegt sich der AN, sich wieder vom AG zu lösen, da ihm die Gesundheit und eine gewisse Art von irgendeinem Privatleben wichtig sind, was er definitiv nicht mehr hat.

Der AN wird das Gespräch zum Chef suchen, denn normal ist das nicht oder?
Bereits Feb. und März zusammenerechnet könnte der AN einen Monat zu Hause bleiben, da er die Monatsstunden schon herausgearbeitet hätte.........

Vielen Dank für eure Hilfe
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  #9 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 19:28
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AW: Grenze für Überstunden?

Zitat:
Zitat von Stern84
Bezahlung: Brutto 1150 € ... denn normal ist das nicht oder?
Nee, bei so ner Bezahlung ist es eine Unverschämtheit.
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  #10 (permalink)  
Alt 01.03.2009, 19:42
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AW: Grenze für Überstunden?

Zitat:
Zitat von Stern84
Durch die nach §3 zu zahlende Bruttovergütung sind etwaige Über-und Mehrarbeitsstunden abgegolten.
Die Grenze abgegoltener Ü´stunden wäre bei 8 Ü´stunden pro Woche zu ziehen.

Aber bei dem angegebenen Gehalt würde ich dringenst prüfen lassen, ob nicht die Grenze der Sittenwidrigkeit erreicht ist (30% oder mehr unterhalb üblichem Tarifgehalt). Stinkt ganz gewaltig danach!

Zitat:
Zitat von Stern84
Die Ausnahmen zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit gelten doch nur für Schichtarbeit und auch nur dann wenn ein Ausgleich dafür geschaffen wird??
Da liegst Du allerdings daneben.
Zitat:
Zitat von ArbZG
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Dieser AN sollte sich vor dem Gespräch mit dem AG durch eine Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten lassen.
__________________
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