Dies ist eine Diskussion zu Grenze für Überstunden? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Klausel im Arbeitsvertrag: Soweit gesetzlich erlaubt sind Überstunden mit dem Bruttogehalt abgegolten. Erste Resonanz nach einem Monat: 76 Überstunden, höchste Wochenstundenanzahl: 66 IST DAS RECHTENS? Muss im Arbeitsvertrag nicht eine Höchstgrenze angegeben sein, bzw. macht diese "Abgeltungsklausel" im Arbeitsvertrag diesen nicht rechtsunwirksam? Was kann der Arbeitnehmer tun? Arbeiten schön und gut aber irgendwo muss es doch eine rechtliche Grenze geben. Denn laut Arbeitsplan für März stehen wieder 84 zusätzliche Überstunden an... Vielen Dank im Voraus für eventuelle Hilfen |
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| AW: Grenze für Überstunden? Zitat:
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AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer |
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| AW: Grenze für Überstunden? Aber dabei nicht vergessen, dass der AN die 76 Überstunden ausbezahlt bekommt! ;-)
__________________ Man kann nicht alles wissen! ![]() Eine Bewertung wäre toll! |
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| AW: Grenze für Überstunden? Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Grenze für Überstunden? Sind nicht 10 Std pro Tag , das Maximale , was ein AN leisten muss ? Und es ist üblich, wenn man 20 Std. pro Monat an Überstunden mehr leistet, wenn man umgekehrt diese 20 Stunden auch wieder abfeiert. Es ist sicherlich nicht in Ordnung , daß ein AN 76 Überstunden pro Monat leistet und keinen Cent dafür sieht, weil im Vertrag steht , daß diese damit abgegolten sind. Irgendwo werden die Zeiten festgehalten und es gibt auch dann eine Regelarbeitszeit, an die sich ein AN und ein AG halten muss. |
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| AW: Grenze für Überstunden? Zitat:
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| AW: Grenze für Überstunden? Zitat:
Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden (nicht 66!) ohne Berücksichtigung von Pausen. Der AN verpflichtet sich, Nacht-,Wechsel-,Sonntag-,Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Durch die nach §3 zu zahlende Bruttovergütung sind etwaige Über-und Mehrarbeitsstunden abgegolten. Mehr ist dort nicht verfasst, nichts von Regelarbietszeiten... Die Ausnahmen zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit gelten doch nur für Schichtarbeit und auch nur dann wenn ein Ausgleich dafür geschaffen wird?? Ist ja bei diesem Arbeitsvertrag definitiv nicht gegeben... |
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| Zitat:
Bezahlung: Brutto 1150 (über Netto möchte der AN nicht nachdenken) Anstellung: Shopleiter/Filialleitung >>>>mit Sicherheit unterbezahlt... Niemand sagt etwas gegen 5-10 Überstunden pro Woche als Filialleitung... Allerdings überlegt sich der AN, sich wieder vom AG zu lösen, da ihm die Gesundheit und eine gewisse Art von irgendeinem Privatleben wichtig sind, was er definitiv nicht mehr hat. Der AN wird das Gespräch zum Chef suchen, denn normal ist das nicht oder? Bereits Feb. und März zusammenerechnet könnte der AN einen Monat zu Hause bleiben, da er die Monatsstunden schon herausgearbeitet hätte......... Vielen Dank für eure Hilfe |
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| AW: Grenze für Überstunden? Zitat:
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| AW: Grenze für Überstunden? Zitat:
Aber bei dem angegebenen Gehalt würde ich dringenst prüfen lassen, ob nicht die Grenze der Sittenwidrigkeit erreicht ist (30% oder mehr unterhalb üblichem Tarifgehalt). Stinkt ganz gewaltig danach! Zitat:
Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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