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Gezwungen überstunden zu machen

Dies ist eine Diskussion zu Gezwungen überstunden zu machen innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 23.01.2012, 20:49
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Gezwungen überstunden zu machen

Guten Abend zusammen,
angenommen Hr.X hat "großes" Problem und sucht Rat und Hilfe.
Hr.X arbeitet als Lagerarbeiter und muss 8,25 Std am Tag arbeiten. Alles hinaus wird Ihm auf sein Zeitkonto gutgeschrieben und er "kann" sich das ganze auszahlen lassen bzw dafür Freizeit nehmen!
Nun aber hat Hr.X mit seinem Chef gesprochen und will unbedingt sein Abitur neben dem Beruf nachholen, das ganze würde 3 Jahre dauern und fängt täglich Abends an. Da Hr.X aber ständig zur Früh- und Spätschicht muss und er sich nicht mit dem Chef einigen konnte das er nur zur Frühschicht für den Zeitraum (3Jahre) auf die Arbeit kann, hat Hr.X sich aus diesem Grund eine Abendschule gesucht die etwas später anfängt. Nun sind zwischen Arbeit (in der Spätschicht) und Schule 45 Minuten Zeit und dem Hr.X werden dennoch vom AG Steine in den Weg gelegt so das Hr.X seine Schule überhaupt nicht mehr pünktlich erreichen kann weil er länger arbeiten muss!
Wie kann Hr.X hier vorgehen um sich weiterbilden zu können?

Sorry für die komplizierte Formulierung, hoffe Ihr versteht es.

Geändert von g00r (23.01.2012 um 21:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 23:37
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AW: Gezwungen überstunden zu machen

Überstunden sind zulässig, sofern angeordnet und betrieblich notwendig.

Die zulässige Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 h. Im 6-Monatsdurchschnitt darf der AN aber nicht mehr als 48h / Woche arbeiten.


Darüber hinausgehende Überstunde dürfen verweigert werden.

Vielleicht ist ein Fernlehrgang (mit freier Zeiteinteilung) besser für den Lagerarbeiter geeignet.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 15:51
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AW: Gezwungen überstunden zu machen

Der AN braucht nicht mehr als vertraglich vereinbart ist zu arbeiten, aber der AG kann die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeitregelung verlangen. Nutzt er diese Rechte so aus, dass die privaten Interessen des AN nicht nach dessen Vorstellungen realisierbar sind, ist das zunächst Pech des AN.
Falls aber nachweisbar ist, dass dem Unternehmen durch das "Steine in den Weg legen" keinerlei Nutzen entsteht, könnte man hier auf Grund des Schikaneverbots möglicherweise doch etwas tun.

Ich kann aber kein passendes Urteil oder Kommentar zum Thema finden.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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