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Geringfügige Beschäftigung: AG behält LSt ein

Dies ist eine Diskussion zu Geringfügige Beschäftigung: AG behält LSt ein innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 21:38
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Geringfügige Beschäftigung: AG behält LSt ein

Sachverhalt:

Person A ist in einer geringfügigen Beschäftigung (400-Euro-Mini-Job) tätig. A war vorher nie AN, hat deshalb keine Lohnsteuerkarte und beschafft sich auch keine Bescheinigung vom FA, da es seit Neuestem ja keine papierne LSt-Karte mehr gibt. Folge: Der AG hat pauschal zu versteuern.

Frage:

Darf der AG die pauschale Lohnsteuer (ca. 2%), die er ans Finanzamt abzuführen hat, vom Lohn des A einbehalten? Was ist mit § 394 BGB iVm §§ 850 ff. ZPO. Handelt es sich um eine Aufrechnung, wenn ja, darf der AG aufrechnen?

Was wäre dem AN zu raten? Klage auf Zahlung des Restes beim ArbG?

Vielen lieben Dank für Hilfe! Begründung mit Links wäre super!

MfG
fernetpunker
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 22:14
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AW: Geringfügige Beschäftigung: AG behält LSt ein

Ist schon entschieden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. Februar 2006, 5 AZR 628/04

http://lexetius.com/2006,652
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 00:53
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AW: Geringfügige Beschäftigung: AG behält LSt ein

Zitat:
Zitat von fernetpunker Beitrag anzeigen
Sachverhalt:

....und beschafft sich auch keine Bescheinigung vom FA, da es seit Neuestem ja keine papierne LSt-Karte mehr gibt. Folge: Der AG hat pauschal zu versteuern.

Frage:
Die Einführung von Elena sehe ich nicht als Grund pauschal versteuern zu müssen..... armer Arbeitnehmer .... und das Finanzamt ist es schuld? Weil die bunte Pappe abgeschafft wurde? Sehe ich nicht so.

Bei Aufnahme einer Erstausbildung können die Daten vom Azubi erfragt werden incl. Identnr., warum bei Geringfügigkeit nicht? Zumal die elektronische Abfrage nu auf 2013 verschoben wurde.

LG
Katzenauge
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  #4 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 08:37
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AW: Geringfügige Beschäftigung: AG behält LSt ein

Zitat:
Zitat von Katzenauge Beitrag anzeigen
Die Einführung von Elena sehe ich nicht als Grund pauschal versteuern zu müssen..... armer Arbeitnehmer .... und das Finanzamt ist es schuld? Weil die bunte Pappe abgeschafft wurde? Sehe ich nicht so.
Hat auch niemand behauptet. Der Grund für die Pauschalversteuerung liegt darin, dass weder Lohnsteuerkarte noch Steuerbefreiungsbescheinigung vom FA beim AG vorgelegt wurde. Das war aber auch gar nicht die Frage, sondern Teil des Sachverhalts, der als gegeben zu nehmen ist.
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