Dies ist eine Diskussion zu Gehaltsrückforderung nach Beendigung des Arbeitsverhältnises innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Gehaltsrückforderung nach Beendigung des Arbeitsverhältnises A war zwei Monate bei einem kleinen Einzelhandelsunternehmen B angestellt. Er kündigt und sein Arbeitsverhältnis endet am 30. August. Sein Vertrag beinhaltetete eine Zahlung eines 13. Monatsgehaltes. A erhält anfang September seine Endabrechnung mit dem Augustgehalt und anteiligem 13. Gehalt. Nun bekommt A Mitte Oktober einen Brief vom Arbeitgeber B, mit dem Inhalt, dass das 13. Gehalt falsch berechnet worden sei. B verlangt in dem Schreiben die Rücküberweisung des Differenzbetrages innerhalb von 11 Kalendertagen. Im Arbeitsvertrag ist folgender Passus enthalten: § 5 Rückzahlung zuviel erhaltener Leistungen 1. Hat der/die Arbeitnehmer/-in vom Arbeitgeber Entgelt oder sonstige Geldleistungen zuviel erhalten, kann er sich auf den Wegfall der Bereicherung nicht berufen, wenn die rechtsgrundlose Überzahlung so offensichtlich war, dass der/die Arbeitnehmer/-in dies hätte erkennen müssen oder wenn die Überzahlung auf Umstände beruhte, die der/die Arbeitnehmer/-in zu vertreten hat. 2. Die Verpflichtung zur Rückzahlung beinhaltet auch eventuelle Überzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Vielen Dank für eine Einschätzung in Bezug auf Wahrung der Fristen und Rechtmäßigkeit der Rückforderung. |
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| AW: Gehaltsrückforderung nach Beendigung des Arbeitsverhältnises § 5 des AV spricht von einer notwendigen Offensichtlichkeit, die wir anhand der bisherigen Infos nicht beurteilen können.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Gehaltsrückforderung nach Beendigung des Arbeitsverhältnises Die Überzahlung vom Arbeitgeber ist ca. ein Drittel höher als die korrekte Summe. |
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| AW: Gehaltsrückforderung nach Beendigung des Arbeitsverhältnises m.E. kann man da schon von der geforderten Offensichtlichkeit ausgehen, sodaß der AN diese gem. § 5 Nr. 1 AV erstatten muß.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! Geändert von daniel-erfurt (14.10.2007 um 19:42 Uhr). |
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