Dies ist eine Diskussion zu Gastronomie innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Gastronomie Schichtbeginn ist um 18 Uhr. Je nach Besucheraufkommen muss er sogleich anfangen, oder aber abwarten, wie es sich entwickelt. Kommen später so viele Gäste, dass er gebraucht wird, muss er anfangen, wenn nicht wird er wieder nach Hause geschickt. Dieses Warten kann sich mehrere Stunden lang hinziehen und ist UNBEZAHLT! Frage: Ist das zulässig? 2. Nach Arbeitsschluss fallen noch diverse Aufgaben an: Besteck polieren, Aschenbecher spülen o.ä. Hierfür wird eine halbe Stunde bezahlt, der jedoch ein Arbeitsaufwand zwischen 1 - 1 1/2 Stunden gegenübersteht. Gleiche Frage wie oben: Ist das zulässig? 3. An besonders stressigen Tagen ist der AN A gezwungen von 18 - 2 Uhr mit vollem Einsatz durchzuarbeiten, ohne sich auch nur einmal hinzusetzen. Wie sähe in diesem Fall gestzlich die Pausenregelung aus? Was kann der AN machen, um diese durchzusetzen? 4. Prellen Gäste die Zeche besteht der AG darauf, dass der AN diese Rechnung aus eigener Tasche bezahlt. Gibt es hier eine Höchstgrenze? Kann sich der Arbeitnehmer diebezüglich in irgendeiner Form absichern, damit seinem Monatslohn nicht eines Tages eine Rechnung gegenüber steht, die diesen übersteigt? Vielen Dank schon einmal im Voraus! Sukaba (Das war mein erster Beitrag hier, ich hoffe, ich habe zumindest formell alles richtig gemacht ) Geändert von Sukaba (10.07.2007 um 21:08 Uhr). |
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| AW: Gastronomie was muss ich machen, damit mir wer antwortet?? |
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| AW: Gastronomie Hier ist einiges sicher nicht zulässig, aber im Arbeitsrecht stellt sich dann immer die Frage, wie sich dies durchsetzen lässt. Hier kann die Gewerkschaft oder die Arbeitskammer helfen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Gastronomie Danke Remby |
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| AW: Gastronomie kann mir nicht vorstellen, dass Sie in einem florierendem Unternehmen arbeiten. Hier wird der AN missbraucht. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich um einen beratungsresistenten Chef handelt. Da hilft nur kündigen, anzeigen... etc |
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